Wir – als soziale Leistungsträger – sind aufgerufen, uns aktiv an der Bewältigung der Auswirkungen der Coronaviruskrise zu beteiligen – mit Arbeitskräften, Räumlichkeiten und Sachmitteln, so steht es in der Gesetzesbegründung zum gestern im Bundestag verabschiedeten Sonderdienstleister-Einsatzgesetz – kurz SodEG. Für das DRK eine Selbstverständlichkeit. Und unsere Gliederungen bilden bereits Einsatzkräftepools, um schnell dort zu unterstützen, wo eine helfende Hand notwendig ist.