Die Erhebung erstreckt sich auf alle Pflegebedürftigen, die am Jahresende (31.12.) Pflegegeldleistungen erhalten haben. Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5. Unter dem Link zum Datensatz stehen weitere Daten zur Verfügung.
Merkmale: Stichtag, Geschlecht, Altersgruppen, Art der Versorgung von Pflegebedürftigen
Merkmale: Stichtag, Geschlecht, Altersgruppen, Art der Versorgung von Pflegebedürftigen