Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen wird umgangssprachlich als Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bezeichnet und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Die UN-KRK gehört zu den international anerkanntesten Menschenrechtsverträgen der UN. Durch die Ratifizierung 1992 in Deutschland hat die UN-KRK den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und verpflichtet die Bundesrepublik, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. So muss das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als "vorrangiger Gesichtspunkt" berücksichtigt werden.
Kinderrechte
Die UN-KRK umfasst insgesamt 54 Artikel und gilt für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In der UN-KRK sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige Träger von Menschenrechten. Dabei stehen die Rechte von Kindern im Alltag oft in Konflikt mit anderen Interessen. Doch die UN-KRK sagt klar: Das Kindeswohl hat Vorrang.
Unsere Arbeit im Verband
Uns ist es wichtig Kinder und Jugendlichen dazu zu befähigen, ihre Rechte zu verstehen, wahrzunehmen und selbstbestimmt zu handeln. Wir konzipieren verschiedene Fortbildungsangebote, Arbeitsmaterialien und Veranstaltungen, um das pädagogische Fachpersonal des DRKs zu schulen. Im Projekt Demokratie leben – von Anfang an hat das DRK ein Curriculum entwickelt, das unter anderem die partizipationsorientierte Haltung bei frühpädagogischen Fachkräften stärkt.
Unser Einsatz für Kinderrechte
Wir setzen uns in Gremien und Netzwerken, durch Stellungnahmen und Positionspapiere sowie durch politische Hintergrundgespräch intensiv für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein, wie beispielsweise die Verhinderung von Kinder- und Jugendarmut, die Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung und die Realisierung bestmöglicher Bildungs- und Beteiligungschancen.
DRK Handreichungen "Kinderrechte"
- Kinderrechte – eine Einführung in die Entstehung der UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in Deutschland (2015) Ein Beitrag von Dr. Oliver Trisch (DRK) in: Menschenrechte und Jugendsozialarbeit. Die UN-Kinderrechtskonvention im Blick. Beiträge zur Jugendsozialarbeit Nr. 6
- Kindeswohl und Kinderrechte für minderjährige Flüchtlinge und Migranten (2012)
- Kinderrechte und Kinderarmut (2011)
- Armut hat junge Gesichter (2010)