Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wurde der sogenannte „Pflegebonus“ auf den Weg gebracht, durch den beruflich Pflegende eine finanzielle Anerkennung für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie erhalten sollten. Entgegen der Erwartungen vieler Berufskolleginnen und -kollegen bezog sich diese Sonderzahlung jedoch rein auf die Beschäftigten in der Langzeitpflege, während andere Versorgungsbereiche, die ebenfalls von der Pandemie betroffen waren, keine Berücksichtigung fanden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Verband der Schwesternschaften (VdS) haben daraufhin, wie auch zahlreiche…