Spielende Kinder

Weltkindertag: Wie die DRK-Grundsätze die UN-Kinderrechtskonvention stärken

Warum sich aus meiner Sicht als Referentin Kinder- und Jugendhilfe die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und unsere Rotkreuz-Grundsätze perfekt ergänzen - für Haltung, Schutz, Teilhabe und Chancengleichheit und gegen jegliche Form von Diskriminierung.

Klimawandel, soziale Ungleichheit und Migration – die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen verändern sich durch globale Krisen rasant und stellen neue Herausforderungen und Anforderungen an frühkindliche Bildung. Die UN-Kinderrechtskonvention, beschlossen 1989 durch die Vereinten Nationen, bietet einen stabilen Rahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Im selben Jahr noch, wurde der Weltkindertag ins Leben gerufen. Seitdem erinnert er weltweit verstärkt an die Bedürfnisse und Rechte von Kindern. Warum die UN-Kinderrechte aus meiner Sicht, als Referentin Kinder- und Jugendhilfe im DRK Generalsekretariat, nicht nur Hand in Hand gehen mit den Rotkreuz Grundsätzen, sondern sie sich perfekt ergänzen, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum die UN-Kinderrechtskonvention für DRK-Kitas zentral ist – heute und in Zukunft

Kindertagesbetreuungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind Orte, an denen die UN-Kinderrechtskonvention gelebt wird. Unter dem Ansatz „Partei ergreifen im Zeichen der Menschlichkeit“ liegt der Fokus auf Bedarfen und Rechten verletzlicher Menschen, hier besonders in Bezug auf Kinder. „Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention verstehen wir uns als Anwalt der Kinder. Gemeinsam mit allen Beteiligten setzen wir uns für die Verbesserung ihrer Lebenssituation ein. Wir sind nicht bereit Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen ihre Ursachen. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Kinder, die von der Gesellschaft ausgegrenzt bzw. benachteiligt werden“ (DRK Handreichung Anwaltschaftliche Vertretung).

Die Kinderrechtskonvention ist bis heute ein hochaktuelles, völkerrechtliches Dokument und zugleich unser pädagogischer Kompass. Für unsere DRK-Kitas bildet sie neben den Rotkreuz-Grundsätzen eine zentrale Grundlage, um Kinder in ihrer Entwicklung aktiv und bestmöglich zu begleiten, zu schützen und zu stärken. Die Konvention ist also kein abstraktes Ideal, das man mal gelegentlich aus der Schublade zieht, vielmehr wird sie in unseren Kitas in der täglichen pädagogischen Praxis gelebt – und wie das aussieht möchte ich hier gerne zeigen: 

1. Kinder als Träger eigener Rechte 

Die Kinderrechtskonvention betont, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. In DRK-Kitas bedeutet das: Kinder entscheiden aktiv mit, zum Beispiel bei der Gestaltung von Räumen oder Tagesabläufen. Ihre Meinungen werden gehört, ernst genommen und mit eingebunden (Art. 12, Recht auf Beteiligung).

2. Schutz und Geborgenheit als Grundprinzip

Artikel 19 der Konvention verpflichtet dazu, Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen. In unseren DRK-Kitas ist das durch klare Kinderschutzkonzepte und Fachkräfte-Fortbildungen, vertrauensvolle Beziehungen, sichere Räume und die enge Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe-Trägern sowie Erziehungsberechtigten gelebte Praxis.

3. Chancengleichheit und Inklusion

Zwei der sieben DRK-Grundsätze Unparteilichkeit und Menschlichkeit spiegeln sich direkt in der Umsetzung von Artikel 2: Nichtdiskriminierung und Artikel 23: Rechte von Kindern mit Behinderungen, wider. Darin heißt es: „Kinder mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Bedürfnissen sind willkommen. Es gibt inklusive Gruppen, barrierefreie Zugänge und kultursensible Angebote. Sprachförderung und interkulturelle Pädagogik sind fest verankert.“

4. Recht auf Bildung und Entwicklung

Artikel 28 und 29 sichern das Recht auf Bildung, welches dazu befähigt, die eigene Persönlichkeit und Talente aller Kinder zu entfalten und ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Für unsere DRK-Kitas bedeutet das: ganzheitliche Bildung durch Spiel, Bewegung und Kreativität, individuelle Entwicklungsbegleitung, sowie frühkindliche Demokratiebildung und Wertevermittlung.

Ein perfektes Zusammenspiel: Die DRK-Grundsätze und die UN-Kinderrechtskonvention

Die sieben Grundsätze des DRK – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – bilden das Fundament unserer Rotkreuzarbeit. Besonders im Bereich Kinder- und Jugendhilfe entfalten sie ihre Kraft, wenn sie mit den UN-Kinderrechten zusammengedacht werden. Hier möchte ich einen Einblick geben, warum sie sich meiner Meinung nach auf wirkungsvolle Weise ergänzen:

Menschlichkeit steht im Zentrum beider Systeme: Die UN-Kinderrechtskonvention fordert Schutz, Förderung und Beteiligung für jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. Das DRK setzt sich dafür ein, Leid zu lindern und die Würde jedes Kindes zu achten – sei es in der Flüchtlingshilfe, in Bildungsprojekten oder bei psychosozialer Unterstützung.

Unparteilichkeit und Neutralität sichern, dass alle Menschen nach dem Maß der Not umsorgt werden. Diese Prinzipien stärken das Recht auf Nichtdiskriminierung (Art. 2) und helfen marginalisierte Gruppen zu erreichen.

Unabhängigkeit ermöglicht es dem DRK, sich losgelöst von der politischen Lage handlungsfähig für Kinderrechte einzusetzen – ohne politische oder wirtschaftliche Einflussnahme. So können wir glaubwürdig für das Recht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19) und auf Bildung (Art. 28) eintreten.

Freiwilligkeit fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Kinder. Ehrenamtliche setzen sich lokal für Teilhabe und Mitbestimmung ein – ganz im Sinne von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention, der das Recht auf Beteiligung betont.

Einheit und Universalität erinnern, dass Kinderrechte keine Grenzen kennen. Denn weltweit gilt: Das DRK wirkt als Teil einer globalen Bewegung, die sich für die Rechte aller Kinder stark macht.

Wie das DRK in der Kinder- und Jugendhilfe die UN-Kinderrechte lebt

Tauchen wir ein Stück weiter in die Praxis ein: Wo lassen sich konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte erkennen?

1. Offene Kinder- und Jugendarbeit – gelebte Beteiligung
Unsere Einrichtungen sind safe spaces für Begegnung, Freizeit und Bildung. Sie fördern das Recht auf Spiel und Erholung (Art. 31) sowie auf Bildung (Art. 28) und Beteiligung (Art. 12). Kinder und Jugendliche gestalten Angebote aktiv mit – ein gelebtes Beispiel für Partizipation. 

2. Schulsozialarbeit – Schutz und Förderung im Alltag
DRK-Fachkräfte begleiten Kinder in belastenden Lebenslagen, stärken ihre sozialen Kompetenzen und fördern Chancengleichheit. Damit wird das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung (Art. 19) sowie das Recht auf Entwicklung (Art. 6) umgesetzt. 

3. Hilfen zur Erziehung – Familien stärken, Kinder schützen
Unsere Angebote unterstützen Familien in ihrem Alltag und ermöglichen, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Sie stärken das Recht auf elterliche Fürsorge und staatliche Unterstützung (Art. 18). 

4. Inklusive Angebote – Teilhabe für alle
Das DRK setzt sich für barrierefreie Zugänge und inklusive Freizeitgestaltung ein. Damit wird das Recht auf Gleichbehandlung und Teilhabe (Art. 23) gefördert.

5. Flüchtlingshilfe – Schutz und Perspektiven für geflüchtete Kinder
Kinder mit Fluchterfahrung erhalten psychosoziale Unterstützung, Bildungsangebote und Schutzräume (Art. 22 Schutz für Flüchtlingskinder). So wird das Recht auf Schutz im Asylverfahren (Art. 22) und auf Identität (Art. 8) gewahrt. 

Wie begegne ich den UN-Kinderrechten in meiner Rolle als Referentin Kinder- und Jugendhilfe

Als Referentin für Kinder- und Jugendhilfe ist es meine Herzensangelegenheit, dass Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen und erstmal aus der Schublade ausgegraben werden müssen, sondern sie in unseren Einrichtungen wirklich gelebt, getragen und weiterentwickelt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention und unsere DRK-Grundsätze sind für mich echte Wegweiser: sie bestärken uns, Haltung zu zeigen und Kindern eine chancengerechte Zukunft zu ermöglichen. 

Besonders in herausfordernden Zeiten ist es mir wichtig, dass wir als DRK klar Position beziehen – für Kinder, deren Stimmen noch viel zu oft überhört oder sogar gar nicht gehört werden. 

Denn Menschlichkeit heißt für mich: genau hinsehen, zuhören, auch den kleinsten und jüngsten unter uns, und aktiv werden! Dabei verstehe ich mich als Brückenbauerin zwischen pädagogischer Praxis und fachpolitischer Weiterentwicklung. Im aktuellen DRK-Modellkitaprojekt zum Thema Antirassismus und Antidiskriminierung beispielsweiße arbeite ich mit Fachkräften daran, Diskriminierung früh zu erkennen und ihr im pädagogischen Kontext wirksam zu begegnen. Es geht nicht nur um Schutz, sondern um das gesehen- und gehört werden, um Anerkennung und echte Teilhabe – für jedes Kind.

Zukunftsperspektiven für jedes Kind trotz globaler Krisen

Die Kinderrechtskonvention bietet uns einen verlässlichen, stabilen Rahmen, Herausforderungen, wie sozialer Ungleichheit, psychischen Belastungen und digitalen Risiken sicher zu begegnen. Wir als DRK verstehen uns als verlässliche Partnerin in der Umsetzung. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und wachsender Ungleichheit ist es für mich entscheidend, dass Organisationen wie wir Kinderrechte nicht nur schützen, sondern nachhaltig umsetzen und weiterentwickeln. Als Referentin für Kinder- und Jugendhilfe erlebe ich täglich, wie wichtig klare Werte und verbindliche Rechte für junge Menschen sind: Wenn Kinder ernst genommen, beteiligt und geschützt werden, entstehen echte Zukunftsperspektiven für jedes Kind.

Anlässlich des Weltkindertages hat meine Kollegin Ute Degel, Referentin Kindertagesbetreuung den Blogartikel „Kinderrechte im Alltag wirksam umsetzen – neue digitale Handreichung erschienen“ verfasst.

Gerne möchten wir Sie außerdem auf die kinderfreundliche Leseversion der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen.