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Entsprechend bieten die insgesamt rd. 50 DRK-Angebote für abhängigkeitserkrankte Menschen neben den Suchtberatungsstellen Angebote der Früh- und Kurzinterventionen, der Akut- und Postakutbehandlung - bspw. zur Entgiftung - sowie sozialtherapeutische Übergangseinrichtungen, Wohnstätten für abhängigkeitskranke Menschen und Betreutes Wohnen an.
Unabhängig von der praktischen Hilfe für von Abhängigkeitserkrankungen betroffene Menschen engagiert sich das DRK im Verbund mit anderen Fachorganisationen, um über die verschiedenen Suchtproblematiken aufzuklären und durch Öffentlichkeitsarbeit gesellschaftlichen Tendenzen zur sozialen Ausgrenzung und Benachteiligung von abhängigen Menschen zu begegnen.
Das DRK fördert und unterstützt das freiwillige, uneigennützige Engagement von Betroffenen in Selbsthilfegruppen. Die rd. 90 Suchtselbsthilfegruppen im DRK arbeiten eng mit der professionellen Suchthilfe zusammen. In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die das gemeinsame Ziel der zufriedenen Abstinenz verfolgen, sich mit ihren Suchtproblemen aktiv auseinandersetzen und in Gruppengesprächen lernen wollen, ihre Situation und Probleme besser zu bewältigen.
Wie in allen anderen Tätigkeitsfeldern des DRK beruht die Arbeit der Sucht- und Suchtselbsthilfe auch auf den sieben Rotkreuz-Grundsätzen „Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität“. Diese Grundsätze bilden das Fundament für jegliches Handeln der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Die DRK-Schuldner- und Insolvenzberatung nimmt in der Beratung von Menschen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine zentrale Rolle ein. Die Fachkräfte der ca. 50 anerkannten DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen arbeiten mit erwachsenen und jugendlichen Ratsuchenden an der Stabilisierung ihrer psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Gemeinsam wird ein Schuldenregulierungsplan erstellt, der verbindliche Schritte einer möglichen Entschuldung enthält, je nach Einzelfall auch Unterstützung bei außergerichtlichen Regelungen mit den Gläubigern und in Fragen der Verbraucherinsolvenz. Neben der konkreten Fallarbeit leisten die Schuldnerberatungsstellen präventive Arbeit und sind wichtige Impulsgeber für die Armutsprävention auch bei Kindern und Jugendlichen.
Viele Schuldnerberatungsstellen beraten Ratsuchende auch in Fragen der Verbraucherinsolvenz. Der Beratungsschwerpunkt liegt hier in dem Bemühen, außergerichtlich mit den Gläubigern des Schuldners Regelungen über die Entschuldung zu treffen. Scheitert die außergerichtliche Einigung, so informiert die Beratungsstelle den Schuldner über die Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung. Wird ein Insolvenzverfahrens durchgeführt, stehen die Beratungsstellen dem Schuldner beratend zur Seite.
Wie in allen anderen Tätigkeitsfeldern des DRK beruht die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung auch auf den sieben Rotkreuz-Grundsätzen „Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität“. Diese Grundsätze bilden das Fundament für jegliches Handeln der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.