Förderprogramm des DRK-Generalsekretariats zur Ko-Finanzierung von Projekten

im Bereich der Wohlfahrt- und Sozialarbeit
mit Bezug zur Ukraine-Krise

Im April 2022 hat das DRK-Generalsekretariat ein Ko-Finanzierungsprogramm aus Spendenmitteln in Höhe von 1 Millionen Euro für DRK-Projekte mit Bezug zur Ukraine Krise ins Leben gerufen. Unterstützt wird das vielfältige Engagement des Verbandes für die Menschen, die seit dem Start des Angriffskrieges am 24. Februar 2022 nach Deutschland gekommen sind.  

Voraussetzungen für die Ko-Finanzierung
  • Es liegt ein Bewilligungsschreiben eines anderen Fördermittelgebers (sogenannter Hauptförderer, z. B. Soziallotterie, öffentliche Hand, Stiftung) vor, der das gesamte Projekt umfasst. D.h. der Fördermittelgeber hat einem Gesamtprojekt inklusive einer Gesamtfinanzierung zugestimmt und will dafür auch insgesamt die Mittelverwendung prüfen.  
  • Die Antragsstellung für das Projekt mit Bezug zur Ukraine-Krise beim Hauptförderer erfolgte nach dem 24.02.2022.  
  • Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Ko-Finanzierung noch nicht abgeschlossen.  
  • Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine und im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Gefördert werden Ideen, Initiativen und Projekte u.a. zu folgenden Themen: Unterstützung bei Unterbringung (nach der Notunterkunft), Beratung, soziale Betreuung, Begleitung, Sprachangebote, Schulvorbereitung, Kinderbetreuung, Vernetzung mit Nachbarschaftshilfen.  
Antragsstellung
  • Ein Antrag auf Ko-Finanzierung kann von jeder DRK-Gliederung gestellt werden.  
  • Die Antragsstellung auf Ko-Finanzierung kann erst erfolgen, wenn das offizielle Bewilligungsschreiben bzw. eine offizielle Förderzusage durch einen Hauptförderer vorliegt.
  • Die Antragsstellung erfolgt per E-Mail an foerderwesen(at)drk(dot)de mit dem Betreff „DRK-Förderprogramm Ko-Finanzierung 2022” 

Dem Antrag beizufügende Unterlagen sind:

  • Bewilligungsschreiben des Hauptförderers und ggf. anhängender Unterlagen. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass dem Gesamtprojekt und dem finanziellen Gesamtvolumen des Projektes zugestimmt wurde sowie Förderzeitraum und seine Anforderung zur Mittelverwendungsprüfung über das Gesamtvolumen.
  • Eingereichter Antrag beim Hauptförderer. Aus dem Antrag muss hervorgehen: eine Projektbeschreibung, ein Kosten-Finanzierungsplan, der Projektzeitraum, Datum der Antragsstellung (ggf. ergibt sich dies auch teilweise aus dem Bewilligungsschreiben) 
  • Angaben zum Antragssteller: Benennung der vertretungsberechtigten Personen mit Funktion 
  • Körperschaftssteuerbescheid
Hinweise zur Hauptförderung

Bei dem Fördermittelgeber kann es sich sowohl um ein Bundes- oder Landesprogramm als auch um Förderprogramme einer Soziallotterie oder einer Stiftung handeln. Auf unserer Webseite  finden Sie verschiedene Hinweise für Förderungen. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie u.a. hier: 

Was ist noch wichtig zu wissen?

Es gibt keinen Anspruch auf Ko-Finanzierung.

  • Das Programm läuft bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.  
  • Bei der Ko-Finanzierung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, keine Fehlbedarfsfinanzierung. 
  • Bei positiver Entscheidung über die Förderung wird über die Ko-Finanzierung ein Weiterleitungsvertrag mit dem Generalsekretariat geschlossen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in zwei Raten. Die letzte Rate wird überwiesen nach Vorlage einer Kopie der Mittelverwendungsunterlagen an den Hauptförderer und dessen Bestätigung darauf, dass die Mittelverwendungsprüfung ohne Beanstandung ist.

Sie haben noch Fragen?

Als Ansprechperson im DRK-Generalsekretariat steht Ihnen Nina Werdien (foerderwesen(at)drk(dot)de, 030-85404-572) zur Verfügung.