Eintrag
Corona-Maßnahmen der Bundesregierung: Wichtige Regelungen im Überblick [Live Blog]
Seit Beginn der Coronaviruskrise erhalten wir eine Vielzahl von Fragen zu den bundesgesetzlichen Regelungen sowie Problemanzeigen, welche Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege noch nicht erfasst sind. Dieser Austausch ist für uns essentiell, um in politischen Gesprächen die richtigen Akzente zu setzen. Mit diesem Blog möchten wir Sie dabei unterstützen, die relevanten bundesgesetzlichen Regelungen für Ihre Einrichtungen, Dienste und Angebote zu identifizieren, damit Sie rasch entsprechende Maßnahmen einleiten können. Der Blog wird daher fortlaufend aktualisiert.

Arbeitsplatz
+++ 14.04.2021
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können:
- Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begleitung
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Stand: 14.04.2021)
- Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen (Stand: 13.04.2021)
- Testkriterien für die SARS-CoV2-Diagnostik bei symptomatischen Patienten mit Verdacht auf COVID-19 (Stand: 09.04.2021)
- Management von COVID-19-Ausbrüchen im Gesundheitswesen (Stand: 07.04.2021)
- Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen - Langfassung (Stand: 07.04.2021)
- Bundespressekonferenz zur Corona-Lage vom 09.04.2021
+++ 25.03.2021
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in seinen FAQ „Corona“ (Steuern) über Maßnahmen zu verschiedenen steuerlichen Erleichterungen im Rahmen der Corona-Krise. Das Dokument wird laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst. Die FAQ (Stand: 18.03.2021) können Sie hier abrufen.
Eine aktuelle, für unseren Verband relevante Anpassung betrifft die Anwendung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen für freiwillige Helfende in Impf- und Testzentren. All diejenigen, die direkt am Impfen oder Testen beteiligt sind, können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Wer sich in der Verwaltung oder Organisation von Impf- und Testzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen (FAQ „Corona“ Kapitel X 18).
+++22.03.2021
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird verlängert und seine Förderbestimmungen weiterentwickelt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Bisher galt, dass KMU Ausbildungsprämien nach Antragstellung Ausbildungsprämien erhalten konnten, wenn trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorkrisen-Zeitraum erhalten wurden (einmalig 2.000 Euro) oder gegenüber dem vorherigen Ausbildungsniveau sogar erhöht wurden (einamlig 3.000 Euro). Darüber hinaus wurden auch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Verhinderung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Insolvenz des ursprünglichen Ausbildungsbetriebes gefördert.
Die Überarbeitung der Förderrichtlinie sieht nunmehr folgende Änderungen vor:
-
Nahtlose Verlängerung der Ausbildungsprämien für Frühjahr 2021: Die Förderung mit Ausbildungsprämien wird nicht mit dem 15. Februar 2021 enden, sondern nahtlos fortgesetzt. Dazu werden die bislang geltenden Fördermöglichkeiten bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
-
Verdopplung der Ausbildungsprämien (von derzeit 2.000 bzw. 3.000 Euro) auf 4.000 bzw. 6.000 Euro für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 (ab dem kommenden Ausbildungsjahr) beginnen
-
Zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien auch eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Gefördert werden können dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter*innen (bislang bis zu 249 Mitarbeiter*innen).
-
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier folgt eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter*innen (bislang bis zu 249 Mitarbeiter*innen).
-
Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen eingeführt. Dieser wird einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi beinhalten, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (zum Beispiel in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.
-
Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und - wie die neue Ausbildungsprämie plus - auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz wird auch eine Förderung möglich sein, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.
+++18.03.2021
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können:
- Hinweis zum Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca
- Covid-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Gesamtstand: 15.03.2021)
- Aufklärungsmerkblatt zur Covid-19-Impfung und Vektorimpfstoff
- Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen
- Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand: 12.03.2021)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Covid-19 (Gesamtstand: 11.03.2021)
+++ 11.03.2021
Die aktualisierte Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dieses können Sie hier abrufen. Auch können Sie hier eine Fassung mit Begründung abrufen, in der für die Wohlfahrtsverbände relevanten Informationen hervorgehoben sind (S.25 - 30).
Von besonderer Bedeutung für die Einrichtungen des DRK sind folgende Änderungen:
- Die höchste Prioritätengruppe umfasst nun neben den Pflegediensten auch andere ambulante Dienste und teilstationäre Einrichtungen, also z. B. Tagespflegen sowie auch WfBM (nach § 2).
- Menschen mit Conterganschädigung und alle Krebserkrankten sind in der zweithöchsten Priorisierungskategorie und schwer Immunsupprimierte Patienten in Kategorie 1 aufgenommen worden.
- Personen in deutschen Auslandsvertretungen, politischen Stiftungen sowie auch von internationalen Organisationen, die u. a. in den Bereichen Krisenprävention Entwicklungszusammenarbeit, Stabilisierung und Konfliktnachsorge tätig sind, wurden in die ImpfV aufgenommen.
- Die ImpV ordnet Pflegende Angehörige den „ambulanten Diensten“ zu, womit sie zur Kategorie 1 gehören.
- Als enge Kontaktpersonen gelten nun auch 24-Stunden-Kräfte.
- Frauenhäuser und sonstige Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind in § 3 Absatz 1 Nummer 11 aufgenommen.
+++ 11.03.2021
Der GKV-Spitzenverband hat mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen angepasst und hierfür auch neue Antragsformulare veröffentlicht. Die Anpassungen sind mit dem heutigen Datum in Kraft getreten. Sie können die aktuell geltenden Anpassungsfestlegungen sowie die zugehörigen Formulare nachfolgend abrufen:
- Anpassung der Festlegungen gem. § 8 Abs. 6 SGB XI
- Antragsmuster
- Bestätigungsmeldung
- Änderungsmeldung
+++ 10.03.2021
Die aktualisierte Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und die Änderungen damit in Kraft getreten. Die nun geltende Testvoerdnung finden SIe hier - einen Ableich zum vorherigen Stand der Testverordnung können Sie hier abrufen.
Das DRK konnte einige, wenn auch nicht alle, seiner Forderungen im Zuge des Änderungsprozesses durchsetzen. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität: Der alte Rechtszustand, wonach diese Anspruch auf Testungen nach §§ 2 bis 5 haben, wurde wiederhergestellt.
- Die Obdachloseneinrichtungen erhalten die Personalkosten für die Testungen erstattet, § 12 Absatz 3.
- Asyleinrichtungen können jetzt präventiv testen § 4 Absatz 2 Nummer 2 - allerdings erhalten sie die Personalkosten für die Testungen nicht.
- Immerhin bleibt es bis zum 31.3. bei den Sachkosten in Höhe von 9 Euro erhalten, ab 1.4. kriegen wir nur noch max. 6 Euro Sachkosten, wir hoffen, bis dahin sinken die Preise!
- Ambulante Intensivdienste und Hospize erhalten immerhin 30 statt 20 PoC, leider nicht die ambulante EGH, wie von uns gefordert und leider auch nicht die Stückzahl von 90, die wir gefordert haben.
+++ 10.03.2021
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können:
- Mitteilung der STIKO zur Covid-19-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff (Stand: 04.02.2021)
- Covid-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Gesamtstand: 05.03.201)
- Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Covid-19 (Gesamtstand: 09.03.2021)
+++ 09.03.2021
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlängert das Sonderprogramm "„Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“" und stellt im Rahmen der zweiten Runde weitere 100 Millionen Euro Hilfsgelder für von der Covid-19-Pandemie betroffene Kinder- und Jugendbildungsstätten bereit. Bis zum 28. März können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Finanzhilfe beantragen. Weitere Informationen zum Sonderproramm des BMFSFJ finden Sie hier.
+++ 05.03.2021
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über die Fortgeltung wichtiger gesetzlicher Regelungen wegen der Corona-Pandemie abgestimmt und das EpiLageFortgeltungsgesetz inkl. der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen verabschiedet. In diesem Rahmen wurde der s.g. Pflegeschutzschirm bis zum 30.6.2021 verlängert. Im Rahmen der Interessensvertretung konnten wir vorab eine Veränderung der Erstattungsfähigkeit von Mindereinnahmen abwenden – die Bedingungen bleiben bis zum 30.6.2021 unverändert. Den entsprechenden Änderungsantrag können Sie hier abrufen. Anzumerken ist, dass wir uns eine Verlängerung bis zum 31.12. gewünscht hätten, damit auch nach dem Ende der 19. Legislaturperiode der Schutz der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegeeinrichtungen gesichert ist. Pflegeeinrichtungen benötigen Zeit, um die Pandemiefolgen kompensieren und sich zukunftsfest neu aufstellen zu können. Mit der Verabschiedung des EpiLageFortgeltungsgesetzes wurde auch in § 7 Abs. 1 EpiGesAusbSichV die Frist, innerhalb derer Praxisanleitung auch durch Personen erbracht werden darf, deren berufspädagogische Zusatzqualifikation begonnen hat und innerhalb der Frist abgeschlossen werden kann, bis zum 30. September 2022 verlängert. Eine Pressemeldung der BAGFW können sie hier abrufen.
+++ 03.03.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat aktuelle Informationen zur aktuellen Pandemie-Situation herausgegeben, welche Sie nachfolgend abrufen können.
Insbesondere möchten wir auf das aktuelle Verzeichnis der „MoU-Partner“ des BMG hinweisen, mit denen Kapazitäten von PoC-Antigentests für Deutschland mittels Memorandum of Understanding gesichert werden konnten, aufmerksam machen. Unter der jeweils angegebenen E-Mail-Adresse können Bestellungen direkt platziert werden.
- Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Erleichterungen in Alten- und Pflegeheimen nach dem Impfen
- Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
- Fortgeltung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den ualitätsprüfungen aufgrund der Beibehaltung der Kontaktbeschränkungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
- aktuelles Verzeichnis der MoU-Partner ("Memorandum of Understanding")
+++ 02.03.2021
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können:
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen, FAQ (01.03.2021)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19 (01.03.2021)
- COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung (26.02.2021)
- Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen nud Behinderungen
+++01.03.2021
Entsprechenden Meldungen zufolge werden die mit dem Gesetzentwurf EpiLage/Viertes Bevölkerungsschutzgesetz vorgenommenen Änderungen zu den Mindereinnahmen in § 150 SGB XI zurückgenommen. Ein entsprechender Änderungsantrag soll am Dienstag in den AGen Gesundheit der Regierungsfraktionen und am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beschlossen werden. Demnach bleibt es also bis zum 30.6.2021 unverändert bei den bisherigen Regelungen.
+++01.03.2021
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) vorgelegt. Diese können Sie hier abrufen.
Bereits zuvor hatte sich die BAGFW im Rahmen ihrer politischen Interessenvertretung für eine Änderung des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes eingesetzt, um eine drohende Verschlechterung für die Refinanzierung der coronabedingten Mindereinnehamen ab dem 01.04.2021 für Einrichtungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde ein Schreiben an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gerichtet, welches Sie hier abrufen können.
+++26.02.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den aktualisierten Kostenerstattungs-Festlegungen TestV. inkl. Anlage zugestimmt. Die Unterlagen können auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden. Die aktualisierten Kostenerstattungs-Festlegungen können Sie zudem hier abrufen, das Antragsformular finden Sie hier. Eine Übersicht der Änderungen der Kostenerstattungs-Festlungen finden Sie hier.
+++26.02.2021
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQs zur Umsetzung von § 150 Abs. 3 SGB XI erneut aktualisiert. Änderungen finden sich in den Antworten zu Nr. 2 und 2a. Auch wurde Frage/Antwort Nr. .47 neu aufgenommen. Die FAQs können Sie hier abrufen, eine Vergleichsüberischt im Änderungsmodus finden Sie hier.
+++25.02.2021
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat im Nachgang der öffentlichen Anhörung zum Sozialschutzpaket III vom 22. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestätigt - jedoch wichtige Ergänzungen und Konkretisierungen vorgenommen. Geändert wurde der Ursprungsentwurf dahingehend, dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. März, sondern erst nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.
Damit wird sozialen Dienstleistern auch über den weiterhin unklaren Pandemieverlauf hinweg Planbarkeit ermöglicht und der Sicherstellungsauftrag an das nachvollziehbare Kriterium der epidemischen Lage gekoppelt.
Weitere Informationen zu den Änderungen am Entwurf des Sozialschutzpakets III können Sie hier abrufen.
+++23.02.2021
Die Bank für Sozialwirtschaft hat die Ergebnisse seiner Zweiten Umfrage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen vorgestellt (Zeitraum: Mitte November - Mitte Dezember 2020). An der Umfrage haben insgesamt 1.400 Akteure des Sozial- und Gesundheitsween teilgenommen. Die zentralen Ergenisse zentral zusammengefasst:
- Zweite Umfrage bestätigt Trend der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen.
- Träger verzeichnen teilweise erhebliche Ertragsausfälle und sehen deren Kompensation durch die Schutzschirme als unzureichend an.
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmer*innen erwartet eine Refinanzierungslücke.
- Die Liquiditätssicherung bleibt eine zentrale Herausforderung für die Bewältigung der Pandemie.
- Der größte Unterstützungsbedarf wird in der Fachkraftgewinnung und Personalentwicklung gesehen.
Die entsprechende Pressemitteillung können Sie hier abrufen - die ausführliche Ergebnispräsentation finden Sie hier.
+++23.02.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die aktuell geltende Corona-Sonderregelungen für den Leistungsbereich des SGB V bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Verlängerung der Sonderregelungen betrifft folgende Leistungen:
- § 9 Absatz 1 der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie,
- § 9 Absatz 1 der Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie,
- § 10 Absatz 1 der Soziotherapie-Richtlinie,
- § 11a Absatz 1 der Hilfsmittel-Richtlinie,
- § 2a Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie,
- § 2a Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte und
- § 11 Absatz 1 Nummer 2 der Krankentransport-Richtlinie.
Weiterführende Informationen zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen sowie die zugehörigen Beschlusstexte und Begründungen können Sie hier abrufen.
+++19.02.2021
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epedmischen Lage von natioaler Tragweite betreffenen Regelungen vorgelegt. In dem Entwurf ist die Verlängerung des Schutzschirms nach § 150 SGB XI bis zum 30. Juni 2021 vorgesehen. In der aktualisierten Stellungnahme hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 gefordert. Auch vor dem Hintergrund, dass damit auch nach Ende der Sitzungszeit des Deutschen Bundestages zum Ender der 19. Legislaturperiode bei einer Fortgeltung der pandemischen LAge der Schutz der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegeeinrichtungen gesichert ist. Zudem wird im dem Entwurf geregelt, dass die Kosten für den Schutzschirm durch Steuermittel in Höhe von 3. Mrd. Euro gegenfinanziert werden sollen.
Den Gesetzentwurf zum EpiLage-FortgeltungsG finden Sie hier. DIe Stellungnahme der BAGFW können Sie hier abrufen.
+++19.02.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Ausgleichszhalung für Krankenhäuser sowie Versorgungs- und Reha-Einrichtungen inklusive der MGW-Klinikn bis zum 11. April 2021 vor. Den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.
+++18.02.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die FAQ zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) aktualisiert. Spezifiziert wurde insbesondere die genauen Anspruchsvoraussetzungen für SodEG-Leistungen im seit 1. Januar 2021 geltenden modifizierten Gesetz (I. Abschnitt: Änderungen im Zuge des modifizierten SodEG zum 1. Januar 2021, Frage 2). Die aktualisierten FAQ zum SodEG können Sie hier abrufen. Die aktuell geltende Fassung des SodEG finden Sie hier.
+++18.02.2021
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können:
- Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 (Stand: 09.02.2021)
- Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand: 12.02.2021)
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Gesamtstand: 11.02.2021)
- Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie (Stand: 11.02.2021)
- Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (Stand: 11.02.2021)
- COVID-19-Hygienemaßnahmen: Hinweise für nicht-medizinische Einsatzkräfte (Infografik) (Stand: 11.02.2021)
- Pressekonferenz zur Corona-Lage (12.02. 2021)
Darüber hinaus hat das RKI ein Informationsflyer mit Schutzinformationen für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. DIesen können Sie hier abrufen und bei Bedarf gerne in den Einrichtungen verwenden.
+++08.02.2021.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Formulierungshilfe für ein geplantens Sozialschutzpaket III vorgelegt und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege um eine kurzfristige Stellnugnahme gebeten. Dieser Bitte ist das DRK nachgekommen. Das DRK begrüßt die Regelungen des Sozialschutzpakets und sieht in der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen einen wichtigen Schritt, um die Auswirkungen der Pandemie weiter abzufedern. Dies gilt sowohl für die Verlängerung des vereinfahten Zugangs zur Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch für die beabsichtigte Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG). Nicht nachvollziehbar - und das wurde in der Stellnugnahme deutlich hervorgehoben - ist die uneinheitliche Verlängerung bzw. Befristung der Regelungen. So soll allein das SodEG nur bis Ende Juni 2021 verlängert werden, wohingegegen für die weiteren Inhalte des Pakets eine Verlängerung bis zum Jahresende vorgesehen ist. Mit Blick auf die Bedeutung der sozialen Einrichtungen und Dienste, ihre in Zeiten der Pandemie unsichere FInanzierungslage und den - trotz Impfkampagne - unklaren weitere Verlauf der Pandemie nicht nachvollziehbar. Das DRK tritt entsprechend für eine Verlängerung des SodEG bis zum 31.12.2021 ein.
Die Formulierungshilfe zum Sozialschutzpaket III finden Sie hier. Die DRK-Stellungnahme können Sie hier abrufen.
+++08.02.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Test- und Impfsituation veröffentlich. Diese können Sie nachfolgen abrufen:
- überarbeitete FAQs zur Unterstützung der stationären Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der SARS-CoV-2 Testung durch externes Personal; neu u.a. die Haftungsfragen.
- RKI-Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen vom 4. Feb. 2021
- Hinweise „Auch nach der Impfung: AHA-Regeln, Lüften und Testen in Pflegeheimen sind auch weiterhin wichtig!“
- Übersicht über Testfrequenzen in den Ländern
- Impfverordnung
Einschätzung zur Impfverordnung:
- Es wurden einige unserer Änderungsvorschläge aufgenommen bzw. der Ansatz nachvollzogen. Die Verordnung sieht jetzt doch ziemlich anders aus.
- Wir (sicherlich aber auch die öffentliche Diskussion über eine Zweiklassengesellschaft) haben u.a. erreicht, dass die Vorgabe, dass Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren nur Anspruch auf Schutzimpfung mit dem zugelassenen Vektorviren-Impfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca haben, deutlich abgeschwächt wurde. Jetzt heißt es "Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden." Wir sehen die Patientenrechte insofern gestärkt, dass es mit dieser Formulierung grundsätzlich auch die Option auf die anderen Impfstoffe gibt.
- Positiv ist auch, dass auch Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind, explizit genannt werden.
- Unter § 5 Folge- und Auffrischimpfungen steht, entsprechend unserer Forderung, explizit drin, dass Folge- und
Auffrischimpfungen mit dem gleichen Impfstoff erfolgen müssen, wie die Erstimpfung. Auch das ist u.E. ein Erfolg. - Abzusehen war, dass die Anregung, Erzieher und Lehrer in einer höhere Priorität zu schieben sowie die Nennung der Ehrenamtlichen nicht aufgenommen wurde. Aber auch hier denken wir eine richtige Debatte unterstützt zu haben; u.a. hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek am Wochenende gleiches gefordert.
+++05.02.2021
Der GKV-Spitzenverband hat FAQ zur Umsetung der Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die angepasste Coronavirus-Testverodnung anfallenden außerordentlichen Anufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Allag - Verfahren der Kostenerstattungs von PoC-Antigen-Testungen veröffentlich. Sie können die FAQ hier abrufen.
+++03.02. 2021
Das DRK hat auf Bitten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Stellungnahme zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) abgegen. Den Entwurf zur geänderten Impfverordnung finden Sie hier - die DRK-Stellungnahme können Sie hier abrufen.
In der Stellungnahme bringt das DRK insbesondere folgende Punkte zum Ausdruck:
- Die Priorisierung für eine Impfung sollte nach dem Maß der Vulnerabilität erfolgen, nicht nach Alter. Das Alter ist ein Kriterium für hohe Vulnerabilität, bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen sowie Behinderungen und Pflegebedürftigkeit sind weitere.
- Systemrelevante Zielgruppen, insbesondere Lehrende, Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten und andere in der Jugendhilfe tätigen Personen sowie ehrenamtlich Engagierte müssen stärker in der Impfpriorisierung berücksichtigt werden.
- Auch Menschen mit Behinderungen, deren persönliche Assistentinnen und Assistenten sowie Beschäftigte in der Eingliederungshilfe sollten eine höhere Priorisierung bei der Impfung erhalten.
- Der Zugang zur Impfung muss auch für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität tatsächlich und sanktionsfrei möglich sein. Der Entwurf sieht weiterhin keinen Anspruch für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität vor, die nicht in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung behandelt, gepflegt oder betreut werden.
- Insgesamt sollte die Verordnung den bestmöglichen Schutz aller Risiko- und Altersgruppen zum Ziel haben, wobei es das Spannungsfeld zwischen kollektivem und individuellem Lebensschutz weitestgehend zu reduzieren gilt. Insbesondere sollte hierbei ein restriktiver, vorbehaltlicher Anspruch bestimmter Bevölkerungsgruppen auf hochpotente Impfstoffe vermieden werden, um die generelle Impfbereitschaft in der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, gerade in den Gesundheitsfachberufen, die eine besonders hohe Exposition aufweisen.
- Die Aufklärung über die Impfungen muss in einer für die jeweilige Person verständlichen Art und Weise erfolgen, sodass sie befähigt wird, selbstbestimmt zu entscheiden, ob und wie sie geimpft werden möchte. Hierbei sind insbesondere Mehrsprachigkeit oder leichte Sprache zu berücksichtigen.
- Um zielgruppengerechte Angebote sicherzustellen, sollte die Impfung in der gewohnten Lebenswelt, wie beispielsweise in häuslichen Pflegesettings oder auch in Betrieben und Unternehmen, stattfinden
+++03.02. 2021
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat auf Bitten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelnugen (EpiLageFortgeltungsgesetz) abgegebem. Die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf finden Sie hier - die Stellnugnahme können Sie hier abrufen.
Die Fachausschüsse Altenhilfe, Gesundheit und Behindertenhilfe haben in dieser Stellungnahme insbesondere folgende Aspekte zum Ausdruck gebracht:
- Die Festlegung von Impfzielen, an denen sich die STIKO bezüglich ihrer Priorisierung zu orientieren hat, ist zu begrüßen. Zu ergänzen ist das Kriterium eines behinderungsspezifischen Infektionsrisikos sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge.
- Aus Sicht der Wohlfahrtspflege muss das IfSG dringend in Bezug auf die Aufnahme einiger neuerer Einrichtungstypen modernisiert und aktualisiert werden. Dies betrifft die Frauenhäuser, die gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII, die stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche, ambulante und aufsuchende Dienste der Erziehungshilfe, die psychosoziale Betreuung Substitutierter (PSB), Angebote der Straßensozialarbeit für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Einrichtungen und Angebote für Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten (Tagestreffs, existenzunterstützende Angebote zur Sicherstellung der Hygiene und Versorgung von wohnungslosen Menschen, Hilfen nach § 67 SGB XII)
- Die BAGFW begrüßt die Verlängerung des Schutzschirms nach § 150 SGB XI nachdrücklich, allerdings sollte die Verlängerung bis zum 31.12.2021 vorgesehen werden, damit auch nach Ende der Sitzungszeit des Deutschen Bundestags zum Ende der 19. Legislaturperiode bei einer Fortgeltung der pandemischen Lage der Schutz der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegeeinrichtungen gesichert ist.
- Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die Kosten für den Schutzschirm durch Steuermittel in Höhe von 3 Mrd. Euro gegenfinanziert werden sollen.
- Ausdrücklich begrüßt werden die Verlängerungen der flexiblen Regelungen des Pflegezeit und Familienpflegezeitgesetzes. Die BAGFW regt an, vor allem die flexiblen
Regelungen der kombinierten Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit auch über die Pandemie hinaus zu verstetigen, solange die beiden Gesetze nicht harmonisiert sind.
- Die BAGFW begrüßt die Möglichkeiten zu einer flexiblen Handhabung der Qualitätsprüfungen, diese müssen jedoch grundsätzlich auch mit den ordnungsrechtlichen Behörden auf Landesebne koordiniert werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Vereinigungen der Träger auf Bundesebene in die Erarbeitung von Festlegungen für Angemessenheitsprüfungen bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen nach Infektionslage einzubeziehen sind.
- Die BAGFW begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Erprobungsphase der Indikatoren. Allerdings sollte der Qualitätsausschuss konkret verpflichtet werden, diese Verlängerungsphase für die Harmonisierung und Optimierung des indikatorengestützten Verfahrens zu nutzen. Auch der Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Bewertungssystematik sollte vom Qualitätsausschuss erteilt werden und nicht einseitig vom GKV-Spitzenverband.
- Die pandemiebedingte erneute Aussetzung von Begutachtungen lehnt die BAGFW ab, denn dem MD stehen jetzt Schutzausrüstungen und Testungen zur Verfügung,
- sodass Begutachtungen in der Regel wieder persönlich stattfinden können und sollten. Eine telefonische Begutachtung hat zu nicht sachgerechten Einstufungen geführt.
- Besonders problematisch ist, dass auch Wiederholungsbegutachtungen weiterhin mit diesem Gesetzentwurf ausgesetzt werden, was die BAGFW ebenso entschieden ablehnt.
- Positiv bewertet wird die fortgesetzte Ermöglichung digitaler Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGBXI
+++01.02. 2021
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ zum Pflege-Schutzschirm (Umsetzung § 150 Abs. 3 SGB XI) zum wiederholten Mal aktualisiert - die Ergänzungen beziehen sich auf die Antworten zu Nr. 28 (FFP2-Masken), Nr. 43 (Bundeswehrseinsätze) und Nr. 44 (Schutzimpfungen). Die Fagen und Antworten Nr. 45 und 46 wurden neu aufgenommen. Die aktualisierten FAQ können Sie hier abrufen.
+++28.01.2021
Am 27.01.2021 wurde die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes veröffentlicht. Hier sind unter anderem die Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser sowie die Verlängerung des Rettungsschirmes für die Vorsorge- und Reha Einrichtungen (einschließlich der MGW Kliniken) geregelt. Sie können die Verordnung hier abrufen.
+++27.01.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Zuge der Initiative der Bundesregierung zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Übersicht der relevanten Informationen zusammengestellt. Diese können Sie hier abrufen.
+++27.01.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute per Verordnung die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgenommen. Durch die Aktualisierung der Regelungen sind nun explizit auch die stationären Einrichtungen und ambulante der Eingliederungshilfe in die Verordnung aufgenommen. Ebenso werden für diese Einrichtungen und Dienste Angaben zur Refinanzierung der anfallendne Personalkosten getroffen. Sie können die geltende Coronavirus-Tetverordnung hier abrufen.
+++27.01.2021
Das Bundesesundheitsministerium (BMG) hat gesammelte Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf der Homepage www.corona-schutzimpfung.de. bereitgestellt. Die dort verfügbaren Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Auch ist es möglich, sich per Newsletteranmeldung zur zeitnahen über neue Entwicklungen bezüglih der Corona-Schutzimpfung informieren zu lassen.
+++25.01.2021
Das Bundeskanzleramt hat Informationen zur Gewinnung von Testpersonal für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammengestellt. Die auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten FAQ können Sie hier abrufen.
+++22.01.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat ein digitales Paket mit Materialien zur Corona-Schutzimpfung speziell für den Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt. Das Paket enthält unter anderem einen Pflegeleitfaden mit wissenschaftlich fundierten Antworten auf die derzeit häufigsten Fragen sowie weitere Informationsmaterialien sowie ein Plakatmotiv zur Corona-Schutzimpfung in der Pflege. Ein Begleitschreiben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn können Sie hier abrufen.
Das Informationspaket können Sie unter folgenden Links abrufen:
Pflegepaket für Pflegeverbände.zip
https://downloads2.s-f.com/dl.py?id=Bpx1u4b7nOqniBlRe9ns
Bitte beachten Sie, dass der Link nur bis zum 05.02.2021, gültig ist.
+++22.01.2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt am 30. Januar 2021, ab 14 Uhr, zu einem interaktiven Town-Hall-Meeting für Pflegekräfte und pflegende Angehörige zum Thema "Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung."
Die Veranstaltung wird am Samstag, den 30. Januar 2021, ab 14.00 Uhr live auf der Webseite www.zusammengegencorona.de/live übertragen. Bereits ab dem 26. Januar 2021 besteht über diesen Link die Möglichkeit, eigene Fragen und Beiträge zum Thema einzureichen.
Nähere Informationen zum Veranstaltungsformat können Sie hier abrufen.
+++20.01.2021
Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung haben einen Lösungsvorschlag zur Übernahme der Durchführungskosten (insbesondere Personalkosten) von umfangreichen Testungen im Bereich der Eingliederungshilfe erarbeitet, der in der gemeinsamen Sitzung der Bundeskanzlerin mit der Regierungschefs der Läner jüngst beschlossen wurde.
Der Lösungsvorschlag sieht vor, dass der Bund die Mittel zur Verfügung stellt, damit neben den Sachkosten für die präventiven Testungen in den Angeboten der Eingliederungshilfe auch die anfallenden Durchführungsaufwendungen in Höhe von pauschal 9 Euro pro tatsächlich durchgeführtem Test (damit insgesamt bis zu 18 Euro) über die Coronavirus-Testverordnung übernommen werden können.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses beabsichtigt BMG die erneute Überarbeitung Coronavirus-Testverordnung, so dass auch die Angebote der Eingliederungshilfe die Pauschale für die Durchführungsaufwendungen neben den Sachkosten zeitnah mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen können.
+++20.01.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat wichtige Informationen zu den Themen Impfung (u.a. Aufklärungsböen, Einwilligung etc.) sowie Testung und allgemeine Besuchsregelungen in Pflegeheimen aktualisiert. Diese können Sie nachfolgend abrufen:
- Anamnese Einwilligung COVID-19-Schutzimpfung
- Besuchsregelungen für Pflegeheime der Länder
- Verzeichnis der MoU-Partner zur Bereitstellung von PoC-Antigentests
- Hinweise zur Aufklärung zur COVID-19-Schutzimpfung in Pflegeeinrichtungen
- Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Schutzimpfung
- Hinweise zur Aufklärung zur COVID-19-Schutzimpfung
+++19.01.2021
Die Bundesregierung hat die Fortführung der sog. Überbrückungshilfe als Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen verlängert. Die Überbrückungshilfe wurde zuvor als Überbrückungshilfe II ursprünglich von September bis Dezember 2020 gewährt und darüber hinaus als Überbrückungshilfe III bis nun einschließlich Juni 2021 verlängert.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können noch bis 31. März 2021 gestellt werden.
Um Überbrückungshilfe zu beantragen, sollten Unternehmen sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III wird in Kürze ebenfalls möglich sein.
Auch Unternehmen, die im Bereich der Pflege tätig sind, können einen Anspruch auf die Überbrückungshilfe II und/oder die Überbrückungshilfe III haben, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für das Programm erfüllen. Dafür ist beispielsweise von Bedeutung, ob das Unternehmen direkt oder indirekt von staatlich angeordneten Schließungen betroffen ist, oder wie hoch der Umsatzrückgang ausfällt. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Inanspruchnahme der Mittel zum Ausgleich von pandemiebedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen aus § 150 SGB XI eine Doppelfinanzierung vermieden werden muss.
Weiterführende Informationen zu den Überbrückungshilfen der Bundesregierung finden Sie hier.
+++14.01.2021
Der GKV-Spitzenverband hat den Kostenerstatungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI zugestimmt. Diese sind zum 16. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Kosternstattungsfestlegungen können Sie hier abrufen. Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier.
+++14.01.2021
Über das Beihilfeprogramm Corona-Teilhabe-Fonds können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Sozialunternehmen für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 Fixkostenzuschüsse beantragen, um Liquiditätsengpässe im Zuge der Corona-Pandemie abzufedern. Es können bis zu 90 Prozent der Differenz zwischen Einnahmen und Fixkosten bezuschusst werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Gefördert wird jeder Monat von September 2020 bis März 2021, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Integrationsämter haben einen bundesweit einheitlichen Antrag erarbeitet. Diesen finden Sie hier. Die Anträge sind bis zum 31. März 2021 beim jeweils zuständigen Integrationsamt zu stellen.
+++14.01.2021
Die Beantragung von der Bundesregierung geschaffenen November- und Dezemberhilfen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen ist nun für auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen möglich. Sie können als gemeinnützige Unternehmen Anträge für einzelne Betriebsstätten stellen. Die November- und Dezemberhilfen ermöglichen eine teilweise Kompensation von ausgefallenen Umsätzen aufgrund des Lockdowns im November bzw. im Dezember 2020. Gezahlt wird bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes des Vorjahres anteilig für jeden Tag im November bzw. Dezember 2020, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war. Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann bis zum 31. März 2021 eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen finden Sie hier auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
+++14.01.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die FAQ zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) um die neuen Bestimmungen im Zuge der Gesetzesmodifikation angepasst. Die aktuellen FAQ können Sie hier einsehen.
+++13.01.2021
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute einen Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht und binnen kurzer Frist die Verbände der BAGFW zu einer Stellungnahme aufgefordert. Den Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung finden Sie hier. Die BAGFW-Stellungnahme können Sie hier abrufen. Als Orientierung finden Sie hier noch einmal die ursprüngliche Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020.
+++12.01.2021
Das Bundesesundheitsministerium (BMG) hat die "Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen" veröffentlicht. Sie können die Verodnung sowie die zugehörige Begründung hier abrufen,
+++12.01.2021
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ zu den Prämien-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SB XI, Teil 1 und 2 aufgrund von Änderungen im Einkommenssteuergesetz angespasst (Frage 33 und 55). Die aktualisieten FAQ finden Sie hier (als PDF) oder hier (im Word-Änderungsmodus).
+++05.01.2021
Der GKV-Spitzenverband hat das vorläufige Formular für den Pflege-Schutzschirm, mit dem die Pflegeeinrichtungen die Erstattungsbeträge für Januar 2021 beantragen können, angepasst. In der bisherigen Version wurde versehentlich als Referenzmonat Januar 2021 (statt Januar 2020) herangezogen.
Das Formular nach § 150 Abs. 2 SGB XI können Sie hier herunterladen.
+++19.12.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Diese können Sie hier abrufen. Die Coronavirus-Impfverordnung tritt rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft.
Laut Coronavirus-Impfverordnung werden zunächst die Schutzimpfungen für Personen mit höchster Priorität durchgeführt. Hierzu zählen:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Die Coronavirus-Impfverordnung orientiert sich an dem Beschluss der Ständigen Impfkommission des RKI (STIKO) für die Empfehlung der COVID-19-Impfung. Die STIKO-Empfehlung können SIe hier einsehen.
+++19.12.2020
Der Deutsche Ethikrat hat eine Ad hoc Empfehlung zum Mindestmaß an sozialen Kontakten in der Langzeitpflege während der Covid-19-Pandemie veröffentlicht. Die Ad hoc Empfehlung können Sie hier einsehen. Zusammenfassend werden folgende Empfehlungen gemacht:
- Der Grundgedanke des § 28a Abs. 2 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, dass ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewahrt bleiben muss, muss bei allen Formen der Besuchs- und Kontaktbeschränkungen in Einrichtungen der Langzeitpflege konsequent beachtet und umgesetzt werden. Dies sollte – etwa bei der behördlichen Überprüfung von Pandemieplänen der Einrichtungen – auch kontrolliert werden.
- Das Mindestmaß an sozialen Kontakten sollte nicht abstrakt und generell, sondern aus der individuellen Sicht der jeweiligen Bewohnerin/des jeweiligen Bewohners und ihrer Lebenssituation bestimmt werden. Dabei sollten nicht nur rein quantitative, sondern auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden.
- Vor allem wenn Angehörige fehlen, sollten auf Wunsch der in Einrichtungen der Langzeitpflege Wohnenden bürgerschaftlich engagierte Personen einbezogen werden. Formen virtuellen Kontakts sollten angeboten und aktiv unterstützt werden. Es muss jedoch immer auch die Möglichkeit zu physischem Kontakt gegeben sein, wenn dieser erwünscht ist.
- Sterbende müssen die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige wie auch – falls erwünscht – durch Seelsorgende und/oder ehrenamtlich in Hospizdiensten Tätige erhalten.
- Angebote, die mittels sozialer Kontakte die Integration, Teilhabe und Lebensqualität der in Einrichtungen der Langzeitpflege Wohnenden verbessern und deren körperliche und geistige Ressourcen fördern bzw. erhalten (alltagsstrukturierende, aktivierende, rehabilitative Angebote), sollten realisiert werden. Die Einbeziehung von qualifizierten Ehrenamtlichen sollte deutlich stärker gefördert werden.
+++18.12.2020
Das Bundesesundheitsministerium (BMG) hat den FAQ-Katalog zur Umsetzung von § 150 Abs. 3 SGB XI - Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Die aktualisierte Fassung können Sie hier abrufen. Eine Verlaufsversion (Word) des FAQ-Katalogs, die die vorgenommen Änderungen abbildet, finden Sie hier.
Hintergrund der Änderung ist die Verlängerung des Pflegeschutzschirms, der heute im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) freigegeben wurde.
+++18.12.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Musterformulare (Aufklärung, Impfeinwilligung und Hinweise) bezüglich der Coronavirus-Schutzimpfung an die die Bundesländer verschickt. Die entsprechenden Formulare können Sie jeweils auch nachfolgend abrufen (Aufklärung, Impfeinwilligung, Hinweise).
Zudem finden Sie hier weiterführende Hinweise für stationären Einrichtungen und gesetzliche Vertreter bzgl. der Aufklärung zur und der Einwilligung in die Coronavirus-Schutzimpfung.
+++18.12.2020
Der GKV-Spitzenverband hat seine Kostenerstattungsfestlegungen nach § 7 Absatz 2 der Testverordnung aktualisiert. Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen bereits zugestimmt.
Die entsprechend gültigen Kostenerstattungsfestlegungen können Sie hier abrufen. Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier.
+++18.12.2020
Hier finden Sie zur weiteren Information die Rückmeldungen einer Abfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bezüglich einer Zwischenbilanz zur bisherigen Testpraxis in den stationären Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisübersicht ist nach Bundesländern unterteilt und gibt einen guten Überblick über die aktuelle heterogene Situation der Testpraxis.
Die Ergebnisse wurden zur weiteren Auswertung an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt.
+++14.11.2020
Der GKV-Spitzenverband das Formular für die Prämienfestlegungen der Prämien nach § 150a Abs. 7 SGB XI, Teil 2 aktualisiert - es wurde der Meldezeitpunkt für mögliche Differenz-/Korrekturmeldungender zur Geltendmachung der Corona-Prämie bei Dienstleistungsunternehmen (Prämien-Festlegung Teil 2) entsprechend den Festlegungen korrigiert. Es gilt der 15.02.2021.
Das aktualisierte Antragsformular können Sie hier abrufen.
+++11.12.2020
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ zu den Prämien-Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI, Teil 1 und 2 aktualisiert. Frage 56 „Können Personen, die einen Bildungsgutschein haben und in Pflegeeinrichtungen eingesetzt sind, einen Anspruch auf die Corona-Prämie erhalten?“ wurde im Rahmen dieser Aktualisierung ergänzt. Die aktuellen FAQ können Sie hier abrufen.
+++10.12.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Zuge der Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgestezes (SodEG) eine Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen beim Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Auftrag gegeben (Zeitraum: 21. Juli - 28. August 2020). Den Bericht finden Sie hier.
Hier eine kurze Übersicht über die Kernaussagen des Berichts:
- Insgesamt wurden im Zeitraum April bis Juni 2020 rund 450 Mio. Euro über das SodEG ausgezahlt, davon mehr als 95 % über die bundesunmittelbaren Leistungsträger: Bundesagentur für Arbeit (BA), Deutsche Rentenversicherung (DRV), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
- Rund 70 Prozent der im Zeitraum April bis Juni 2020 ausgezahlten SodEG-Zuschüsse (322 Mio. Euro) wurden von der DRV ausgezahlt. Dies liegt insbesondere daran, dass zu Beginn der Corona-Pandemie Reha-Kliniken oft komplett schließen mussten.
- Der größte Anteil der Anträge auf SodEG-Zuschüsse wurden bei der BA (ca. 45 %) und der DGUV (ca. 30 %) eingereicht. Die antragstellenden sozialen Dienstleister sind hier jedoch wesentlich kleiner als bei der DRV. Entsprechend sind die ausgezahlten Summen niedriger.
- In den Ländern (Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe) wendet ausschließlich die Freie und Hansestadt Hamburg das SodEG flächendeckend an. In den anderen Ländern bestehen teils eigene vertragliche Regelungen zur Bestandssicherung der sozialen Infrastruktur.
- Über den hier betrachteten Zeitraum hinaus ist die Summe der insgesamt ausgezahlten SodEG-Zuschüsse weiter deutlich gestiegen: Bis zum 31. Oktober 2020 wurden ca. 800 Mio. Euro ausgezahlt, davon ca. 55 % über die DRV und ca. 27 % über das BAMF.
+++ 04.12.2020
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat eine Handreichung für ein Besucherkonzept in stationären Pfleeeinrichtungen herausgegeben. Diese können Sie hier abrufen. Ein begleitendes Anschreiben des Pflegebevollmächtigten an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege finden Sie hier. Die Handreichung als digitale Version sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten. Die Handreichung wird zudem zeitnah durch die Geschäftsstelle des Pflegebevollmächtigten an alle stationären Pflegeeinrichtung verschickt.
+++ 02.12.2020
Heute ist die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) überarbeitete Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Diese können Sie hier als Veröffentlichung im Bundesanzeiger abrufen. Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung geht auch die Ankündigung einer Überarbeitung der Kostenerstattungs-Festlegungen für Test sowie des zugehörigen Formulars durch den GKV-Spitzenverband einher. Sobald diese Formular vorliegt, wird Ihnen dieses hier zum Abruf zur Verfügung gestellt.
+++ 30.11.2020
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27.11. die Verlängerung des in einigen Punkten modifizierten Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) bis zum 31. März 2021 beschlossen und damit dem vorheigen Beschluss des Deustschen Bundestages zugestimmt. Das überarbeitete SodEG gilt in seiner nun verabschiedeten Form vom 1. Januar bis zum 31. März 2021. Die Meldung des Bundesrats sowie die zugehörigen Unterlagen zur Beschlussfassung können Sie hier abrufen. Eine Übersicht der mit Verlängerung einhergehenden gesetzlichen Änderungen des SodEG finden Sie hier.
+++ 26.11.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Coronavirus-Testverordnung vorgelegt - dieses finden Sie hier. Die BAGFW hat hierzu in der Kürze der eingeräumten Rückmeldefrist ein überverbandlich abgestimmtes Positionspapier mit einer Bewertung der vorgesehenen Regelungen vorlegt. Die maßgeblichen Bewertungen finden Sie hier kurz aufgelistet:
- Positiv zu bewerten ist, dass die erstattungsfähigen Sachkosten für die Antigen-Testungen von 7 auf 9 Euro erhöht wurden und dass auch Tageskliniken und Rettungsdienste Schnelltests durchführen können. Es ist sicherzustellen, dass die Erhöhung auch rückwirkend gilt.
- Zu § 1 ist zu anmerken, dass der Rechtsanspruch auf die Testungen grundsätzlich nicht von Testkapazitäten oder Verfügbarkeiten abhängig gemacht werden darf.
- Auch Menschen in Obdachloseneinrichtungen, Hilfen nach § 67, Einrichtungen mit existenzunterstützenden Angeboten zur Versorgung, Hygiene, Wohnungsloseneinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Spätaussiedlern und nachvollziehbar Ausreisepflichtigen sowie Massenunterkünften sind dringend in die präventiven Testungen einzubeziehen, denn in diesen Einrichtungen besteht ein sehr hohes Ansteckungsrisiko (Ergänzung in § 4)
- § 4 TestV ist entsprechend zu erweitern, um einen Anspruch für Personengruppen in Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzt/innen auf PoC-Antigen-Tests zu schaffen, die besondere Hilfen in Anspruch nehmen müssen (z.B. Zugang zum Frauenhaus, Zugang zu einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, oder bei Inanspruchnahme von Rechten - Umgangsrecht zwischen Kindern im stationären Setting mit ihren Eltern und Familien). Dies muss auch für Mitarbeiter/innen insbesondere im Rahmen ambulanter und aufsuchender Hilfen gelten.
- Es ist sicherzustellen, dass auch Hospize, die keine vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach dem SGB XI sind, ambulante Hospizdienste, die reinen ambulanten Hauskrankenpflegedienste, die Dienste für Familienpflege, und SAPV-Dienste in die Verordnung einbezogen werden. Insbesondere ist auch sicherzustellen, dass die Durchführungskosten refinanziert werden.
- Der Anspruch auf Testungen muss auch für die Mitarbeitenden in den genannten zu ergänzenden Einrichtungen und Diensten gelten.
- Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die Anzahl von 10 Tests für ambulante Intensivdienste nicht ausreichend sein wird. Benötigt werden nach unserer Einschätzung mindestens 6 Tests pro Woche.
- Die Verwaltungsgebühr der KVen in Höhe von 3,5% stellt für alle Einrichtungen, für die eine Finanzierungsgrundlage (Sach- und Personalkosten) nach wie vor fehlt, ein zusätzliches Problem dar. Es ist sicherzustellen, dass diese Gebühr refinanziert wird (auch bei den Rettungsdiensten). Generell wiederholen wir unsere dringende Bitte, eine Finanzierungsgrundlage für die Antigen-Testungen (Sach- und Personalkosten) bei allen sozialen Einrichtungen zu schaffen. Insbesondere in der Eingliederungshilfe, die auch testen soll und will, ist dieses Problem hochvirulent.
- Bei der Eingliederungshilfe ist sicherzustellen, dass Heilerziehungspfleger die Testungen durchführen dürfen.
+++ 23.11./24.11.2020
Update 24.11.: Aufgrund eines Fehlers im ursprünglichen Dokument, hat der GKV-SV ein aktualisiertes Antragsformular zur Kostenerstattung bereitgestellt
Der GKV-SV hat die zuvor veröffentlichten Antragsformulare zur Kostenerstattung im Rahmen der Testverordnung aktualisiert. Das überarbeitete Antragsformular finden Sie hier. Des Weiteren finden Sie hier die Zuständigkeitsliste für Pflegeeinrichtungen (PE) sows die Zuständigkeitsliste für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA).
+++ 20.11.2020
Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie gebilligt. Damit wird die bisher bereits umgesetzte Sonderregelung zum (erhöhten) Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und gilt in dieser Form für alle Beschäftigten, deren Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Das Kurzarbeitergeld beträgt somit weiterhin 60 bzw. 67% des Brutto-Arbeitsentgelts bei Arbeitnehmern mit Kind, ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 % sowie ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 %. Weiterhin wird die geringfügige Hinzuverdienstmöglichkeit im Rahmen der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
+++ 19.11.2020
Gestern ist das vom Deutschen Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat gebilligte Dritte Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getreten. Eine Übersicht der wesentlichen Gesetzesinhalte finden Sie hier.
Das Gesetz sieht neben zahlreichen Änderungen unter anderem Neuregelungen in den Besteimmungen des Infektionsschutzgesetzes sowie befristete Verlängerungen der finanziellen Hilfen für Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen vor. Zu den zentralen Punkten zählen unter anderem:
- geplante Wiedereinführung der sog. „Freihalte-Pauschalen“ für Kliniken: Entscheidend für die Förderung ist, dass die Intensivkapazitäten knapp sind (weniger als 25% frei und betreibbar) und in dem Gebiet die 7-Tagesinzidenz über 70 liegt.
- Ausgleichszahlungen sollen insbesondere an Krankenhäuser gehen, die eine Versorgungsstruktur vorhalten, die in besonderem Maße für intensivmedizinische Behandlung geeignet ist.
- Die Pauschalen werden für 90% der Patientinnen und Patienten gezahlt, die weniger im Krankenhaus behandelt werden als im Durchschnitt des Vorjahres.
- Außerdem sollen Rehaeinrichtungen bis zum 31.01.2021 wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um COVID-Patienten bei Abklingen der Symptome oder andere Patienten zu übernehmen und damit Intensivstationen zu entlasten.
- Auch für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wird ein auf zweieinhalb Monate befristeter Rettungsschirm aufgespannt: Übernommen werden die Hälfte der Kostenausfälle orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen.
+++ 18.11.2020
Die BAGFW hat in einer Pressemitteilung auf die angekündigte Kostenerstattung beim Einsatz von Schenllstests in Pflegeeinrichtungen reagiert:
„Wir freuen uns, dass die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in den Verhandlungen deutliche Nachbesserungen erreichen konnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Pflegeeinrichtungen unter diesen Rahmenbedingungen die Schnelltestungen flächendeckend und effektiv einsetzen und damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung leisten können“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt."
+++ 18.11.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Kostenerstattungs-Festlegungen zur Coronavirus-Testverordnung zugestimmt. Es sind nun u.a. pauschal 9 Euro brutto für die Durchführungsaufwendungen (Personalmehraufwand) je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig. Die Höhe der Erstattungen soll zusätzlich bis Ende Januar 2021 evaluiert werden. Hier finden Sie die Kostenerstattungs-Festlegungen im Detail sowie das Schreiben des BMG. Zudem können Se hier das Antragsformular und die Ausfüllhilfe abrufen.
+++ 11.11.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Übersicht über die Testkonzepte zur Verwendung von PoC-Antigentetst in Pfleeeinrichtungen in den Bundesländern erstellt, aus denen nähere Informtationen zum länderspezifischen Vorgehen hervorgehen. Die Übersicht können Sie hier abrufen.
+++ 10.11.2020
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können.
- Positionspapier der STIKO, Leopoldina und des Deutschen Ethikrats zur Verteilung eines COVID-19-Impfstoffes
- COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19
+++ 09.11.2020
Der GKV-Spitzenverband hat in einem heute veröffentlichten Schreiben die Richtlinien zum Ausgleich des durch die Coronavirus-Testverordnung angefefallenen Becshaffugnskosten für PocC-Antigen-Tests in Pflegeeinrichtungen erläutert. Den Ausführungen zufolge kann ein Trägerverband für mehre nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a a SGB XI sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag i.S.d. § 45a SGB XI durch die Coronavirus-Testverordnung angefallenen Beschaffungskosten für PoC-Antigen-Tests geltend machen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Absprache mit einer Pflegekasse. Die nach § 7 Abs. 2 Satz 3 TestV anspruchsberechtigten Einrichtungen müssen hierbei ihren Erstattungsanspruch für die Beschaffungskosten der Tests an den jeweiligen Trägerverband abtreten. Das Schreiben des GKV-Spitzenverbands finden Sie hier.
+++ 09.11.2020
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsanstrag zum Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG). Durch die geplanten Änderungen soll der Pflegeschutzschirm bis zum 31.03.2021 verlängert werden. Weiterhin sollen auch Beratungsbesuche nach § 37 einschleßlich 31.03.2021 auch telefonisch, digital oder per Videkonferenz erfolgen können. Abschließend ist zudem ein "Schutzschirm Reha" für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bis zum 31.03.2021 vorgesehen. Den Änderunsantrag zum GPVP finde Sie hier.
+++ 06.11.2020
Der GKV-Spitzenverband hat im Zuge des Inkrafttretens des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) die Anpassung der Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI nach erfolgter Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht. Hier finden Sie die Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes sowie die zugehörige Anlage.
+++ 05.11.2020
Der Deutsche Bundestag die Verlängerung des modifizierrten Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) sowie die Verlängerung der zuvor befristet geltenden, vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zu Grundsicherungsleistungen bis zum 31. März 2021 verlängert. Mit den vereinfachten Zugangsvorausssetzungen ist unter anderem die Vermögensprüfung für die ersten sechs Monat ab Antragsbewilligung ausesetzt. Darüber hinaus wird durch die bereits aus dem Sozialschutzpaket bekannte Sonderregelung für die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern im Bildungspaket bis zum 31. März 2021 verlängert. Diese Regelung sieht einen Leistungsanspruch auch dann vor, wenn eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht möglich ist und ermöglicht etwa die Übernahme von anfallenden Lieferkosten für die Mittagsverpflegung.
+++ 04.11.2020
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in seinem aktuellen Newsletter zu Infektionsschutzthemen zu einer Vielzahl an Themen informiert, die Sie hier abrufen können.
- Testkriterien für die SARS-CoV-2-Diagostik: Anpassungen für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 (Stand: 03.11.2020)
- Strategie-Ergänzung bei Auftreten von akuten Atemwegserkrankungen im Winterhalbjahr während der COVID-19-Pandemie (Stand: 03.11.2020)
- Orientierungshilfe Kontaktpersonenmanagement in der Herbst- und Wintersaison 2020/21 (Stand: 03.11.2020)
- Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Stand: 29.10.2020)
+++ 02.11.2020
Das Bundesgesundheitsministerium hat die FAQ zur Umsetzung der Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI (Corona-Prämie) aktualisiert. Die Übersicht der geltenden Bestimmungen finden Sie hier.
+++ 30.10.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der weiteren Verschärfung der Corona-Pandamie bundeseinheitliche Sonderregelungen für verordnete Leistungen aktiviert. Diese Sonderregelungen gelten zunächst befristet in der Zeit vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 und werden fortlaufend neu bewertet. Die entsprechened Pressemitteilung des G-BA sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.
+++ 28.10.2020
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit inkraft. In diesem Gesetz wurde der Schutschirm für die Pflege bis zum 31.12.2020 verlängert. Wie es danach weitergeht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Das Gesetz finden Sie hier.
+++ 28.10.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund Corona-Pandemie zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmugen getroffen. Eine Übersicht der Sonderregelungen finden Sie auf der Homepage des G-BA.
+++ 19.10.2020
Die Bundesregierung stellt allen Pflegeeinrichtungen noch im Jahr 2020 eine Grundausstattung an Schutzmasken zur Verfügung. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums sollen Einrichtungen mit mehr als 40 Bewohnerinnen und Bewohnern (in der vorgesehenen Staffelung 40 bis 80, 80-120 und ab 120) Schutzmasken erhalten - die weiteren Lieferungen im nächsten Jahr. Eine Vorab-Differenzierung der Pakete nach Einrichtungsgröße wird es dieses Jahr doch nicht geben. Der Probelauf an ca. 20 Einrichtungen, darunter 3 DRK Einrichtungen, hat bereits stattgefunden. Weitere Informationen zum Maskenversand durch das Bundesgesundheitsministerium finden Sie hier (BMG-Schreiben, Informationsblatt Maskenlieferung).
+++ 19.10.2020
Das Bundesgesundheitsministerium hat für die inkraft getretene Test-Verordnung einen offiziellen Verordnungstext mit Begründung veröffentlicht. Den Verordnungstext finden Sie hier. Die BAGFW hat im Zuge der Umsetzung der Testverordung einen umfangreichender Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, um eine größtmögliche Handlungssicherheit für die Einrichtungen vor Ort zu erreichen.
+++ 16.10.2020
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat angekündigt, ein Besuchskonzept für Pflegeeinrichtungen veröffentlichen zu wollen und hat hierzu u.a. die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Mitteilung bereits erprobter und erfolgreicher Besuchskonzepte gebeten. Das DRK ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat entsprechende Besuchskonzepte seiner Einrichtungen mitgeteilt. Die Veröffentlichung des offiziellen Besuchskonzepts für Pflegeeinrichtungen duch den Pflegebevollmächtigten ist für Dezember 2020 vorgesehen.
Mit Blick auf die Mustertestkonzepte, die für die jeweiligen Bundesländer gelten soll, ist aktuell ein (noch) sehr uneinheitliches Bild zu verzeichnen, sodass eine verlässliche Angabe aufgrund Aktualisierungen und Veröffentlichungen nur bedingt möglich ist. Für folgende Landesverbände liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits Mustertestkonzepte vor: Berlin (für ambulante und teilstationäre Träger), für Westfalen-Lippe sind die Verbände mit der Erarbeitung von Mustertestkonzepten beauftragt, für Sachsen wird auf die Handreichungen des Bundesgesundheitsministeriums verwiesen, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist die Veröffentlichung eines Mustertestkonzeptes jeweils für die 45. Kalenderwoche geplant.
+++ 29.10.2020
Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die Neuauflage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) in leicht modifizierter Form bis zum 31. März 2021 vereinbart. Die Zustimmung des Bundesrates zur Verlängerung steht noch aus.
Das SodEG war nach seiner Einführung zunächst bis Ende September und nach einer ersten Verlänerung bis Ende 2020 verlängert worden.
Auch wenn eine Normalisierung des Betriebs vieler sozialer Dienstleister unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ermöglicht werde konnte, zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, dass temporäre Einrichtungsschließungen für die Zukunft nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Die befristete Verlängerung des SodEG über das Jahresende 2020 ist daher ein wichtiges politisches Signal zur Absicherung der sozialen Infrastruktur.
Den Änderungsantrag zur Modifzierung und Verlängerung des SodEG finden Sie hier.
Allerdings fehlt dem modifizierten SodEG die notwendige Präzisierung, um eventuelle Finanzierungslücken im Einzelfall wirkungsvoll abzudecken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege greift diesen Punkt in einer Stellungnahme. Sie finden diese hier.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur SodEG-Verlängerung finden Sie hier.
+++ 26.10.2020
Auf dem BAGFW-Politikforum hat Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen der Verleihung des Sozialpreises die besondere gesellschaftliche Rolle der Freien Wohlfahrtspflege unterstrichen und betonte die notwendige politische Unterstützung der sozialen Einrichtungen im Zuge der Corona-Pandemie. Hier ein Auszug aus der Rede:
"Sie sehen also: es liegt uns sehr viel daran, gemeinnützige Organisationen in der Pandemie abzusichern, damit sie nicht zuletzt wiederum anderen durch diese schwierige Zeit helfen können.
Wir wissen: ein gut funktionierender Sozialstaat braucht eine lebendige Verbändelandschaft. Er braucht Verbände, die vor Ort aktiv sind und die Menschen erreichen. Und er braucht Verbände als aufmerksame, kritische Mahner und Ansprechpartner für die Politik.
Es gibt also mehr als genügend Gründe dafür, dass der Bund die Förderung der Wohlfahrtsverbände verlässlich fortschreibt.
Im Übrigen auch, weil sie mehr sind als Dienstleister, Sprachrohr und Anwalt im Sozial- und Gesundheitsbereich. Die Wohlfahrtsverbände sind auch eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Denn mit ihren Einrichtungen und Angeboten unterstützen sie Menschen nicht nur unmittelbar, sie geben ihnen auch Halt und prägen die Identität örtlicher Gemeinschaften."
Die vollständie Rede von Bundeskanzlerin Merkel finden Sie hier.
+++ 06.10.2020
Im Zuge der vergangenen Monate der Corona-Pandemie hatte das DRK-Generalsekretariat seine Gliederungen in einer zweiten Verbandsumfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erbringung sozialer Dienstleistungen vor Ort sowie die Wirkweisen der Corona- Schutzschirme befragt. Die vorliegenden Ergebnisse der Befragung liefern ein differenziertes Stimmungsbild, wie sich in der vorliegenden Auswertung zeigt.
+++ 22.09.2020
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das von der Bundesregierung vorgelegte Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Durch das Gesetz wird ein umfassendes Investitionsprogramm Digitalisierung für Krankenhäuser durch den Bund in Höhe von 3 Mrd. Euro initiiert. Die Regelungen des Gesetzes unterteilen sich grundlegend in folgende Teile:
Digitale Modernisierung
- Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds zum 1. Januar 2021 mit Ausstattung durch Bundesmittel in Höhe von 3 Mrd. Euro. Durch weitere Mittel können die Bundesländer den Fonds um bis zu weitere 1,3 Mrd. Euro aufstocken.
- Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
- Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser
- In Ablösung des zeitlich befristeten Krankenhaus-Entlastungsgesetzes wird eine Regelung geschaffen, die es den Krankenhäusern ermöglicht, durch die Corona-Pandemie bedingte Erlösrückgänge gegenüber dem Vorjahr kompensieren zu lassen. Nicht anderweitig-finanzierte Mehrkosten, die im Rahmen der Corona-Pandemie erntstanden sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge beantragt werden.
- Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds wird um zwei Jahre bis zum Jahr 2024 verlängert
Weitere Regelungen
- Darüber hinaus wird der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.
- Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.
Alle relevanten Regelungen des Gesetzes finden Sie hier.
+++ 02.09.2020
Inzwischen ist das bereits angekündigte KfW-Förderprogramm für gemeinnützige Einrichtungen angelaufen und es können in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bereits jetzt Kreditanträge für notwendige Anschaffungen und laufende Kosten im Rahmen der Corona-Krise gestellt werden. Es gelten maximale Kreditgrenzen von 800.000 Euro pro Antrag sowie ein reduzierter Zinssatz von max. 1,5% p.a.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
+++ 26.08.2020
Im Koalitionsausschuss vom 25. August haben sich die Regierungsparteien auf vielzählige Beschlüsse geeinigt, die die weiterführende Abfederung der Krisenauswirkungen beabsichtigen. Zu den wesentlichen Beschlüssen gehören:
Eine Übersicht aller Beschlüsse des Koalitionsausschusses finden Sie hier.
+++ 11.08.2020
Updates zum Konjunkturpaket & weiteren Maßnahmen
+++ 24.07.2020
Die 5. Aktualisierung der FAQs zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist veröffentlicht.
+++ 24.06.2020
"Ausbildungsplätze sichern" ist eines der weiteren Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Gerade für den Bereiche der Sozial- und Gesundheitsberufe ein wichtiges Signal, um dem Arbeitskraftmangel nicht weiter Vorschub zu leisten. Von Ausbildungs- bis Übernahmeprämien sollen so auszubildende KMUs unterstützt werden, damit Ausbildungen auch weiterhin fortgesetzt werden können. Deteillierte Informationen sowie das Eckpunktepapier finden Sie auf der Website des BMBF.
Auch das BMG unterstützt mit der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, das Vorhaben der Weiterführung und Sicherung der Ausbildung. Die Verordnung ermöglicht den Ländern, von den Berufsgesetzen und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abzuweichen und sieht folgende Regelungen vor:
+++ 23.06.2020
Am 12.06.2020 stellen Bundeswirtschaftsminister Altmaier zusammen mit Bundesfinanzminister Scholz die Eckpunkte des neuen Bundesprogramms vor. Ziel der Überbrückungshilfen ist die Unterstützung von kleinen und mittelständigen Unternehmen in den Monaten Juni-August 2020, die unmittelbar oder mittelbar von Auflagen und Schließungen betroffen waren und sind und Umsatzausfälle verzeichnen. Das umfangreiche Eckpunktepapier gibt detaillierte Auskunft zur Antragsberechtigung, förderfähigen Kosten (vor allem Betriebs- und Fixkosten) und der maximalen Förderung (150.000 EUR für drei Monate).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, wie Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten. Unklar bleibt noch, welche Bezugsgröße für KMUs zugrunde gelegt wird. Hier sind wir noch in der Klärung.
> weitere Informationen wie auch das Eckpunktepapier finden Sie auf der Website der Bundesregierung
+++ 17.06.2020
Das BMG hat heute den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARSCoV-2-Pandemie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden (Prämien-Festlegungen Teil 2) zugestimmt.
> Prämien-Festlegungen Teil 2
> Anlage 1 Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
> Anlage 1a Darlegung der Einsätze
> Anlage 2 Information der Beschäftigten
> Anlage 3 Auszahlung Corona Prämie
+++ 17.06.2020
Gemeinsam mit den Leistungserbringern und dem Bundesministerium für Gesundheit wurden vom GKV-Spitzenverband FAQ zu den Prämien-Festlegungen Teil 1 nach § 150a Abs. 7 SGB XI veröffentlicht.
> FAQ zu den Prämien-Festlegungen Teil 1
+++ 10.06.2020
Nachdem das BMG den Prämien-Festlegungen Teil 1 nach § 150a Abs. 7 SGB XI mit Änderungen zugestimmt hat, wurden die Festlegungen vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Der Teil 2 befindet sich aktuell noch in der Benehmensfeststellung.
> Prämien-Festlegungen Teil 1 nach § 150a Abs. 7 SGB XI
> Anlage 1 Berechnung des Zahlungsanspruchs
> Anlage 2 Information der Beschäftigten
> Anlage 3 Berechnung der Auszahlungsummer bei Auszubildenden und Freiwilligen
> Übersicht der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie
+++ 08.06.2020
Der GKV-Spitzenverband hat den FAQ-Katalog zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI aktualisiert und ergänzt.
Mit den Kostenerstattungs-Festlegungen können alle Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben, also Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege), Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI sowie stationäre Hospize, für Corona-bedingte Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen einen Erstattungsanspruch gegenüber den Pflegekassen geltend machen. Weitere Fragestellungen, die sich auch ggf. aus der laufenden Gesetzgebung ergeben, werden fortlaufend ergänzt.
+++ 04.06.2020
Am späten Abend hat sich der Koalitionsausschuss auf das wohl letzte Rettungspaket zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise geeinigt: ein 130 Mrd Euro schweres Konjunkturpaket. Mit dabei sind:
Was fehlt sind wichtige gezielte Investitionen in die Pflege und Soziale Arbeit, die sich in der Krise als unerlässlich gezeigt haben sowie in den Ausbau des Komplexen Hilfeleistungssystems. Beides haben wir als DRK kommuniziert und tun dies auch weiter.
Viele Einzelheiten sind zudem noch ungeklärt, beispielsweise die Frage, welche Einrichtungen die o.g. Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können. Wir versuchen, eine rasche Klärung der offenen Punkte mit den zuständigen Ministerien herbeizuführen und halten Sie hier weiter auf dem Laufenden.
+++ 03.06.2020
Das BMAS veröffentlicht die mittlerweile 4. Aktualisierung der FAQs zum SodEG und greift damit zwei für das DRK wichtige Fragen auf:
> FAQs: Häufige Fragen zum SodEG [PDF]
+++ 03.06.2020
Der GKV-Spitzenverband hat infolge des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes die Festlegunegn nach § 150 Abs. 5a Satz 4 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag) sowie die Empfehlungen zum Einsatz des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 zur Überwindung von infolge der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege
nach § 150 Abs. 5b Satz 3 SGB XI veröffentlicht.
> Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag
> Empfehlungen zum Einsatz des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1
+++ 29.05.2020
Nachrangig zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz erlässt das BMG die Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2. Kern der Verordnung sind die Ausweitung der Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt das Anliegen, umfassender als bisher insbesondere auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären. Die Ausweitung der Testung entspricht der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Personengruppen.
+++ 29.05.2020
Der GKV-Spitzenverband hat in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene Empfehlungen im Zusammenhang mit COVID-19 zur häuslichen Krankenpflege, zur SAPV, zur stationären (Kinder-)Hospizversorgung sowie zur Durchführung des Förderverfahrens für ambulante Hospizdienste veröffentlicht, um von Seiten der Krankenkassen mit möglichst einheitlicher Ausrichtung dazu beizutragen, dass der pandemiebedingten Ausnahmesituation angemessen Rechnung getragen werden kann. Die Empfehlungen wurden bis zum 30.06.2020 verlängert. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine letztmalige Verlängerung, da für die Zeit nach dem 30.06.2020 auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen kein Bedarf mehr für Empfehlungen auf der Bundesebene gesehen wird.
> https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
+++ 27.05.2020
Die Verbände der BAGFW nehmen Stellung um Entwurf der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Der GKV-Spitzenverband legt diese Verfahrensregelungen im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen fest.
> Entwurf der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI
+++ 26.05.2020
Die Verbände der BAGFW nehmen in einem Positionspapier Stellung zu den Erfordernissen nach der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen in stationären Einrichtungen und weisen mit einem Positionspapier auf die besondere Bedeutung von Tests für die Öffnung hin. Die BAGFW setzt sich für erweiterte Schutzmaßnahmen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende ein. Eine wesentliche Maßnahme zur Eindämmung des Virus in diesen Einrichtungen ist die regelmäßige und systematische Testung sowie eine schnelle Auswertung. Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sind genauso betroffen wie Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe sowie Einrichtungen für Geflüchtete.
> BAGFW-Posituionspapier "Die Bedeutung von Tests für die Öffnung der stationären Einrichtungen"
> BAGFW-Pressemitteilung "Aufhebung der Kontaktsperren erhöht Ansteckungsrisiko"
+++ 07.05.2020
Am kommenden Montag, 11. Mai 2020, wird im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags das Sozialschutzpaket II diskutiert. Wir hatten den Referentenentwurf einzelverbandlich und als BAGFW kommentiert. Für die Anhörung haben wir unsere DRK-Stellungnahme aktualisiert. Während im Mittelpunkt der Debatte im Bundestag absehbar nicht die Änderungen im SodEG stehen werden, sondern die geplanten Neuregelungen beim KuG (Höhe und Anspruch ALG) sowie die Transferleistungen für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger, konzentrieren wir uns als DRK weiter auf den Erhalt der sozialen Infrastruktur als Ganzes und weisen entsprechend auf Regelungslücken hin. Wir argumentieren, dass soziale und gesundheitsbezogene Dienste in der Nach-Corona-Zeit mehr denn je benötigt werden. Im Hintergrund führen wir in diesem Sinne auf allen Ebenen politische Gespräche.
> DRK-Stellungnahme zum Sozialschutz-Paket II [PDF]
> Gesetzesentwurf Sozialschutz-Paket II [PDF]
+++ 06.05.2020
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Entwurf zu einem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Dieser sieht u.a. Regelungen vor, mit denen im Falle einer epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite, wie der aktuellen Corona-Pandemie, Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinisch-pflegerischen Versorgung getroffen werden können. Das Deutsche Rote Kreuz und der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. begrüßen dieses Anliegen des Gesetzgebers. Gleichzeitig weisen wir in unserer gemeinsamen Stellungnahme auf weitere Handlungsbedarfe hin, wie die Ausweitung der „Corona-Prämie“ für beruflich Pflegende auf alle Versorgungsbereiche, sowie den Rettungsdienst, und die Sicherstellung der Ausbildungen in den Pflegeberufen.
+++ 05.05.2020
Mittlerweile wurde der FAQ-Katalog zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI veröffentlicht. Mit den Kostenerstattungs-Festlegungen können alle Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben, also Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege), Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI sowie stationäre Hospize, für Corona-bedingte Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen einen Erstattungsanspruch gegenüber den Pflegekassen geltend machen. Weitere Fragestellungen, die sich auch ggf. aus der laufenden Gesetzgebung ergeben, werden fortlaufend ergänzt.
+++ 05.05.2020
Das BMAS hat die Verfahrensabsprachen zur Umsetzung des SodEG sowie die FAQs akutalisiert und veröffentlicht. In den Verfahrensabsprachen sind nun wichtige Hinweise zur Berechnung der Zuschusshöhe enthalten. Danach wird in einem ersten Schritt die Zuschusshöhe des Antragstellenden ermittelt (75% der Durchschnittsentgelte) und sodann vorrangige Mittel in Abzug gebracht. Auch die FAQs greifen diesen Punkt auf (Abschnitt 4 Frage 4). Des Weiteren nimmt das BMAS eine für die Praxis wichtige Klarstellung vor: Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist keine Voraussetzung für die Bewilligung eines SodEG-Antrages (Abschnitt 4 Frage 10).
> Verfahrensabsprachen zwischen BMAS, BA, DRV, DGUV, BAMF, Länder zur Umsetzung des SodEG [PDF]
> FAQs: Häufige Fragen zum SodEG [PDF]
+++ 26.04.2020
Insgesamt 186 Verbandsgliederungen haben sich vom 9.-22.04.2020 an der Umfrage zur Umsetzung der Schutzschirme beteiligt. Die zentralen Erkenntnisse haben wir in einer Auswertung aufbereitet und konnten diese sogleich in die DRK Stellungnahme zum Ändeurngsgesetz SodEG einfließen lassen. Allen Beteiligten vielen Dank für Ihre Unterstützung.
> Auswertung der Verbandsumfrage zur Umsetzung der Schutzschirme [PDF]
+++ 26.04.2020
Am Freitagabend erhielten wir den lang ersehnten Änderungsentwurf zum SodEG. Aber wir haben uns ein wenig zu früh gefreut, denn nur wenige der bisher artikulierten Regelungslücken sind aufgenommen worden. Daher haben wir in unserer DRK Stellungnahme auch schwerpunktmäßig auf die Regelungslücken konzentriert und was diese für unser komplexes Gesamtsystem bedeuten.
> DRK-Stellungnahme zur Änderung des SodEG und weiterer Gesetze [PDF]
> Referentenentwurf zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) [PDF]
+++ 20.04.2020
Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf des BMG zu einer Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vor, der die Einrichtungen des Müttergenesungswerks unter den Schutzschirm des SGB V nimmt. Die Stellungnahme der BAGFW begrüßt dies, zumal wir uns gemeinsam mit dem MGW sehr dafür eingesetzt haben. Regelungen für die ambulante und die mobile Rehabilitation bleiben jedoch unberücksichtigt. Außerdem setzen wir uns für eine bessere Absicherung von Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und anderen Leistungserbringern ein.
> Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung
+++ 16.04.2020
Auch mit der Aktualisieurng der FAQs zum SodEG bleiben weiterhin viele Fragen offen. Aus einer ersten Auswertung einer verbandsinternen Umfrage wissen wir zudem, dass die Umsetzung des SodEGs in den Ländern sehr unterschiedliche gehandhabt wird. Daher haben die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände ihre Rechtsauffassung zu einzelnen Fragen des SodEGs konsolidiert und veröffenlicht.
> Gemeinsame Rechtsauffassung der BAGFW zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz [PDF]
+++ 16.04.2020
Das BMAS stellt die Arbeitsschutzstandards COVID 19 vor.
> SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
+++ 14.04.2020
Am 10.04.2020 trat die Arbeitszeitverordnung-Covid19 in Kraft. Danach kann die Arbeitszeit auf 12 Stunden verlängert werden und das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen wird für bestimmte Tätigkeiten aufgehoben. Die Verordnung trägt damit dem erhöhten Bedarf an Arbeitsleistungen in bestimmten Bereichen Rechnung.
> Arbeitszeitverordnung-Covid19 [PDF]
+++ 10.04.2020
Das BMAS veröffenltichte gestern eine aktualisierte Version der FAQs zur Umsetzung des SodEG. Die Aktualisierungen sind im Dokument kenntlich gemacht. Aus Sicht der Verbände sind hier jedoch noch nicht alle
+++ 09.04.2020
Zur Förderung und Unterstützung bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen getroffen. Sie gelten für die Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.
> BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Auch für Arbeitnehmer wurden zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen gewährt.
+++ 04.04.2020
Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen auf Grundlage des § 150 Absatz 3 SGB XI Kostenerstattungs-Bestimmungen festgelegt. Danach sollen zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die ihnen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 anfallenden, außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erstattet.
> Kostenerstattungs-Festlegungen
+++ 1.04.2020
In einem ersten Schritt haben wir das KH-EntlastungsG und SodEG für Dienste und Einrichtungen im Verband aufgearbeitet und die wesentlichen Aspekte herausgearbeitet. Die Übersicht gibt unseren aktuellen Wissenstands wieder. Viele Fragen sind weiterhnin offen. Daher werden wir die Übersicht stetig aktualisieren.
> DRK-Überblick #1 vom 1. April 2020 [PDF]
+++ 27.03.2020
Im Bundesgesetzblatt werden zwei für die Wohlfahrtspflege zentrale Gesetzte veröffentlicht. Am Tag danach treten sie in Kraft.
> Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
> Krankenhausentlastungsgesetz (KH-EntlastungsG)
-
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
-
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.
-
Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
-
Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
-
Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
-
Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.
-
Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.
-
Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.
- Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) bis zum 31.12.2020. Die bisher bekannten Regelungen des SodEG gelten entsprechend bis Jahresende fort.
- Verlängerung der seitens des Bundeswirtschaftsministeriums bereitgestellten Überbrückungshilfen für Unternehmen über den bisher geplanten Zeitraum bis zum 31.12.2020.
- Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12 auf nunmehr 24 Monate bis maximal zum 31.12.2021. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 70% (77% bei Arbeitnehmern mit Kindern) und erhöht sich ab dem vierten Monat auf 80% (bzw. 87%).
- Verlängerung der vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Grundsicherung bis zum 31.12.2020.
- Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020.
- Über das KfW-Sonderprogramm können die Länder eine Mrd. Euro bereitstellen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Größe und Rechtsform mit Sitz in Deutschland. Ziel ist es, ansonsten strukturell gut aufgestellten Organisationen mit kurzfristiger Liquidität zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5% p.a.) zu unterstützen (siehe auch Eckpunktepapier des BMFSFJ). Gerne möchten wir Sie noch auf den Service der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) hinweisen, auf deren Corona-Helpdesk Seite Sie aktuelle Hinweise vorfinden sowie die Möglichkeit bekommen, sich mit Ihren Fragen an die BfS zu wenden
- In Arbeit sind FAQs zum Programm, die wir als BAGFW umfassend und nach Rückkoppelung in den Verbänden kommentiert und ergänzt haben. Sie sind bislang noch nicht veröffentlicht.
- Außerdem stellt der Bund 25 Mrd. Euro als staatliche Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen bei coronabedingten Einnahmerückgängen im Zeitraum Juni bis August zur Verfügung. Darin inbegriffen sind ebenfalls gemeinnützige, dauerhaft am Markt tätige Organisationen wie Jugendherbergsstätten o.ä., aber ebenso Jugendverbände, Träger der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- & Jugendarbeit sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen.
- Beachtenswert ist, dass Konsolidierungsgebot bei gemeinnützigen Antragsstellenden nicht greift. Dies bedeutet sollte ihr Verein eine marktwirtschaftlich tätige, gemeinnützige Tochtergesellschaft (z. B. gGmbH) betreiben, so ist diese ebenfalls berechtigt die volle Summe je Betriebsstätte (max. 150.000€/bis zu 80% der Verluste) zu beantragen.
Die genauen Förderkriterien sowie die weiteren Details zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Bundes. - Wichtig: Die Antragsfrist für die Hilfen ist vom 31. August auf den 30. September 2020 verlängert worden! Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur durch einen sog. „prüfenden Dritten“ (eine von Ihnen beauftragte, registrierte Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder auch vereidigten Buchprüfer) möglich ist
- Weiterführende Infos zur Antragstellung finden Sie auf entsprechender Seite des BMFSFJ
- Beachtenswert ist, dass Konsolidierungsgebot bei gemeinnützigen Antragsstellenden nicht greift. Dies bedeutet sollte ihr Verein eine marktwirtschaftlich tätige, gemeinnützige Tochtergesellschaft (z. B. gGmbH) betreiben, so ist diese ebenfalls berechtigt die volle Summe je Betriebsstätte (max. 150.000€/bis zu 80% der Verluste) zu beantragen.
- Weitere in Aussicht gestellte Zuschussprogramme:
- Sonderprogramm (Strukturstärkung für Kinder- und Jugendhilfe) i. H. v. 100 Mio. Euro für Träger und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sollen bei coronabedingten Liquiditätsengpässen unterstützt werden. An der konkreten Ausgestaltung der Programmrichtlinien arbeitet das BMFSFJ derzeit unter Hochdruck. Die Zuschüsse sind ab September zu beantragen, wenn die Überbrückungshilfe auslaufen.
- Ein zusätzliches Förderprogramm (ebenfalls i. H. v. 100 Mio. Euro) soll Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen unterstützen, sofern diese gemeinnützig sind. In Arbeit ist eine entsprechende Richtlinie des BMAS
- 5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 (BTDr: 19/20057 Kap. 5): Im Rahmen des Konjunkturpaktes stellt der Bund den Ländern zusätzlich eine Mrd. Euro bereit. Diese Mittel können sowohl zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege wie auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die (z. T. digitale) Ausstattung oder zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes. Ihre Landesreferenten wurden bereits über dieses Angebot von uns informiert.
- Die Bundesverbände sind im Austausch mit dem BMU über die Ausgestaltung der beiden Programme Sozial und Mobil und Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Die Programmgestaltung läuft, wir haben aber derzeit noch keine verlässlichen Informationen über Rahmenbedingungen und Gestaltung. Es wird voraussichtlich möglich sein, zusätzlich zum Umweltbonus weitere Mittel bei der Anschaffung von E-Autos zu beantragen. Auch Ladeinfrastruktur soll bezuschusst werden. Im Kontext der Klimaanpassung sollen unterschiedliche Maßnahmen und Beschaffungen gefördert werden, von Sonnensegeln über Dämmung bis zu Starkregenschutz etc. Auch, wenn noch keine konkreteren Infos zur Verfügung stehen, erscheint es sinnvoll, frühzeitig Überlegungen anzustellen, welche Beantragungen vor Ort sinnvoll sind.
- Auf Seite 23 finden Sie neu den wichtigen Hinweis, dass auch bei Folgeanträgen den Zeitraum der ersten Beantragung (vor Corona) zugrunde gelegt werden.
- Ebenfalls neu aufgenommen wurde die Klarstellung, dass es auch im Fall der Reha-Kliniken im Kontext des SodEG zu einer Berechnung kommt, die sich vom KH-Entlastungsgesetz unterscheidet.
- Auf Seite 25 wird das Verhältnis zu den neuen Maßnahmen des Konjunkturpakets (KMU-Förderung und 100-Mio.-Programm) aufgegriffen. Eine Anrechnung ist vorgesehen. Es gilt, dass das SodEG grundsätzlich nachrangig ist und zu viel gezahlte Leistungen entsprechend zurückgezahlt werden müssen.
- Nutzung digitaler und anderer geeigneter Unterrichtsformate,
- Möglichkeit der Verlängerung der Ausbildung um höchstens sechs Monate,
- Abweichung von Regelungen zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse,
- Abweichung von Regelungen zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung,
- Abweichung von Regelungen zur Qualifikation der Praxisanleitung.
- Programm für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen (unter expliziter Erwähnung von Einrichtungen der Behindertenhilfe) (Punkt 13)
- Kredite für das Sozialwesen über ein Sonderprogramm der KfW im Umfang von 1 Mrd Euro (Punkt 15)
- Investitionsprogramm für Kindergärten, Kitas, Krippen und Schulen für den Kapazitäts- und Ganztagsbetreuungsausbau (Punkte 27 und 28)
- Fahrzeugaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ für soziale Dienste und den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur (Punkte 35 d und f)
- Programm für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen (Punkt 39)
- „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ für notwendige Investitionen in Notfallkapazitäten und die digitale Infrastruktur (Punkt 51)
- Vorhalten einer nationalen Reserve an persönlicher Schutzausrüstung (Punkt 54)
- Auf Seite 15 wird die Frage nach der Definition der Bestandsgefährdung konkretisiert, wie sie in § 2 Satz 1 SodEG enthalten ist. Schon die Beeinträchtigung eines einzelnen Angebots ist ausreichend, um Zuschüsse aus dem SodEG für dieses Angebot zu erhalten. Dies ist eine für den Verband wichtige Feststellung und trägt dem Umstand Rechnung, dass unsere Mitgliedsverbände eine Vielzahl an sozialen Angeboten vorhalten, die nicht alle gleichermaßen von den Einschränkungen durch die Corona-Krise betroffen sind.
- Neu in die FAQs wurde auf Seite 27 die Frage der Fahrdienste aufgegriffen, die aufgrund einer vertraglichen Regelung mit einem sozialen Dienstleister ihre Tätigkeiten ausgeübt haben. Danach kann der soziale Dienstleister (z.B. der Träger der WfbM), für den der Fahrdienst im Rahmen der Antragstellung für Zuschüsse nach dem SodEG erklären, weiterhin Zahlungen an diesen Leistungserbringer leisten zu wollen. Der Leistungsträger ist angehalten, dies in der Zuschussbemessung zu berücksichtigen.