Förderberatung für die 20 Mitgliedsverbände des DRK e.V.

Auftrag unseres Teams im DRK-Generalsekretariat ist die Beratung und Unterstützung der 19 DRK-Landesverbände sowie des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. in Fragen der Finanzierung sozialer Projekte. Insbesondere beraten wir Sie zu Projektideen sowie (geplanten) Förderanträgen vor Einreichung beim jeweiligen Zuwendungsgeber und begleiten Sie gerne auch bei Fragen im weiteren Prozess. Außerdem bieten wir Schulungs- und Informationsangebote an, um Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen und Sie auf dem neuesten Stand zu halten.

 

Die Informationen auf dieser Seite können ebenfalls für potenzielle Antragstellende der anderen Verbandsebenen relevant sein. Die Förderberatung sowie die Prüfung von Anträgen nachgeordneter Gliederungen des DRKs (Kreisverbände, Ortsvereine usw.) erfolgt in der Regel durch unsere Mitgliedsverbände auf Landesebene. Sollte Ihnen die verantwortliche Person in Ihrem zuständigen Landesverband nicht bekannt sein, vermitteln wir gerne den Kontakt.

Haben Sie Feedback zu unserer Seite, kennen Sie ein weiteres interessantes Förderprogramm oder möchten Sie uns aus der Umsetzung Ihres geförderten Projekts berichten? Wir freuen uns von Ihnen zu hören! Schreiben Sie uns an foerderwesen(at)drk.de.

Informationen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten finden Sie auf der Seite Fördermöglichkeiten für digitale Vorhaben


Aktuelle Informationen

  • [NEU]: DHW-Sonderfonds Versorgung hilfebedürftiger Menschen - MITTEL SIND BEREITS AUSGESCHÖPFT

    Stand 22.03.2023: Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden bereits ausgeschöpft. Es ist keine weitere Antragstellung möglich. Eine Aufstockung der Mittel ist seitens des DHWs aktuell nicht geplant. 

    Die Stiftung Deutsches Hilfswerk hat einen Sonderfonds für die Förderung von Projekten eingerichtet, welche die von der aktuellen Situation (steigende Lebensmittel- und Energiepreise) besonders betroffenen Menschen zielgerichtet bei der Überwindung ihrer Notlagen unterstützen. 

    Gefördert werden sowohl soziale Projekte (Personal-, Honorar- und Sachkosten) sowie Ausstattungsvorhaben (Gebäude und Vorhaben) mit einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich. 

    Themen & Handlungsfelder, für die Fördermittel beantragt werden können, sind u.a.:

    • Bereitstellung und Ausgabe von Mahlzeiten / Lebensmitteln an hilfebedürftige Menschen (inkl. Transport), 
    • Betrieb von sog. Wärmestuben / Tagesaufenthalten / Sozialcafés mit sozialen und/oder Beratungsangeboten, 
    • Hygieneangebote für Obdach- und Wohnungslose, 
    • Partizipation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben, 
    • Kleiderkammern (inkl. Transport), 
    • Sozialkaufhäuser / Kleiderläden (Antragstellende sollen beherrschenden Einfluss auf die Kleiderläden / Sozialkaufhäuser haben; im Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) muss gewährleistet werden, dass Gewinne im gemeinnützigen Sektor verbleiben), 
    • Ehrenamtliche Betreuung, Begleitung und Beratung Geflüchteter bei der Ankunft in Deutschland 
    • Psychologische Hilfen / Supervision für Helfende. 

    Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2023 über das Förderportal des DHW gestellt werden. Die Mittelvergabe erfolgt außerhalb der regulären Fristen und Vergabesitzungen.  

    Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die kein Mitglied des Tafel Deutschland e.V. sind.  

    Organisationen, die Mitglied des Tafel Deutschland e.V. sind, sind von der Förderung des Sonderfonds ausgeschlossen. Sie können im Rahmen der vom Deutschen Hilfswerk bereitgestellten Sonderförderung für Tafel Deutschland e.V.  Fördermittel beantragen.   

    Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

  • Aktion Mensch: #1 Barriere weniger – Unterstützen Sie Ihre Stadt und seien Sie Teil der Special Olympics World Games 2023

    Die Aktion Mensch unterstützt die Host Towns im Rahmen der Special Olympics World Games 2023 mit der Förderaktion #1BarriereWeniger, um den Aufenthalt der Delegationen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Sport und Alltag zu ermöglichen, um Vielfalt sichtbar zu machen und Inklusion zu leben.  

    Vom 17. bis 25. Juni 2023 finden in Berlin die Special Olympics World Games statt. Bei den Spielen treffen Menschen mit und ohne Behinderung aus verschiedenen Ländern und Kulturen aufeinander und schaffen eine inklusive Gesellschaft durch die verbindende Kraft des Sports. Vor ihrer Teilnahme an den Weltspielen werden die Sportler*innen und ihre Familien von 216 Kommunen – sogenannten „Host Towns“ – für einen viertägigen Gastaufenthalt vom 12. bis 15. Juni 2023 empfangen. Jede Host Town gestaltet den viertägigen Aufenthalt nach ihren Vorstellungen und lokalen Gegebenheiten: ein Willkommensfest auf dem Rathausplatz, gemeinsame Sportaktivitäten, Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten, etc. 

    Unterstützen Sie Ihre Stadt, indem Sie mit anpacken und gemeinsam mit einem Partner Barrieren abbauen! Mit #1BarriereWeniger fördert die Aktion Mensch Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit sowie barrierefreie Veranstaltungen. Dabei kann jede Host Town bis zu fünf Vorhaben mit jeweils unterschiedlichen gemeinnützigen Organisationen in Angriff nehmen. Für jedes Vorhaben können dabei bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier auf der Webseite zu #1BarriereWeniger

    Finden Sie heraus, ob auch Ihre Stadt eine Host Town ist: 

    Übersicht Host Towns  

    Alle Informationen finden sich auch auf der Förder-Seite der Aktion Mensch 

  • Ko-Finanzierungsprogramm des DRK zur Förderung von Projekten für Geflüchtete aus der Ukraine

    Im April 2022 hat das DRK-Generalsekretariat ein Ko-Finanzierungsprogramm aus Spendenmitteln in Höhe von 1 Millionen Euro für DRK-Projekte mit Bezug zur Ukraine Krise ins Leben gerufen. Unterstützt wird das vielfältige Engagement des Verbandes für die Menschen, die seit dem Start des Angriffskrieges am 24. Februar 2022 nach Deutschland gekommen sind. 

    Weitere Informationen zum Programm und der Antragstellung finden Sie hier.

  • BMWK: Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil geht weiter

    Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ um. Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sowie deren Träger können bis zum 30.06.2023 Fördergelder beantragen. Die Beschaffungen (Kauf und Zulassung) müssen spätestens bis zum 30.09.2024 abgeschlossen werden. Eine Teilnahme als Leasingnehmer am Förderprogramm ist beschränkt und kann nur über bestimmte Leasinggesellschaften erfolgen.  

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Einreichungsfrist unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023. 

  • Neues Förderprogramm der Aktion Mensch: Digitale Teilhabe für alle

    Seit dem 01.01.2023 können Anträge im neuen Förderprogramm „Digitale Teilhabe für alle“ gestellt werden. Das Förderprogramm löst „Internet für alle“ ab und soll die digitale Teilhabe im Rahmen einer Projektförderung für alle ermöglichen. Das Förderprogramm „Digitale Teilhabe für alle“ fördert Projektvorhaben der inklusiven Medienarbeit unter Einbeziehung der Zielgruppe. Allen Beteiligten soll ermöglicht werden, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und die Projekte mitzugestalten. In diesem Förderprogramm können 20.000 Euro ohne Einbringung von Eigenmitteln bezuschusst werden bei einer Laufzeit von max. 2 Jahren. 

    Beispiele:  

    • Drehen oder Bearbeiten von barrierearmen Videos  
    • Erstellung von Podcasts 
    • Bau von Webseiten  
    • Programmierung von Lern-Robotern 
    • Erstellung von Beiträgen für soziale Medien  
    • Ausbildung von Peer-Beratenden (Qualifizierung und Begleitung bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen) 

    Alle Informationen zum Förderangebot finden Sie hier

  • Aktion Mensch: Anschubfinanzierung im Bereich “Beratung, Begleitung und Selbsthilfe” (neues Förderinstrument)

    Im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung kann nun auch eine Anschubfinanzierung beantragt werden. Im Rahmen der Anschubfinanzierung unterstützt die Aktion Mensch den Ausbau von Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, welchen geholfen werden soll, passende digitale Technologien, Anwendungen und Dienstleistungen zu finden. Hier werden auch notwendige Schulungen und Trainings zur Handhabung der neuen Technologien gefördert. Maximal werden in der Anschubfinanzierung 150.000 Euro gefördert mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. 

    Alle weiteren Informationen finden Sie hier

  • [NEU] Der Förderwesen-Newsletter für den gesamten Verband!

    Mitte Dezember wird der erste Förderwesen-Newsletter für den gesamten Verband veröffentlicht. Damit möchten wir als Förderwesen Sie ca. einmal im Quartal über neue Förderprogramme und Ausschreibungen, nahende Fristen, interessante VeranstaltungenFördermöglichkeiten abseits der Soziallotterien und Entwicklungen in der Förderlandschaft informieren.  Er richtet sich an alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden des DRK, die sich für Finanzierungsthemen interessieren.

    Die Anmeldung ist hier auf DRK-Wohlfahrt.de möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anmeldung noch einmal bestätigen müssen. Diese E-Mail könnte im Spam-Ordner ankommen.

    Wir freuen uns sehr über Anmeldungen von Kolleginnen und Kollegen aus DRK-Landes- und Kreisverbänden, Ortsvereinen und Einrichtungen!

     

Fördermöglichkeiten auf einen Blick

  • Aktion Mensch

    Förderfähige Zielgruppen

    • Menschen mit Behinderung
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren
    • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Obdachlosigkeit, in gewaltgeprägten Lebensumständen, nach Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen)

    Förderschwerpunkte

    • Arbeit
    • Barrierefreiheit und Mobilität
    • Bildung und Persönlichkeitsstärkung
    • Freizeit
    • Wohnen

    Nützliche Links

     

  • Deutsche Fernsehlotterien/Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW)

    Förderfähige Zielgruppen

    • Menschen, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind (u. a. ältere Menschen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Familien, Menschen mit Fluchterfahrung)

    Förderschwerpunkte

    • Quartiersentwicklung und Nachbarschaft
    • Soziale Maßnahmen
    • Bau und Ausstattung
    • Modellhafte Projekte zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen

    Nützliche Links

     

  • GlücksSpirale

    Förderfähige Zielgruppen

    • Menschen mit einer geistigen-, körperlichen, seelischen und/oder einer
      Sinnesbehinderung oder die davon bedroht sind
    • Psychisch- sowie suchtkranke Menschen
    • Kinder und Jugendliche
    • alte Menschen
    • Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen
      Schwierigkeiten
    • Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und/oder sozialen Situation
      der Hilfe bedürfen
    • Organisationen, Einrichtungen und Dienste der Bundesverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Gliederungen und ihnen angeschlossene Träger

    Förderschwerpunkte

    • Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen
    • Projekte
    • Investitionen in Erwerb, Bau und Ausstattung von Immobilien
    • Starthilfen für neue Angebote

    Nützliche Links

     

  • Revolvingfonds

    Seit 1. Januar 2020 können Einrichtungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen in Gesamtdeutschland Darlehen bei der Bank für Sozialwirtschaft im Rahmen des Revolvingfonds beantragen. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 2.000.000 Euro. 

    Förderfähig sind:

    Überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände, besonders:

    • Regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung,
    • Überregionale Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege,
    • Modellvorhaben und
    • bundeszentrale Einrichtungen.

    Förderfähige Kosten

    • Erwerb von Grundstücken/Gebäuden,
    • Investitionen in den zeitgemäßen Ausbau, Neubau-, Umbau- und Sanierungsbaumaßnahmen 
    • und der in diesem Zusammenhang betriebsnotwendigen Ausstattung.

    Die Unterlagen für die Antragstellung senden wir Ihnen gerne bei Bedarf zu. Schreiben Sie uns dafür an revolvingfonds(at)drk.de.


    Mehr Informationen zum Revolvingfonds finden Sie auf der Webseite der Bank für Sozialwirtschaft und in unseren FAQs

     

Weitere Fördermöglichkeiten

  • aidFIVE

    aidFIVE, eine Tochter der Stiftung Deutsches Hilfswerk, ist eine neue Soziallotterie, die ab März 2022 Anschubfinanzierungen für soziale Projekte mit Kindern und Jugendlichen sowie hilfsbedürftigen Menschen ermöglicht. Es können Personal- sowie Sachkosten gefördert werden. Die Projektauswahl erfolgt unter Mitbestimmung der Mitspieler:innen. Die Antragstellung ist 4x im Jahr jeweils zum Quartalsende möglich. 

    Förderfähige Zielgruppen 

    • Kinder und Jugendliche 

    • Hilfsbedürftige Menschen (Menschen, die in unserer Leistungsgesellschaft aus ganz verschiedenen Gründen geringere Chancen haben als andere) 

    Förderhöhe 

    • Keine Mindest- oder Höchstfördersumme, aber durchschnittlich 40.000-60.000 Euro pro Projekt 

    Laufzeit 

    • Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung kann um 1 weiteres Jahr verlängert werden) 

    Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung | aidFIVE 

  • BMU Kommunalrichtlinie (Förderung für mehr Klimaschutz in sozialen Einrichtungen)

    Zum 1. Januar 2022 tritt die Novellierung der BMU Kommunalrichtlinie in Kraft. Antragsberechtigt sind erstmals auch Wohlfahrtsverbände. Das BMU fördert über dieses Programm ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Personal für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz, Energie- und Umweltmanagements (z. B. Klimaschutzkoordinatoren und -managerinnen), über Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen. Art und Höhe der Förderung, sowie Förderquote variieren je nach beantragtem Förderschwerpunkt. Förderanträge können ganzjährig ab dem 1. Januar 2022 über den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden. Bis Ende 2022 sind die einzubringenden Eigenmittelanteile reduziert. Weitere Informationen zur neuen Kommunalrichtlinie finden Sie hier.


    Dass die Öffnung des Programms für die Wohlfahrtsverbände gelungen ist, wissen wir erst seit kurzem. Wir werden im Generalsekretariat Vorschläge erarbeiten, wie wir die beteiligten DRK-Gliederungen gemeinsam mit den Landesverbänden bestmöglich koordinieren und innerhalb des DRK zu einem Wissenstransfer beitragen können.

     

     

  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

    Die DSEE hat eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Stärkung des Ehrenamtes und veröffentlicht unterjährig meist mehrere Programmlinien. Die Stiftung arbeitet bisher nach dem First-Come-First-Serve–Prinzip daher ist Schnelligkeit in der Antragstellung großgeschrieben.  Die Antragsvoraussetzungen und Fristen entnehmen Sie bitte der Förderwebsite der DSEE zu der Sie hier gelangen.

    Über aktuelle Ausschreibungen unterrichten wir Sie zeitnah und regelmäßig über unseren Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

    Bei Fragen zu aktuellen Ausschreibungen im Bereich des Sozialen Ehrenamts können Sie Bettina Strelau (B.Strelau(at)drk.de) kontaktieren.

  • Digitalisierung - Übersicht der Fördermöglichkeiten

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Finanzierung digitaler Vorhaben haben die Kompetenzzentren Digitalisierung auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie die verschiedenen Förderprogramme passend zur Zielgruppe des geplanten Projektes: 

    Fördermöglichkeiten Digitalisierung

  • EhAP+ Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Aufruf zur Interessensbekundung ab 21.04.2022)

    Innerhalb des Hilfsfonds EhAP+ können Projekte gefördert werden, die die Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen verbessern sollen. Die Projekte werden im Kooperationsverbund mit einer Kommune umgesetzt. Der erste Aufruf soll im ersten Quartal 2022 erfolgen, dafür wird es eine 6-Wochen-Frist zur Interessensbekundung geben.  

    Förderfähige Zielgruppen

    • Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen und ihre Kinder

    • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen (u.a. auch "Care Leaver" ab 18 Jahren, also junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – zum Beispiel in betreuten Wohngruppen/Kinderheimen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden) 

    Förderschwerpunkte

    • Zusätzliche Personalstellen (insbesondere Berater:innen)

    • Neue/Weitere Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Hilfsangeboten für Betroffene 

    Laufzeit

    • voraussichtlich 4 Jahre 

    Weitere Informationen zum ESF+-Förderprogramm EhAP+ finden Sie hier

  • Erasmus+

    Die Europäische Kommission hat die Aufforderungen im Rahmen von Erasmus+ für das Jahr 2022 veröffentlicht. Mit einer Aufstockung der Mittel um fast 3,9 Mrd. Euro für das nächste Jahr wird Erasmus+ Möglichkeiten für Aufenthalte im Ausland, Praktika, Lehrstellen, Personalaustausch und grenzüberschreitende Kooperationsprojekte in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugendarbeit bieten. Das Programm wird junge Menschen weiterhin unterstützen und ihre Teilhabe am demokratischen Leben fördern und damit erheblich zu den Zielen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 beitragen.  ​

    Hier eine Übersicht der Antragsfristen:​

    Leitaktion 1: Lernmobilität  ​

    • Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend: 23.02.2022​

    • Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allg. und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung: 23.02.2022​

    • Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend: 26.09.2022​

    • Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend: 04.10.2022 ​

    • DiscoverEU Inklusion: 04.10.2022​

    • Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allg. und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung: 19.10.2022 ​

    Leitaktion 2: ​Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen  ​

    • Kooperationspartnerschaften im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend: 23.03.2022 ​

    • Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung sowie Jugend: 23.03.2022​

    • Zentren der beruflichen Exzellenz: 07.09.2022​

    • Erasmus+-Lehrkräfteakademien: 07.09.2022​

    • Innovationsallianzen: 15.09.20222​

    • Kleinere Partnerschaften in den Bereichen  Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung sowie Jugend: 04.10.2022​


    Weitere Informationen finden Sie bei den entsprechenden Nationalagenturen NABIBB und Jugend für Europa. Wenn Sie vorhaben, EU-geförderte Projekte im Bereich Jugend beantragen, zum Beispiel über Erasmus+, sollten Sie unbedingt einen Bezug zum Europäischen Jahr der Jugend herstellen. ​

  • Klimaschutz und Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - Förderprogramme des Bundesumweltministeriums

    Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Maßnahmen für mehr Klimaschutz und zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Zu den zwei bereits bestehenden Förderprogrammen "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" und "Sozial & Mobil", kommen ab Januar 2022 Fördermöglichkeiten innerhalb der Kommunalrichtlinie hinzu. Mit ihrer Novellierung zum 01.01.2022 sind erstmals auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände antrgsberechtigt.

    > Zum Förderprogramm  „Kommunalrichtlinie: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalem Umfeld

    Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" mit einem Gesamtfördervolumen von 150 Millionen Euro wird von 2020 bis 2023 soziale Einrichtungen dabei unterstützen, sich gegen die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels wie Hitze oder Starkregen zu wappnen. 

    > Zum Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

    Das Förderprogramm "Sozial & Mobil" mit einem Gesamtfördervolumen von 200 Millionen Euro wird von 2020 bis 2022 soziale Dienste bei der Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten auf E-Mobilität und dem Aufbau einer für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur unterstützen. Die Frist für die voraussichtlich letzte Förderrunde endet am 01. März 2022!

    > Zum Förderprogramm „Sozial & Mobil“

  • rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft (Aufruf im 2. Quartal 2022 erwartet)

    Das ESF+ Programm rückenwind³ ist speziell für gemeinnützige Akteure der Wohlfahrtspflege ausgelegt. Hier können Projekte finanziert werden, die neue Arbeitsmodelle, Qualifzierungsprogramme für Mitarbeitende sowie Anpassungen für neue (digitale) Arbeitskontexte umsetzen. Der Finanzierungszuschuss liegt bei 50%, die 50% Eigenbeteiligung werden vor allem über Personalfreistellungen (zum Beispiel für Weiterbildungen) gegenfinanziert.   

    Förderfähige Zielgruppe 

    • Fachkräfte in sozialen Arbeitsfeldern 

    Förderschwerpunkte

    • moderne Arbeitsmodelle und Arbeitsorganisation

    • digitale und analoge Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen, Kompetenzerweiterung

    • Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien

    • Personalgewinnung und Personalbindung

    • Führungs- und Unternehmenskultur 

    Laufzeit

    • 3 Jahre 

    Weitere Informationen zum ESF+-Förderprogramm rückenwind3 finden Sie hier

  • Soziale Teilhabe älterer Menschen (ESF+)

    Das Programm finanziert Maßnahmen zur begleitenden Unterstützung beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente und die Stärkung der sozialen Teilhabe durch die Inanspruchnahme von Beratungs-, Begleitungs- sowie anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten. Die Besonderheit dieses Programms liegt darin, dass auch ehrenamtliche Strukturen gefördert werden. 

    Förderfähige Zielgruppe  

    • über 60-jährige Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind 

    Förderschwerpunkte  

    • Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter (über 60-Jährige), sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase

    • Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen (über 60-Jährige):  Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit einsamen und/oder sozial isolierten älteren Menschen. Dazu zählt der gezielte Ausbau der offenen Seniorenarbeit mit niedrigschwelligen Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangeboten. Zentral sind dabei die Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit und der Ausbau des freiwilligen Engagements. 

    Laufzeit

    •  5 Jahre 

    Weitere Informationen zum ESF+-Förderprogramm Soziale Teilhabe älterer Menschen finden Sie hier

     

  • AMIF 2021-2027 - Aufruf am 01. August 2022 gestartet

    Im Rahmen des Asyls, Migration und Integration Fonds (AMIF) werden Projekte gefördert, die sich insbesondere mit den Bereichen Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität und Rückkehr beschäftigen.
    Der derzeit erwartete AMIF Förderaufruf bezieht sich auf die Förderperiode 2021-2027. Derzeit wird der Entwurf des Nationalen Programmes für den AMIF 2021-2027 von der Europäischen Kommission geprüft. Mit der Veröffentlichung des nationalen Förderaufrufs ist ab März zu rechnen. Die Förderrichtlinie wird gemeinsam mit dem Aufruf veröffentlicht. 


    Ziele 

    • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
    • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
    • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
    • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

    Förderfähige Zuwendungsempfänger 

    • juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • internationale Organisationen
    • Kooperationspartnerschaften

    Förderzeitraum

    • 01.01.2021-31.12.2029

    Voraussichtliche Projektlaufzeiten (vorbehaltlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie):

    • maximal 36 Monate

    Finanzierung (vorbehaltlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie):

    • Voraussichtliche Mindestfördersumme: 100.000,00 Euro
    • Voraussichtliche Ko-Finanzierungsquote:
      • Grundsätzlich 75 % Anteilsfinanzierung, 25 % Ko-Finanzierung durch den Antragssteller
      • In Ausnahmefällen 90 % Anteilsfinanzierung, 10 % Ko-Finanzierung durch den Antragssteller

    Weitere Informationen zum nationalen AMIF finden Sie hier.

So erreichen Sie uns

E-Mail

Unsere E-Mail-Adressen für die verschiedenen Fördermöglichkeiten:

Sie haben ausführlichere Fragen zu einem laufenden oder geplanten Antragsverfahren? Wir freuen uns über eine Nachricht an die zutreffende E-Mail-Adresse.

Um Ihre E-Mail bestmöglich bearbeiten zu können, helfen Sie uns, wenn Sie Ihr Anliegen kurz beschreiben und uns Ihre Telefonnummer sowie ggf. die Nummer des Antrags in Ihrer E-Mail mitteilen.

Telefon

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Haben Sie eine allgemeine Frage zu den Soziallotterien oder eine kurze Rückfrage zu einem laufenden oder geplanten Antrag? Dann nutzen Sie gerne unsere Telefonsprechzeiten:

  • montags und mittwochs 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • dienstags und donnerstags 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr 

Sie möchten eine Frage außerhalb unserer Telefonsprechzeiten klären? Gerne können Sie uns eine E-Mail mit Rückrufwunsch senden und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Individueller Beratungstermin

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Möchten Sie eine umfassende Förderberatung zu einer Projektidee oder einem laufenden Antrag? Dann schicken Sie uns gerne eine Nachricht an die zutreffende E-Mail-Adresse und wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.

Gerne können Sie auch ein gemeinsames Beratungsgespräch mit dem Antragstellenden bei uns anfragen. 

Für eine gut vorbereitete Beratung bitten wir Sie darum, uns bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin Ihre Projektskizze oder den laufenden Antrag per E-Mail zu schicken.


Ihre Ansprechpersonen zu den weiteren Fördermöglichkeiten


Weiterführende Links

Hier haben wir für Sie weitere hilfreiche Links rund um die Themen des Förderwesens gesammelt:

 

Sie kennen noch weitere gute Seiten rund um das Thema Fördermittel, die wir im Verband bekannter machen sollten? Schreiben Sie uns gerne an foerderwesen(at)drk.de.

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