Psychosoziale Beratung
Bei einer Überschuldung handelt es sich üblicherweise um ein sozioökonomisches und psychosoziales Problem. Psychosozial meint in diesem Zusammenhang die Wechselwirkungen zwischen den mit einer Überschuldung verbundenen sozialen und finanziellen Belastungen und den psychischen Reaktionen der Betroffenen, die insbesondere in Form von Resignation und Rückzug zum Ausdruck kommen. Durch die sich überlagernden Konsequenzen einer Überschuldung kommt es nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Problematik, die in besonderer Weise eine mehrdimensional ausgerichtete Soziale Schuldnerberatung erfordert.
Die Psychosoziale Beratung ist die Grundlage des Hilfeprozesses, und in sie eingebettet erfolgen je nach individueller Situation und Wichtigkeit für Ratsuchende, zeitlich und im Umfang abgestimmt, die nachfolgend beschriebenen personenbezogenen Leistungen. Im Zentrum der psychosozialen Hilfe steht die persönliche Stabilisierung der Ratsuchenden. Die Beratung setzt bei der Lebenssituation der Ratsuchenden an; manchmal kann erst nach einer Krisenintervention und nach einer Stabilisierung die Schuldenproblematik aufgegriffen werden.
Die Beratung thematisiert mögliche Ursachen der individuellen Ver- und Überschuldungssituation sowie Konsumwünsche und das Konsumverhalten der Ratsuchenden. Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei der Entwicklung einer ihre individuellen Möglichkeiten berücksichtigenden finanziellen Lebensplanung sowie beim Erarbeiten von Handlungsalternativen zur Vermeidung erneuter Schuldenprobleme. Teil der Beratung ist auch die Motivierung der Ratsuchenden, die dazu notwendigen Schritte anzugehen und eventuell weitergehende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Information & Analyse
Die Ratsuchenden werden über die Arbeitsweise der Sozialen Schuldnerberatung und über nutzbare Regulierungsverfahren informiert. Diese Phase dient zur genaueren Bestimmung der Ver- und Überschuldungssituation sowie der zu ihrer Bewältigung vorhandenen bzw. zu erschließenden materiellen, personalen, strukturellen und sozialen Ressourcen. Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden Ziele für eine weitere Zusammenarbeit formuliert und die weiteren Schritte vereinbart. Falls Ratsuchende weitergehende Beratung benötigen, werden sie über einschlägige Hilfeangebote informiert und auf Wunsch vermittelt.
Krisenintervention & Sicherung der Existenzgrundlagen
Die Sicherung der Existenzgrundlagen ist, soweit diese nicht gesichert sind, vorrangig und umfasst Hilfen zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts, des Wohnens und der Energieversorgung sowie zur Geltendmachung des pfändungsfreien Einkommens, einschließlich eines Basis-/Pfändungsschutzkontos (P-Konto).
Dazu gehören Hilfen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Abwehr von SGB II-Sanktionen und Zwangsvollstreckungen sowie die Vermeidung von Haft bei Geldstrafen. Die Schuldnerberatung informiert über die Möglichkeiten und Bedingungen, um ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können und erstellt ggf. eine P-Konto-Bescheinigung. Sie überprüft die korrekte Höhe von Pfändungsfreibeträgen und leistet bei Bedarf Unterstützung bei der Erhöhung des Pfändungsfreibetrages. Due Schuldnerberatung informiert übre die Möglichkeiten, Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) zu eröffnen. Sie unterstützt Ratsuchende, falls diese den Zugang zu einem solchen Konto erst gegen Widerstände durchsetzen müssen.
Budgetberatung
Die Budgetberatung hilft, einer (weiteren) Überschuldung entgegenzusteuern. Die monatlichen Einnahmen und Ausgaben der Ratsuchenden werden erhoben und einander gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden von Ratsuchenden und Beraterinnen und Beratern gemeinsam Maßnahmen zur Einkommenserhöhung und zur Verminderung der Ausgaben geplant. Ziel ist, dass die Ratsuchenden die Kontrolle über die eigenen Finanzen bzw. die finanzielle Situation der Familie (wieder)erlangen.
Forderungsprüfung & Regulierung
Im Rahmen einer Regulierung werden gegen die Ratsuchenden gerichtete Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Wenn nötig wird anwaltliche Vertretung vermittelt. Die Schuldnerberatung führt Verhandlungen mit Gläubigern und hilft Ratsuchenden bei der Erstellung und Umsetzung von Schuldenregulierungsplänen.
Die Schuldnerberatung berät über das Verbraucherinsolvenzverfahren (InsO), dessen Ablauf, Voraussetzungen, Kosten sowie über die rechtlichen und tatsächlichen Folgen bei einem Scheitern und begleitet Ratsuchende, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen (möchten). Sie hilft bei der Antragstellung, bei der Aufstellung der Gläubiger- und Forderungsliste und der Formulierung eines außergerichtlichen Regulierungsvorschlages; bei dessen Scheitern bescheinigt sie dies gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Im gerichtlichen Mahnverfahren sowie im laufenden Verfharen und während der sog. Wohlverhaltensperiode untersützt die Schuldnerberatung die Ratsuchenden bei Versagungsanträgen, ausgenommen Forderungen, der Rücknahme von Pfändungen, der Kontofreigabe und der Restschuldbefreiung und/oder vermittelt an dafür geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.