Countdown: Ganztagsförderungs-gesetz 2026


Neue monatliche DRK-Interviewreihe mit Trägern ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

In gut zwei Jahren ist es so weit - am 1. August 2026 wird das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz: GaFöG) stufenweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 erhalten alle Grundschulkinder von Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bedarfsunabhängig - fünf Tage/pro Woche – für acht Stunden.

Die Zeit bis dahin ist knapp - und noch sind viele Fragen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ungeklärt.

Ein buntes Bundes-Wimmelbild: Ganztägige Bildung- und Betreuung von Grundschulkindern

Aus einer Bundesperspektive ist es nahezu unmöglich, die bunte Palette an bereits ganztägig existierenden Bildungs- und Betreuungsangeboten übersichtlich abzubilden. Dafür sind deren zugrundeliegenden organisationalen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der einzelnen Bundesländer, Landkreise und Kommunen schlichtweg zu unterschiedlich. Konkrete Beispiele hierfür lassen sich zahlreich anführen. So gibt es allein schon vereinzelt Bundesländer, in denen:

  • der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern bereits festgeschrieben ist (Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
  • die ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschulkindern an ganztägig konzipierte Grundschulen (Berlin, NRW) gekoppelt ist.
  • die ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschulkindern überwiegend in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe liegt, welche diese in Form von Tageseinrichtungen/Hortangeboten mit Schulkindbetreuung austrägt. So wie es überwiegend in den ostdeutschen Bundesländern der Fall ist.


Vor diesem Hintergrund stehen auch die DRK-Träger und Einrichtungen ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bundesweit -mit Blick auf die Einführung des GaFöG 2026- vor teilweise unterschiedlichen (landes-/kommunal-)politischen, rechtlichen, finanziellen, personellen und pädagogischen Herausforderungen.

Unsere neue monatlich erscheinenden Blogreihe

„Countdown: Ganztagsförderungsgesetz 2026“
Unsere Motive, unsere Ziele

Diese unterschiedlichen Herausforderungen wollen wir in unserer neuen, monatlich erscheinenden Blogreihe ab sofort vertiefend in den Blick nehmen. Dafür fragen wir bei den Trägern und Einrichtungen von Ganztagsangeboten für Grundschulkindern in den verschiedenen DRK-Landesverbänden nach:

  • Wie (organisatorisch, finanziell, personell etc) sind sie vor Ort derzeit aufgestellt?
  • Wo sehen sie im Hinblick auf die Einführung des GaFöG 2026 aktuell die größten Baustellen (Herausforderungen, Fragen)?
  • Was muss aus Träger-/Einrichtungs- Sicht – idealerweise vor 2026 - noch geklärt werden, damit die Einführung des Rechtsanspruchs nicht nur den quantitativen, sondern auch fachlich und pädagogisch qualitativen Ansprüchen und Erwartungen gerecht werden kann?
  • Welche Lösungsvorschläge bringen unsere Träger und Einrichtungen vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen und Einsichten aus der Ganztagspraxis in diesen Diskurs proaktiv mit ein? Was ist politisch und finanziell / fachlich-personell – ausbildungstechnisch/ pädagogisch nötig, um eine qualitativ gute, ganztägige Schulkindbetreuung als Jugendhilfeträger gewährleisten zu können?

Wir sind gespannt auf aussagekräftige Blogbeiträge zu diesem sozial-bildungs- und familienpolitisch relevanten Handlungsfeld. Wir hoffen, daraus am Ende auch eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Herausforderungen unserer Träger und Einrichtungen ableiten zu können. Mit dem Ziel, gemeinsame Lösungsansätze zur Umsetzung einer fachlich und pädagogisch qualitativ anspruchsvollen Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zu identifizieren.

Kleine Kostprobe gefällig?

Ein Intro in den kommenden Blogbeitrag

In der kommenden Woche starten wir diese Blogserie mit einem (Gesprächs-)Beitrag des Leiters soziale Dienste im DRK-Kreisverband Waldshut e.V. im DRK-Landesverband Baden: Michael Guldi. Er hat seine berufliche Karriere in den 90er Jahren in der Institution „Hort" gestartet, ist quasi ein Pionier in dem Handlungsfeld und bestens mit dessen Historie vertraut. In dem Gespräch mit mir schildert er anschaulich, wie sich der gesellschaftliche Auftrag und die damit verbundenen Ansprüchen und Erwartungen in Bezug auf die ganztägige Bildung und Betreuung von Schulkindern den letzten Jahrzehnten verändert haben. So wurden Schulhorte in den 90er Jahren v.a. im ländlichen Raum oftmals „nur“ als ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe genutzt, um Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen wohnortnahe Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Mit der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre kamen neue grundsätzliche Zielsetzungen hinzu: Die Schließung von Betreuungslücken sollte v.a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimieren.

Zurück in die Zukunft: Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 dehnt den Erwartungshorizont nunmehr immens aus. Er soll Familien entlasten, die Erwerbstätigkeit ankurbeln, Kinder individuell und inklusiv in ihrer Entwicklung stärken und fördern, Bildungsbenachteiligung abbauen und mehr soziale Teilhabe ermöglichen.

Ein Erwartungsexzess, der die Frage nahelegt, ob diese Erwartungen angesichts leerer Haushaltskassen, massiven Fachkräftemangels und eines in vielerlei Hinsicht überlasteten Bildungssystems überhaupt erfüllt werden können. Und: Was müsste sich dafür auch nur ansatzweise ändern?

Wenn Sie mehr dazu und über die Realitäten, Perspektiven und Ansichten unserer Träger und Einrichtungen in dem Handlungsfeld bundesweit erfahren wollen, lesen Sie in den kommenden Monaten weiter!

Sind Sie auch daran interessiert, uns für Ihren DRK-Landesverband als Gesprächsperson für ein Interview zur Verfügung zu stehen?

Wir suchen weiterhin pro DRK-Landesverband je 1-2 Fach- und/oder Leitungskräfte, die im ganztägigen DRK-Bildungs- und Betreuungssetting - unabhängig von der Form und institutionellen Anbindung - für Grundschulkinder tätig sind.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf mit: Alexandra Hepp

 a.hepp(at)drk.de