Revolvingsfonds

Im Rahmen des Revolvingfonds werden aus Bundesmitteln zinslose Darlehen an Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege vergeben.

  • Wer ist förderfähig?

    Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:

    • regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung,
    • überregionale Einrichtungen,
    • Modellvorhaben und
    • bundeszentrale Einrichtungen.

    Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen

  • Was wird gefördert?

    Die Finanzierungsmittel dienen dem Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie der Finanzierung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung aus dem Revolvingfonds ist, dass die zu finanzierenden Projekte keine anderen Zuwendungen, z. B. De-minimis-Beihilfen, des Bundes erhalten und die beihilferechtliche Prüfung positiv beschieden wurde.

  • Wie hoch liegt der maximale Darlehensbetrag?

    Es werde maximal 50% der Gesamtsumme als Darlehen gewährt. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 2.000.000 Euro.

  • Wie läuft die Antragstellung ab?

    Die Antragstellung für den Revolvingfonds läuft über den Landesverband und das DRK-Generalsekretariat ab. Bitte wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Antragsstellung zunächst an Ihren Landesverband.

  • Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
    • Antragsformular formlos Revolvingfonds inkl. Kostenfinanzierungsplan (oder ggf. einen separaten, eigenen KoFiPlan, wenn die Vorlage nicht genutzt wird)
    • Konzept / Vorhabensbeschreibung
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    • De-minimis Erklärung
    • Stellungnahme der zuständigen Kommune
    • Stellungnahme des LVs
    • Stellungnahme BSV 
    • Baubeschreibung (vom Architekten)
    • Kostenberechnung DIN 276 (vom Architekten)
    • Bauzeichnung / Flächenberechnung nach DIN 277
    • Baugenehmigung, ggf. Bauvoranfrage
    • Formale Unterlagen: Körperschaftfreistellungsbescheid (aktueller Bescheid), Satzung / Gesellschaftervertrag (aktuelle Fassung), Vereinsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
    • Eigentumsnachweis (Grundbuch)  oder Kaufvertrag(sentwurf) oder Pacht-/Miet-/Überlassungsvertrag
    • Wenn zutreffend: Bewilligungsbescheide für andere finanzielle Zuwendungen
    • Wenn zutreffend: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

    Das formlose Antragsformular (inklusive Kostenfinanzierungsplan) erhalten Sie auf Nachfrage bei uns (revolvingfonds(at)drk.de). Die Antragsunterlagen müssen in 2xfacher Ausführung eingereicht werden.

  • Darf schon vor der Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden?

    Es darf erst nach der Bewilligung begonnen werden, außer wenn ein Antrag auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt wurde. 

  • Welche Unterlagen benötige ich, um einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen?

    Info vorzeitiger Maßnahmenbeginn:

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn hat auf Grund von sachlichen und wirtschaftlichen Gründen gestellt werden. Dieser wird im Vergabeausschuss entschieden, das erfolgt im Umlaufverfahren und dauert nach Eingang des Antrags bei der Bank ca. 2-3 Wochen. Erst nach Vorlage der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns darf auf eigenes Risko gestartet werden. Die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag bewilligt wird! Deswegen raten wir davon ab den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, wenn er nicht unbedingt notwendig ist.

    Für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antragsformular
    • Antragsformular Maßnahmenbeginn
    • Kostenfinanzierungsplan
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Konzeption
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Welche Fristen müssen beachtet werden?

    Der Darlehnsantrag wird zunächst im Darlehnsausschuss der BAGFW beraten bevor er im Vergabeausschuss entschieden wird.

    Der Dalehnsausschuss tagt 4x im Jahr:

    • 07.03.2023
    • xx.05.2023
    • 06.09.2023
    • xx.11.2023

    Anträge müssen jeweils 1 1/2 Monate vor der entsprechende Sitzung zur Prüfung im DRK-Generalsekretariat vorliegen.

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