Neun der zehn geladenen Sachverständigen empfehlen das Gesetz, so wie es derzeit vorliegt, nicht zu unterzeichnen, wobei ganz unterschiedliche Gründe zu der jeweiligen Entscheidung führen.
So ist es zum Beispiel die fehlende Nachhaltigkeit der Bundesbeteiligung, die wieder nur einen Projektcharakter der Investitionen ermöglicht. Ebenso die fehlende Zweckbindung, die am Ende nicht sicherstellen kann, dass die Mittel auch im System der Kindertagesbetreuung investiert werden. Zu Kritik führt auch die im Gesetz vorgenommene Priorisierung der Handlungsfelder. Im Fokus steht dabei die Entlastung von Eltern bei den Gebühren. Denn diese, so einige Sachverständige, sei kein Qualitätskriterium in der Kindertagesbetreuung. Sie sollte aus dem Gesetz herausgehalten werden, damit das Geld tatsächlich für Qualitätsverbesserungen eingesetzt wird. Jeder Euro, der in diese Maßnahmen fließt, steht der Qualitätsverbesserung de facto nicht mehr zur Verfügung oder ihr sogar entgegen. Die Finanzierung der Beitragsfreiheit für Eltern ist familienpolitisch zu begrüßen, verbessert jedoch die Qualität in keiner einzigen Kita. Sie sollte nicht über dieses Gesetz, sondern anderweitig finanziert werden. Diese Kritik wird auch vom DRK getragen, das sich gemeinsam mit den Verbänden der
BAGFW in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert hat.
Verfassungsrechtliche Kritik an der gesetzlich vorgesehenen Art der Finanzierung führt in der Diskussion zur Forderung verbindlicher Mindeststandards. Verbindliche Standards fordert auch das DRK in seinem
Positionspapier „Qualität in Kindertageseinrichtungen“. Dabei spricht sich das DRK gegen Mindeststandards aus, die sich an dem aus unserer Sicht oft unzureichenden oder mittleren Qualitätsniveau der Vorgaben der Bundesländer orientieren. Wenn bundeseinheitliche Standards formuliert werden, dann müssen diese sich am zu erreichenden Ziel orientieren. Beschrieben sind diese Ziele bereits im
Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern", mit dem sich Bund und Länder bereits vor zwei Jahren erstmals auf gemeinsame Qualitätsziele geeinigt haben.
Gleichwertige Zugänge für alle Kinder schaffen und in die Entwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung investieren, nicht mehr und nicht weniger, sind die Ziele des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes. Für das DRK bleiben wir im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung dran an den Verhandlungspartnern im Gesetzgebungsprozess. Der nächste Schritt ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 29. November 2018. Die Anhörung im Familienausschuss ist nachzuschauen unter
www.bundestag.de.