Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§49 Abs. 1 SGB IX.  Auf dieser Seite werden die verschiedenen Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Behindertenhilfe im DRK vorgestellt.  

Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX). Dieser ermöglicht eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das DRK hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Arbeitsassistenz vor.

Berufsbildungswerke (BBW)

Junge Menschen mit Behinderungen müssen oft besondere Hürden überwinden, um nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden. Berufsbildungswerke bilden Menschen mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung einer besonderen Förderung bedürfen (§ 51 SGB IX) aus und unterstützen sie auf ihrem Weg ins Berufsleben. Sie bieten den Auszubildenden auch oft die Möglichkeit in Internaten oder Außenwohngruppen zu leben und unterstützen sie dabei auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben. Junge Menschen mit Behinderungen werden dort ganzheitlich auf eine selbständige Zukunft vorbereitet. 

Integrationsfachdienste (IFD)

Integrationsfachdienste (IFD) sind ambulante professionelle Dienstleister, die schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Zu den Aufgaben eines IFD zählt zudem Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, zu informieren und zu unterstützen. IFD arbeiten u.a. eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem Rehabilitationsträger, der Schwerbehindertenvertretung sowie schulischen und beruflichen Einrichtungen zusammen.

Inklusionsfirmen

Inklusionsfirmen sind in der Regel gemeinnützige Unternehmen, die Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt beschäftigen. Sie unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl durch Beschäftigung als auch begleitend in ihrer beruflichen Entwicklung.

Tages(förder)stätten

Tagesförderstätten sind  juristisch bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§76 SGB IX) verortet. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere der Behinderung keinen Zugang zur WfbM erhalten, d.h. das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“(§219 Abs. 2 SGB IX) nicht erreichen, durch tagesstrukturierende Maßnahmen. Eine möglichst autonome Lebensführung und die Teilhabe an Beschäftigung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden.

Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote. Die WfbM gliedern sich in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, den Arbeitsbereich und Fördergruppen. Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte berufliche Orientierung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM. Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und Landschaftsbau liegen. Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte zusätzliche Bildungsangebote und haben die Möglichkeit - etwa über Außenarbeitsplätze der WfbM - den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben. Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgeschlossen ist, stehen - sofern ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann - Betreuungs- und Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen.

Kontakt

Verena Werthmüller
DRK-Generalsekretariat 
Team 42 Soziale Hilfen und Ehrenamt 
V.Werthmueller(at)drk.de 
Tel. 030 / 85 404-301