Aufbau und Etablierung

Auf der Suche nach Materialien? Diese Seite unterstützt Sie dabei, den Aktivierenden Hausbesuch in ihrer Region zu etablieren.​

Sie möchten ältere Menschen in ihrer Selbstständigkeit stärken, Einsamkeit entgegenwirken und den Zugang zu Unterstützungsangeboten erleichtern? Sie planen, den Aktivierenden Hausbesuch in Ihrer Region aufzubauen oder weiterzuentwickeln?

Diese Seite bietet Ihnen umfassende Informationen und praxiserprobte Materialien, die Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Ob Anschreiben, Antragsformulare, Mustervorlagen für Pflegekasssen, Öffentlichkeitsarbeit oder praktische Handlungshilfen für die Durchführung: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um den Aktivierenden Hausbesuch strukturiert und nachhaltig in Ihrer DRK-Gliederung umzusetzen.

Nutzen Sie die Angebote, um den Aktivierenden Hausbesuch bekannt zu machen, Mitwirkende zu gewinnen und langfristig zu verankern.

Die Nutzung der Materialien ist ausschließlich DRK-Gliederungen gestattet.

Sie möchten den DRK Aktivierenden Hausbesuch in Ihrer Gliederung anbieten?

Rechtliche Grundlagen

Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote sind seit den Änderungen der Pflegestärkungsgesetze in § 45a SGB XI festgelegt (In Baden-Württemberg wurde dies durch die UstA-VO umgesetzt). Für die Anerkennung eines Unterstützungsangebots müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Neben dem Einreichen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist das Erstellen einer Konzeption obligatorisch, in der die relevanten Rahmenbedingungen und Inhalte des Angebots erläutert werden. Zu berücksichtigen ist außerdem die Niedrigschwelligkeit der Unterstützungsangebote: Die Teilnahmebeiträge sollten die Preise für vergleichbare Pflegesachleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 45b Abs. 4 SGB XI nicht überschreiten.

Richtwert Aktivierender Hausbesuch aktuell: ca. 25 – 30 EUR pro Besuch (60 Min) 

Richtwert Betreuungsgruppe: ca. 8-15 EUR pro Nachmittag (2-3 Std.) 

Zuständige Stelle für die Anerkennung 

Dies sind die Stadt- und Landkreise. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie dort. Für die Betreuungsgruppe und den Akt. Hausbesuch sind in der Regel zwei separate Anträge zu stellen. Das beigefügte Muster (siehe Voraussetzungen für die Anerkennung) ist das Beispiel für den Akt. Hausbesuch. 

Weiterführende Info-Links

§ 45a SGB XI  Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags 

§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag

UstA-Verordnung  (Baden-Württemberg)

Voraussetzungen für die Anerkennung

Für die Anerkennung und Förderung des Aktivierenden Hausbesuchs durch die Pflegekassen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein Konzept (siehe Musterkonzept) zu erstellen, das sowohl den Aufbau des Angebots als auch die Zielsetzung klar beschreibt. Bestandteil dieses Konzepts sind verbindlich festgelegte Maßnahmen zur Qualitätssicherung – etwa durch Schulungen, regelmäßige Team- und Fallbesprechungen sowie Fortbildungen für die Beteiligten.

Zudem ist eine fachlich geeignete Person zu benennen, die als koordinierende und psychosoziale Anlaufstelle für die ehrenamtlich Engagierten dient. (In Baden-Württemberg ist die Qualifikation dieser Fachkraft durch die Anforderungen nach der Berufsgruppenliste §10 Abs. 3 UstA-VO geregelt. Zudem ist eine feste regelmäßige Arbeitszeit (RAZ) anzugeben)

Das Angebot des Aktivierenden Hausbesuchs muss regelmäßig durchgeführt werden und die Beteiligten müssen über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Die ehrenamtlich Mitwirkenden sollen im Vorfeld geschult werden – in der Regel erfolgt die Ausbildung über den Landesverband oder die Landesschule. Insgesamt sind mindestens 30 Stunden Schulung nachzuweisen.

Hier ein kurzer Fahrplan zur Anerkennung nach §45 SGB XI

  1. Anerkennungsformular beim zuständigen Landratsamt (LRA) anfordern – häufig auch online abrufbar.
  2. Formular ausfüllen (ca. 2 Seiten) – bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.
  3. Konzeption beilegen, inkl. Beschreibung des Angebots und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Siehe Antrag Muster Konzeption)
  4. Fachkraft benennen – mit Qualifikation und geplanter regelmäßiger Arbeitszeit (RAZ).
  5. Vollständigen Antrag inkl. Konzeption beim LRA einreichen.

    Jetzt nur noch auf die Anerkennungsbestätigung abwarten – fertig!

Vorlagen

Die angeführten Mustervorlagen finden Sie in der DRK Wissensdatenbank unter Suchbegriff: Aktivierender Hausbesuch

  • Muster - Antragsformular §45c §45d SGBXI - Stand 2020
  • Muster - Antrag Konzeption AH DRK-KV nach §45a SGBXI - Stand 2022
  • Muster - Antrag Konzeption AH DRK-KV nach Usta-VO §45a SGBXI - Stand 2020

Praktische Umsetzung und Begleitung

Für die Planung und Durchführung stehen Ihnen mehrere praxiserprobte Unterlagen zur Verfügung:

  • Die 28-seitige Broschüre - Aufbau des Aktivierenden Hausbesuchs – Arbeitshilfe für DRK-Kreisverbände unterstützt sie bei der Vorbereitung und liefert Ihnen wichtige Informationen u.a. zum Aufbau des Angebotes und der Betreuung der Aktivierungscoaches  
  • Die Leistungs- und Kostenübersicht gibt einen transparenten Überblick über die eingesetzten Ressourcen und kann für interne Planung oder Förderstellen genutzt werden.
  • Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag steht ein Muster-Anschreiben zur Verfügung, das Sie als Vorlage für den Antrag bei der Pflegekasse nutzen können.
  • Der Antrag auf Erstattung von Entlastungsleistungen für Bevollmächtigte (Angehörige), um mit der Pflegekasse abzurechnen.
  • Das Formular „Erster telefonischer Kontakt“ dient als Gesprächsleitfaden und Dokumentationshilfe für die telefonische Kontaktaufnahme.
  • Der Aufnahmebogen ermöglicht die strukturierte Erfassung wichtiger Informationen zum Erstkontakt.
  • Zur strukturierten Nachverfolgung steht außerdem ein Formular zur Dokumentation der Besuche und Abläufe bereit – hilfreich für Qualitätssicherung und Evaluation.
  • Das Übungstagebuch bietet eine einfache Möglichkeit zur Dokumentation durch die Ehrenamtlichen – etwa zu Inhalten, Beobachtungen oder Rückmeldungen aus den Hausbesuchen.
  • Die Klientinnen und Klienten-Liste hilft bei der Übersicht über teilnehmende Personen und kann zur Einsatzplanung oder Abstimmung im Team genutzt werden.
  • Das Merkblatt zum Datenschutz informiert über die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
  • Die Checkliste unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Aktivierenden Hausbesuchs.

Vorlagen

Die angeführten Mustervorlagen finden Sie in der DRK Wissensdatenbank unter Suchbegriff: Aktivierender Hausbesuch

  • Broschüre - Aufbau des Aktivierenden Hausbesuchs – Arbeitshilfe für DRK-Kreisverbände
  • Muster - Leistungs- und Kostenübersicht
  • Muster - Anschreiben Pflegekasse Entlastungsbetrag
  • Muster - Erstattung von Entlastungsleistungen für Bevollmächtigte
  • Muster - Erster telefonischer Kontakt
  • Muster - Aufnahmebogen
  • Muster - Dokumentation
  • Muster - Übungstagebuch
  • Muster - Liste Klientinnen und Klienten
  • Muster - Merkblatt Datenschutz
  • Checkliste

Werbematerialien

In der rechten Spalte finden Sie Materialien,  mit denen Sie den DRK Aktivierenden Hausbesuch in Ihrer Gliederung bekannt machen und vorstellen können. Außerdem stehen Vorlagen für Plakate und Sticker zur Verfügung, die Sie flexibel anpassen und selbst ausdrucken können – ideal zur Bewerbung des Angebots vor Ort oder der DRK-Engagementplattform.

Zusätzlich finden Sie passende Bildmotive und Videomaterial zum Aktivierenden Hausbesuch in der DRK-Mediendatenbank. Diese können Sie für Print- und Online-Werbung nutzen, um Ihre Öffentlichkeitsarbeit visuell zu unterstützen.

Finanzierung des Aktivierenden Hausbesuchs - Beispiel

  • Die Finanzierung des Aktivierenden Hausbesuchs kann aus unterschiedlichen Quellen erfolgen – typischerweise über Fördermittel von Land, Landkreis, Kommune sowie Pflegekassen. Im besten Fall sind bis zu 3.750 EUR pro Jahr möglich (jeweils z. B. 1.250 EUR von jeder Stelle). Bei rein kommunaler Förderung sind auch höhere Summen denkbar: Unterstützt beispielsweise eine Kommune das Angebot mit 2.000 EUR jährlich und beteiligt sich die Pflegekasse zusätzlich mit weiteren 2.000 EUR, ergibt sich ein Fördervolumen von 4.000 EUR pro Jahr (Beispielrechnung).
  • Zusätzlich leisten die Teilnehmenden pro Hausbesuch einen Kostenbeitrag von ca. 25–30 EUR pro Stunde. Personen mit Pflegegrad können hierfür den Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich nutzen. Mit einer Abtretungserklärung kann das DRK diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen – sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits anderweitig genutzt wurde (z. B. durch einen Pflegedienst).
  • Die ehrenamtlich Aktiven („Übungsleiter*innen“) erhalten eine Aufwandsentschädigung pro Stunde.
  • Größere Kostenblöcke entstehen vor allem durch die Koordination des Angebots: Hierfür ist eine fachlich qualifizierte hauptamtliche Teilzeitkraft (ca. 20–30 % RAZ) erforderlich. Hinzu kommen Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Verwaltung, Materialien sowie gegebenenfalls spezifisches Gymnastikequipment.
  • Im Finanzplan für den Förderantrag sollte möglichst eine „schwarze Null“ ausgewiesen werden. Positive Effekte können durch die interne Umwidmung bestehenden Personals entstehen.
Korb mit Übungsmaterialien

Sie haben noch Fragen zum Angebot? Schreiben Sie mir!

Markus Breit

Markus Breit ist seit Februar 2019 als Referentin für Gesundheit, Prävention und Bewegungsförderung Teil des DRKs. 

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