Um die Rolle von sozialer Schuldnerberatung zu verstehen, müssen die zugrundeliegenden Probleme von überschuldeten Menschen in den Blick genommen werden. Wichtig ist, dass nicht jeder verschuldete Mensch auch ein Fall für die Schuldnerberatung ist. Es gibt eine wesentliche Unterscheidung zwischen Ver- und Überschuldung.
Verschuldung bedeutet, dass Personen gegenüber unterschiedlichen Gläubigern Zahlungs- bzw. Kreditverpflichtungen eingegangen sind. Verschuldung ist wirtschaftlich gewollt und in Zeiten von Studienkrediten, Handyverträgen, Ratenkäufen und Kreditkarten selbstverständlich.
Von Überschuldung ist zu sprechen, wenn die eingegangenen Kreditverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden können.
Eine länger dauernde Überschuldung hat für die betroffenen Personen in jedem Fall deutlich gravierendere Auswirkungen, als „nur” keine Rechnungen bezahlen zu können: Krankheit, kräftezehrende Auseinandersetzungen mit Ämtern und Familienmitgliedern, der Verlust sozialer Kontakte, psychische Belastungen, fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Obdachlosigkeit drohen. Scham- und Schuldgefühle sind außerdem bei vielen Überschuldeten so groß, dass sie erst sehr spät den Weg in die Soziale Schuldnerberatung finden.