Die ambulante Pflege erbringt eine Reihe von sehr unterschiedlichen Leistungen.
In den Gliederungen des DRK gibt es insgesamt über 500 Pflegedienste, die täglich mehr als 45.000 Hilfebedürftige versorgen..
Auf Bundesebene vertritt das DRK-Generalsekretariat diese Pflegedienste in Rahmenvertragsverhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen, um praxisgerechte Umsetzungen von gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, die im Sinne der Hilfebedürftigen sind. Daneben werden politische Initiativen zur Veränderung von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften initiiert.
Hierbei arbeiten wir in enger Abstimmung mit den anderen Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und haben uns hierzu zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen. Gemeinsame Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen sowie Gespräche mit Ministerien, Wissenschaftlern und Fachpolitikern finden auf dieser Basis statt.