Die Vorgeschichte: Ein Projekt ...
Werkstatträte Deutschland e.V. ist die gewählte Interessenvertretung auf Bundesebene für Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind. Der Verein hat sich vor 12 Jahren als die „Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR) e.V. gegründet und damit für mehr als 300.000 Beschäftigte der WfbM auch auf Bundesebene ein Sprachrohr geschaffen. Um die Arbeit des Vereins auf finanziell solide Beine zu stellen und sich die nötige Unterstützung für seine vielfältigen Aufgaben zu sichern, hat der Vorstand schon frühzeitig nach einem starken und zuverlässigen Partner gesucht – und diesen im DRK e.V. gefunden.
Von 2010 bis 2018 war das DRK Träger des Projektes „Aufbau einer überregionalen Struktur der Selbstvertretung der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten Menschen mit Behinderung“ auf Bundesebene. Das Projekt wurde aus Mitteln der Aktion Mensch und des Ausgleichfonds des BMAS gefördert. Den Vorständen der WRD gelang, mit Unterstützung der beim DRK eigens eingestellten Assistenzpersonen, die Entwicklung und Umsetzung eines ehrgeizigen Aufgabenprofils.
... mit guten Zielen
Die Ziele: der Erhalt der Werkstätten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Gerade in Zeiten, in denen sich die Kritik an den Werkstätten mit der richtigen Forderung nach einem inklusiven Arbeitsmarkt und nach (sofortiger) Abschaffung der Werkstätten verbindet, war (und ist) die Arbeit der WRD eine wichtige Erinnerung daran, die richtige Reihenfolge einzuhalten: inklusiver Arbeitsmarkt first! Denn erst dann können Menschen mit Behinderung wirklich wählen: zwischen erstem Arbeitsmarkt – und Werkstätten, die dann sicher an Attraktivität verlieren, wenn der erste Arbeitsmarkt die bislang für Werkstätten charakteristischen Merkmale der Arbeitsgestaltung verwirklicht: Anforderungen nach dem Maß des Möglichen, Umgang auf Augenhöhe, Fairness statt Stigmatisierung.
Ein weiteres wichtiges Ziel von WRD: die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Vereins. Was das BMAS bereits 2011 als Projektziel genehmigt hatte, wurde erst 2017 – und auch nur in einem ersten Schritt – umgesetzt: die Ergänzung der WMVO um eine Finanzierungsverpflichtung für Werkstätten, auch die überregionalen Kosten der Interessenvertretung durch Werkstatträte zu übernehmen. Weil damit aber weder geregelt war, wer genau wem was zahlen muss, wurde ein zweiter Schritt nötig. Dieser erfolgte nun vor wenigen Wochen.
...und nachhaltiger Wirkung
Ein langer Weg in die strukturelle Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Interessenvertretung der Werkstattbeschäftigten.
„Es gehört zum Selbstverständnis der Freien Wohlfahrtspflege“, schreibt Dr. Joß Steinke in seinem Blog, „sich für alle Menschen einzusetzen. Die Kolleginnen und Kollegen der Bundesverbände wenden sehr viel Zeit und Energie auf, um die Perspektive der Menschen mit Behinderung in die politischen Prozesse einzubringen.“
Das Assistenzprojekt für und mit WRD ist hierfür ein gutes Beispiel. Und dazu eines, das seine wirklichen Erfolge erst nach der Projektphase entwickelt hat. Auch das ist etwas Besonderes. Inzwischen wird WRD als gut etablierte, selbstorganisierte und wirksame Interessenvertretung der Werkstatträte auf Bundesebene wahrgenommen. Mitgliedsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Fraktionen des Deutschen Bundestages schätzen den WRD in zunehmendem Maße als Ansprechadresse mit kompetenter Expertise.
Dass wir dazu beitragen durften, freut uns!