Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff Bürgerliches Gesetz-buch) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuenden unterstützen u.a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen. In den Betreuungsvereinen beraten und begleiten hauptamtliche Mitarbeitendeehrenamtliche Betreuende, unterstützen diese zum Beispiel beim Kontakt mit Amtsgerichten, Behörden und Institutionen. Die Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei schwierigen Entscheidungen bei, organisieren den Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bieten regelmäßig Fortbildungen an und stehen darüber hinaus auch selbst für Betreuungen zur Verfügung.
Der Familienunterstützenden Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Unterstützung erfolgt u. a. durch Ehrenamtliche, FSJler und Bundesfreiwillige, die durch Hauptamtliche begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FuD und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.
Nach § 46 SGB IX umfassen Früherkennung und Frühförderung medizinische sowie nicht-ärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Neben diesen Therapie- und speziellen Förderangeboten zeigen sie der ganzen Familie sinnvolle Lebensperspektiven auf. Dabei ko-operieren verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär.
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen unterstützen Erwachsene, die psychisch oder seelisch erkrankt und Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind, ihre Angehörigen und wichtige Personen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Die Mitarbeitenden der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen halten ein niedrigschwelliges Angebot vor, das dabei unterstützen soll, auch mit einer psychischen Erkrankung im gewohnten Sozialraum zu leben. Stabilisierung und Krisenmanagement stehen dabei im Vordergrund.
Die Schulassistenz unterstützt schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die eine individuelle Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts benötigen. Mit der Unterstützung der persönlichen Assistenz soll das Kind möglich selbstbestimmt am Regelunterricht teilnehmen können.
Verena Werthmüller
DRK-Generalsekretariat
Team 42 Soziale Hilfen und Ehrenamt
v.werthmueller(at)drk.de
Tel. 030 / 85 404-301