Voraussetzungen für die Ko-Finanzierung
- Es liegt ein Bewilligungsschreiben eines anderen Fördermittelgebers (sogenannter Hauptförderer, z. B. Soziallotterie, öffentliche Hand, Stiftung) vor, der das gesamte Projekt umfasst. D.h. der Fördermittelgeber hat einem Gesamtprojekt inklusive einer Gesamtfinanzierung zugestimmt und will dafür auch insgesamt die Mittelverwendung prüfen.
- Die Antragsstellung für das Projekt mit Bezug zur Ukraine-Krise beim Hauptförderer erfolgte nach dem 24.02.2022.
- Das Projekt ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Ko-Finanzierung noch nicht abgeschlossen.
- Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Zielgruppe der Geflüchteten aus der Ukraine und im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Gefördert werden Ideen, Initiativen und Projekte u.a. zu folgenden Themen: Unterstützung bei Unterbringung (nach der Notunterkunft), Beratung, soziale Betreuung, Begleitung, Sprachangebote, Schulvorbereitung, Kinderbetreuung, Vernetzung mit Nachbarschaftshilfen.
Antragsstellung
- Ein Antrag auf Ko-Finanzierung kann von jeder DRK-Gliederung gestellt werden.
- Die Antragsstellung auf Ko-Finanzierung kann erst erfolgen, wenn das offizielle Bewilligungsschreiben bzw. eine offizielle Förderzusage durch einen Hauptförderer vorliegt.
- Die Antragsstellung erfolgt per E-Mail an foerderwesen(at)drk(dot)de mit dem Betreff „DRK-Förderprogramm Ko-Finanzierung 2022”
Dem Antrag beizufügende Unterlagen sind:
- Bewilligungsschreiben des Hauptförderers und ggf. anhängender Unterlagen. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass dem Gesamtprojekt und dem finanziellen Gesamtvolumen des Projektes zugestimmt wurde sowie Förderzeitraum und seine Anforderung zur Mittelverwendungsprüfung über das Gesamtvolumen.
- Eingereichter Antrag beim Hauptförderer. Aus dem Antrag muss hervorgehen: eine Projektbeschreibung, ein Kosten-Finanzierungsplan, der Projektzeitraum, Datum der Antragsstellung (ggf. ergibt sich dies auch teilweise aus dem Bewilligungsschreiben)
- Angaben zum Antragssteller: Benennung der vertretungsberechtigten Personen mit Funktion
- Körperschaftssteuerbescheid
Hinweise zur Hauptförderung
Bei dem Fördermittelgeber kann es sich sowohl um ein Bundes- oder Landesprogramm als auch um Förderprogramme einer Soziallotterie oder einer Stiftung handeln. Auf unserer Webseite finden Sie verschiedene Hinweise für Förderungen. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie u.a. hier:
- https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/
- https://blog-foerdermittel.de/2022/03/aktuelle-foerdermittel-fuer-die-ukraine-hilfe/
- Ukraine-Hilfe - foerdermittel-wissenswert.de
- Förderdatenbank - Startseite (foerderdatenbank.de)
- Fördermittel für Flüchtlings- und Integrationsprojekte | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de
Was ist noch wichtig zu wissen?
Es gibt keinen Anspruch auf Ko-Finanzierung.
- Das Programm läuft bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
- Bei der Ko-Finanzierung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, keine Fehlbedarfsfinanzierung.
- Bei positiver Entscheidung über die Förderung wird über die Ko-Finanzierung ein Weiterleitungsvertrag mit dem Generalsekretariat geschlossen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in zwei Raten. Die letzte Rate wird überwiesen nach Vorlage einer Kopie der Mittelverwendungsunterlagen an den Hauptförderer und dessen Bestätigung darauf, dass die Mittelverwendungsprüfung ohne Beanstandung ist.