Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2017 die Verwaltung von Bund und Ländern verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Lange ging es nur schleppend voran in der OZG-Umsetzung. Mit dem Corona Konjunkturpaket und der nahenden Frist hat die Umsetzung Fahrt aufgenommen. Was das OZG für die Wohlfahrt bedeutet, erfahren Sie in diesem Blog.