Sie möchten ältere Menschen in ihrer Selbstständigkeit stärken, Einsamkeit entgegenwirken und den Zugang zu Unterstützungsangeboten erleichtern? Sie planen, den Aktivierenden Hausbesuch in Ihrer Region aufzubauen oder weiterzuentwickeln?
Diese Seite bietet Ihnen umfassende Informationen und praxiserprobte Materialien, die Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Ob Anschreiben, Antragsformulare, Mustervorlagen für Pflegekasssen, Öffentlichkeitsarbeit oder praktische Handlungshilfen für die Durchführung: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um den Aktivierenden Hausbesuch strukturiert und nachhaltig in Ihrer DRK-Gliederung umzusetzen.
Nutzen Sie die Angebote, um den Aktivierenden Hausbesuch bekannt zu machen, Mitwirkende zu gewinnen und langfristig zu verankern.
Die Nutzung der Materialien ist ausschließlich DRK-Gliederungen gestattet.
Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind seit den Änderungen der Pflegestärkungsgesetze in § 45a SGB XI festgelegt (In Baden-Württemberg wurde dies durch die UstA-VO umgesetzt). Für die Anerkennung eines Unterstützungsangebots müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Neben dem Einreichen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist das Erstellen einer Konzeption obligatorisch, in der die relevanten Rahmenbedingungen und Inhalte des Angebots erläutert werden. Zu berücksichtigen ist außerdem die Niedrigschwelligkeit der Unterstützungsangebote: Die Teilnahmebeiträge sollten die Preise für vergleichbare Pflegesachleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 45b Abs. 4 SGB XI nicht überschreiten.
Richtwert Aktivierender Hausbesuch aktuell: ca. 25 – 30 EUR pro Besuch (60 Min)
Richtwert Betreuungsgruppe: ca. 8-15 EUR pro Nachmittag (2-3 Std.)
Zuständige Stelle für die Anerkennung
Dies sind die Stadt- und Landkreise. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie dort. Für die Betreuungsgruppe und den Akt. Hausbesuch sind in der Regel zwei separate Anträge zu stellen. Das beigefügte Muster (siehe Voraussetzungen für die Anerkennung) ist das Beispiel für den Akt. Hausbesuch.
§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
UstA-Verordnung (Baden-Württemberg)
Für die Anerkennung und Förderung des Aktivierenden Hausbesuchs durch die Pflegekassen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein Konzept (siehe Musterkonzept) zu erstellen, das sowohl den Aufbau des Angebots als auch die Zielsetzung klar beschreibt. Bestandteil dieses Konzepts sind verbindlich festgelegte Maßnahmen zur Qualitätssicherung – etwa durch Schulungen, regelmäßige Team- und Fallbesprechungen sowie Fortbildungen für die Beteiligten.
Zudem ist eine fachlich geeignete Person zu benennen, die als koordinierende und psychosoziale Anlaufstelle für die ehrenamtlich Engagierten dient. (In Baden-Württemberg ist die Qualifikation dieser Fachkraft durch die Anforderungen nach der Berufsgruppenliste §10 Abs. 3 UstA-VO geregelt. Zudem ist eine feste regelmäßige Arbeitszeit (RAZ) anzugeben)
Das Angebot des Aktivierenden Hausbesuchs muss regelmäßig durchgeführt werden und die Beteiligten müssen über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Die ehrenamtlich Mitwirkenden sollen im Vorfeld geschult werden – in der Regel erfolgt die Ausbildung über den Landesverband oder die Landesschule. Insgesamt sind mindestens 30 Stunden Schulung nachzuweisen.
Hier ein kurzer Fahrplan zur Anerkennung nach §45 SGB XI:
Vollständigen Antrag inkl. Konzeption beim LRA einreichen.
Jetzt nur noch auf die Anerkennungsbestätigung abwarten – fertig!
Die angeführten Mustervorlagen finden Sie in der DRK Wissensdatenbank unter Suchbegriff: Aktivierender Hausbesuch
Für die Planung und Durchführung stehen Ihnen mehrere praxiserprobte Unterlagen zur Verfügung:
Die angeführten Mustervorlagen finden Sie in der DRK Wissensdatenbank unter Suchbegriff: Aktivierender Hausbesuch
In der rechten Spalte finden Sie Materialien, mit denen Sie den DRK Aktivierenden Hausbesuch in Ihrer Gliederung bekannt machen und vorstellen können. Außerdem stehen Vorlagen für Plakate und Sticker zur Verfügung, die Sie flexibel anpassen und selbst ausdrucken können – ideal zur Bewerbung des Angebots vor Ort oder der DRK-Engagementplattform.
Zusätzlich finden Sie passende Bildmotive und Videomaterial zum Aktivierenden Hausbesuch in der DRK-Mediendatenbank. Diese können Sie für Print- und Online-Werbung nutzen, um Ihre Öffentlichkeitsarbeit visuell zu unterstützen.
Markus Breit ist seit Februar 2019 als Referentin für Gesundheit, Prävention und Bewegungsförderung Teil des DRKs.