Die eigentliche Behandlung einer Suchterkrankung ist komplex und oft langwierig. Damit sie gelingt, ist ein umfassendes Behandlungsangebot notwendig. Das DRK bietet verschiedene Maßnahmen der Früh- und Kurzintervention sowie der Akut- und Postakutbehandlung für Betroffene an.
Früh- oder Kurzintervention: Die Erkennung eines gesundheitsgefährdenden Konsums und substanzbezogener Störungen mit ersten beratenden und motivierenden Interventionsstrategien, z.B. durch Haus- und Betriebsärzte und Beratungsstellen des DRK, steht hier im Vordergrund. Im Idealfall erfolgt eine Vermittlung an eine Suchtberatungsstelle des DRK.
Akutbehandlung: Hier sind Maßnahmen zur ambulanten oder stationären Entgiftung mit Förderung der Motivation, zur Inanspruchnahme weiterer gezielter Behandlungsangebote zur Stabilisierung, Diagnostik und Behandlung psychischer und somatischer Folge- und Begleiterkrankungen gemeint. Diese können u.a. in einer der zahlreichen DRK-Kliniken in Anspruch genommen werden.
Postakutbehandlung: Dieser Bereich umfasst alle Maßnahmen zur ambulanten oder stationären Entwöhnung, Adaption (Medizinische Rehabilitation) und der ambulanten Nachsorge. Sie dient dem Erhalt, der Verbesserung und der Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Suchterkrankten in Alltag und Beruf. Eine Entwöhnungsbehandlung sollte sich möglichst nahtlos an die Entgiftungsmaßnahme anschließen. Je nach Diagnose und Indikation kann sie entweder
durchgeführt werden.
Die Behandlung dauert in Abhängigkeit von der Indikationsstellung i.d.R. stationär zwischen 3 und 5 Monaten und ambulant zwischen 6 und achtzehn Monaten. Bei Bedarf schließt sich eine Adaptionsbehandlung als zweite Phase der medizinischen Reha zur Unterstützung der Reintegration an.