Sabine Urban, Referentin für Kinderhilfe & Kindertagesbetreuung im DRK-Bundesverband

Rettungsideen für Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz im Dialog

„Noch retten, was zu retten ist“ - Mit diesem kritischen Statement begann der Dialogworkshop der Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ der Freien Träger und Gewerkschaften am 26.09.2018 in Berlin. Im Fokus dabei das nun im Kabniett verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, öffentlichkeitswirksam auch „Gute-Kita-Gesetz“ betitelt.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verspricht eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Das ist ein echtes und dringend benötigtes Signal für die Kinder, Familien und Fachkräfte, das frühe Bildung einen wichtigen gesellschaftlichen Stellenwert hat. Viel Hoffnung lag also auf dem Gesetz, dem ein vier Jahre andauernder Aushandlungsprozess von Bund, Ländern, Kommunen, Trägern, Eltern und Wissenschaft voran stand. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf hingegen wurde diese Hoffnung enttäuscht – ein Anlass zur Diskussion mit den Fachleuten und Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern im Dialogworkshop.

Stand der Kindertagesbetreuung heute:

Die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Dafür sind mehr als 300.000 Plätze zusätzlich geschaffen worden. Wir haben einen immensen Zuwachs an Fachkräften und einen weiterhin wachsenden Bedarf. In ihrem Input stellte Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung den Status Quo dar. Sie machte aber auch deutlich, dass eine Weiterentwicklung der Qualität 8,7 Milliarden Euro jährlich zusätzlich benötigen würde, um die Teilhabe von Kindern bundesweit anzugleichen und zu verbessern.

Hoffnung kommt von der Politik:

In ihren Beiträgen sahen auch die Fachpolitikerinnen noch Verbesserungsbedarf und Entwicklungsmöglichkeiten im Gesetz. Mit Änderungsanträgen müsse man nun die Lücken schließen und eine verbindliche Beteiligungsregelung schaffen. Die Diskussion um das Gesetz wird nun im Bundestag und Bundesrat fortgeführt. Das DRK gemeinsam mit starken Partnern wirkt hier gemeinsam für eine inhaltliche Verbesserung des Gesetzes, damit Qualitätsverbesserungen auch vor Ort spürbar werden.

Drei Hauptkritikpunkte zusammengefasst:

  • Keine dauerhafte Finanzierung und damit keine Planungssicherheit für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Ländern.
  • Statt über ein Sondervermögen soll das Gute-Kita-Gesetz über Umsatzsteuerpunkte finanziert werden und damit fehle die Verbindlichkeit, wo die Mittel tatsächlich hinfließen.
  • Die Beitragsfreiheit beziehungsweise soziale Staffelung der Beiträge ist wichtig, „gehört aber nichts in dieses Gesetz“ und habe nichts mit Qualitätsentwicklung und Entlastung der pädagogischen Praxis zu tun. Im Fokus müssten „harte Faktoren der Qualitätsentwicklung“ wie ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder die Leitungsfreistellung stehen.
Mehr zur Kritik am Gute-Kita-Gesetz ist beim Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung zu lesen.  Kontakt: Sabine Urban