Suchtprävention
Suchtprävention ist im DRK eine zentrale Säule der Suchthilfe. Allen betroffenen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, unabhängig von (Sucht-) Verhalten und Abhängigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu gestalten und zu leben.
Die Suchtprävention im DRK verfolgt eine Strategie aus verhaltens- und verhältnisbezogenen Maßnahmen. Suchtprävention setzt dabei sowohl am individuellen Gesundheitsbewusstsein und Gesundheitsverhalten als auch an gesellschaftlichen Ordnungsmustern, Normen und soziokulturellen Einflüssen an.
Während die Angebote der Verhaltensprävention auf die Stärkung individueller Ressourcen durch die Förderung u.a. von Eigenverantwortung, Konfliktfähigkeit und sozialer Kompetenz zielen, sind die Maßnahmen der Verhältnisprävention insbesondere auf die Veränderung suchtfördernder sozialer Strukturen und Systeme ausgerichtet.
Das DRK setzt sich neben über die eigenen Angebote der Suchtprävention für eine den Bedarfen der (potentiell) Betroffenen angemessene Ausstattung der Angebote und Einrichtungen mit Personal- und Sachressourcen durch Städte, Landkreise, Bundesländer und den Bund ein. Zugleich bekennt sich das DRK dazu, seine Angebote der Suchtprävention nach den Maßgaben der Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit auszugestalten.
Eingliederungshilfe
Faktoren wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Überschuldung, ein ungünstiges Wohnumfeld oder gesundheitliche Einschränkungen können für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung ein erhebliches Rückfallrisiko und Verschlechterungspotential darstellen.
Die Fachdienste, Beratungsstellen und Einrichtungen des DRK bieten durch die Sozialleistungsträger finanzierte, klientenzentrierte Betreuungsleistungen an, die dazu dienen, Rückfallrisiken oder gesundheitliche Verschlechterung durch praktische Unterstützung im Lebensalltag zu verringern. Hierzu zählen unter anderem ambulant oder stationär betreutes Wohnen, Tagesstätten, Einrichtungen für chronisch mehrfach Abhängige sowie Arbeits- und Beschäftigungsprojekte.
Das DRK ermöglicht den Betroffenen mit diesen Hilfen zur Selbsthilfe eine selbständige und eigenverantwortete Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen.
Suchthilfe
Die Suchthilfe im DRK erfasst sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Soziale Arbeit für Menschen und deren Angehörige, die mit einer Suchterkrankung leben. Eine Sucht kann entweder stoffungebunden (z.B. Glücksspiel-, Medien- oder Kaufsucht) oder auch stoffgebunden (z.B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit) sein.
Ziel ist es, den Hilfesuchenden Wege aus der Sucht oder ein Leben mit der Sucht zu ermöglichen, welches keine Gefahr für die Betroffenen und ihre Mitmenschen darstellt und den Leidensdruck von abhängigen Personen und ihrem Umfeld mildert. Auch Präventionsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Suchthilfe. Durch diese soll das Bewusstsein über die Gefahren und Auswirkungen einer Suchterkrankung sensibilisiert und die Möglichkeiten über Unterstützungsangebote transparent gemacht werden.
Selbsthilfegruppen
In den Suchtselbsthilfegruppen des DRK können Menschen mit Suchterkrankung im Austausch mit anderen Selbstheilungskräfte mobilisieren. Den Betroffenen soll ermöglicht werden, Perspektiven für individuelle und soziale Veränderungen zu entwickeln und somit die jeweiligen Lebensentwürfe neu zu gestalten. Um an einer DRK-Suchtselbsthilfegruppe teilzunehmen, bedarf es keiner Mitgliedschaft im DRK. Bei Interesse an der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe können Betroffene ihren nächstgelegenen Kreisverband unverbindlich kontaktieren.
Bundesweites Sorgentelefon für Angehörige
Das DRK bietet ein bundesweites Sorgentelefon für Angehörige von Menschen mit Suchtverhalten an. Zu erreichen ist das Sorgentelefon von Freitag bis Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8 bis 22 Uhr (06062 / 607 67).