Bei Geflüchteten mit Behinderungen handelt es sich um besonders vulnerable Personen, die oftmals verstärkte Unterstützung benötigen, sei es in Transitstaaten oder in den Aufnahmeländern. Sowohl aus der UN-Behindertenrechtskonvention als auch der EU-Aufnahmerichtlinie ist Deutschland verpflichtet, Geflüchteten mit Behinderungen Teilhabe und medizinische Versorgung zur gewährleisten. Allerdings wird sowohl aus den DRK-Gliederungen als auch von Organisationen, die sich für Geflüchtete und Menschen mit Behinderungen einsetzen, kontinuierlich darauf hingewiesen, dass die Bedarfe von Geflüchteten…