Schutz vor sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und allen uns anvertrauten Menschen ist ein Thema, das uns betroffen macht und das uns betrifft. Unser Verband verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche sowie allen uns anvertrauten Menschen zu stärken, präventiv zu arbeiten und vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch auch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen.

Unsere Arbeit im Verband

Im Juni 2012 haben das DRK-Präsidium und der DRK-Präsidialrat die für alle Verbandsgliederungen verbindlichen„DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRKverabschiedet.

Kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards in den Landesverbänden

Seitdem wurde das Thema und die Standards in den Landesverbänden stetig weiter bearbeitet, eigene Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Zielgruppen wie Kindertagesstätten, Gemeinschaften oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geschrieben, Fortbildungen konzipiert und verschiedenste Arbeitsmaterialien entwickelt. Unsere Ansprechperson zum Schutz vorsexualisierter Gewalt auf Bundesebene unterstützt unsere Mitgliedsverbände bei ihrer Arbeit, organisiert dazu bundesweite Netzwerktreffen zum Austausch und zur Fortbildung und ist in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen auf Bundesebene vertreten.

Ziel als Bundesverband ist es, die gute Praxis aus den Landesverbänden in die Breite zu tragen, sich auszutauschen, von einander zu lernen und die eigenen Arbeit stetig weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen die Prävention und der Schutz von allen Kindern und Jugendlichen und alle uns anvertrauten Menschen in unseren Diensten, Angeboten und Einrichtungen.

Unsere Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Mit den in unserem Verband abgestimmten und durch unsere Entscheidungsgremien verabschiedeten, für alle Gliederungen verbindlichen Standards tragen wir dafür Sorge, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie ehrenamtlich engagierte Menschen in unserem Verband Handlungsfähigkeit und Handlungssicherheit erlangen. Im Folgenden finden Sie unsere 8 DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zusammen mit Handlungsempfehlungen, Beispielen aus den DRK Landesverbänden und weiteren informativen Links.

DRK Standard 1 - Konzeption

In allen Gliederungen (Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband, Ortsverein, Schwesternschaften) des DRK, in den Einrichtungen und in den Diensten, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten, soll eine Konzeption zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich Aktive vorliegen.

DRK Empfehlung zur Erarbeitung einer Konzeption bei sexualisierter Gewalt 

DRK Standard 2 - Kenntnisse und Wissenserwerb

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitende, alle ehrenamtlich Aktive sowie alle in verantwortlicher Funktion, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten, wissen, was sie tun müssen, um jederzeit eine wirkungsvolle Intervention bzw. langfristig eine wirkungsvolle Prävention einzuleiten. Das Wissen darum ist zu Beginn der Beschäftigung bzw. Tätigkeit nahe zubringen und in regelmäßigen Fortbildungen aktuell zu halten.

DRK Standard 3 - Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Jeder und jede hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende, jede und jeder ehrenamtlich Aktive sowie jedes Mitglied in verantwortlicher Funktion, der/die jeweils Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen hat beziehungsweise haben wird, unterschreibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Schutz vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Die individuellen Selbstverpflichtungserklärungen und Verhaltenskodexe orientieren sich an den Mustervorlagen des DRK-Bundesverbandes.

Auflistung der Straftatbestände Stand: April 2023

Standard 3 downloaden
Rechtliche Hinweise zu Standard 3

DRK Standard 4 - Erweitertes Führungszeugnis

Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitende, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, legen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Regelungen für ehrenamtliche Mitglieder sind in einer gesonderten Form bundeseinheitlich zu regeln.

Ehrenamtliche Mitarbeitende der Rotkreuz-Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht und Wohlfahrts- und Sozialarbeit legen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor, sofern sie regelmäßig Kinder und Jugendliche betreuen, beaufsichtigen, pädagogisch bilden und ausbilden oder eine klare Funktion und Aufgabe haben, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Auf örtlicher Ebene erfolgt eine Prüfung gemäß den Kriterien des Deutschen Vereins, ob aufgrund der Art, der Intensität und der Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich ist.

In Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei Trägern der freien Jugendhilfe (Jugendrotkreuz) erfolgt gemäß Bundeskinderschutzgesetz (unter Verweis auf §72a Abs. 4 SGB VIII) die Regelung (vor Ort) zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse durch Vereinbarungen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern. Dabei sollten bei den entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen die Empfehlungen des Deutschen Vereins sowie die Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings als Argumentationshilfen genutzt und in die Jugendhilfeausschüsse eingebracht werden.

Prüfschema Deutscher Verein

Empfehlung Deutscher Verein

Beispiel DRK Landesverband Nordrhein - Empfehlungen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtlich Aktive in den DRK-Gemeinschaften

Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings

DRK Arbeitshilfe zum Bundeskinderschutzgesetz

DRK Standard 5 - Beteiligung
Für alle Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen ist verbindlich festgelegt, wie diese in geeigneter Weise bei allen sie betreffenden Entscheidungen gehört und ihre Meinungen berücksichtigt werden. Die Beteiligungsrechte und wie sie eingefordert werden können, werden zu Beginn des Kontaktes und im weiteren Verlauf zielgruppengerecht kommuniziert.
DRK Standard 6 - Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen

Jede Gliederung des DRK benennt eine angemessene Anzahl an Vertrauenspersonen für ihre Adressatinnen und Adressaten sowie deren Angehörige, mindestens jedoch eine Frau und einen Mann je Mitgliedsverband sowie eine qualifizierte Institution außerhalb des Verbands als externe Beratung und kommuniziert diese Personen und den Zugangsweg zu ihnen in geeigneter Weise.

DRK Handlungsempfehlung für den hauptamtlichen Arbeitsbereich zu Standard 6

Beispiel DRK Landesverband Baden - Anforderungs- und Aufgabenprofil für Vertrauenspersonen bei Grenzverletzungen

Beispiel DRK Landesverband Nordrhein - Anforderungsprofil Vertrauensperson

DRK Standard 7 - Verbandsinterne Strukturen und Ansprechperson

Jeder Landesverband bzw. der Verband der Schwesternschaften und der Bundesverband benennt eine hauptamtliche Person als Ansprechperson, die auf dem Gebiet der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt über nachweisliche Kenntnisse verfügt. Diese Person implementiert in den eigenen Gliederungen ein Netzwerk von Vertrauenspersonen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich und steht als Ansprechperson bei allen Belangen rund um das Thema zu Verfügung.

Ansprechperson auf Bundesebene ist Christiane Kohne, Referentin Jugend.

DRK Standard 8 - Verfahrensweise bei Vorfällen

Alle Gliederungen, Einrichtungen und Dienste, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten, haben eine verbindliche Verfahrensweise festgelegt, wie sie eine Beschwerde, eine Vermutung oder einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt abklären und darauf oder auf einen Übergriff fachlich angemessen reagieren.

DRK Handlungsempfehlung für den hauptamtlichen Arbeitsbereich zu Standard 8

Beispiel DRK Landesverband Baden - Verfahrensweise Umgang mit einer Vermutung von sexualisierter Gewalt

Weiterführende Links zur Arbeit in unseren Mitgliedsverbänden

Die Umsetzung der DRK Standards erfolgt in den Landes- und Mitgliedsverbänden. Viele Landesverbände haben eigene Handreichungen, Materialien und Fortbildungen aufbauend auf den DRK Standards entwickelt. Diese gute Praxis gilt es in die Breite zu tragen, um von einander zu lernen und insgesamt das Thema Prävention und Schutz für den Verband weiterzuentwickeln.

Über die vielfältige Arbeit der Landes- und Mitgliedsverbände können Sie sich u.a. auf den folgenden Seiten informieren:

Hilfreiche Links zu externen Fach- und Themenseiten