Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:
regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung,
überregionale Einrichtungen,
Modellvorhaben und
bundeszentrale Einrichtungen.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen
Die Finanzierungsmittel dienen dem Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie der Finanzierung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung aus dem Revolvingfonds ist, dass die zu finanzierenden Projekte keine anderen Zuwendungen, z. B. De-minimis-Beihilfen, des Bundes erhalten und die beihilferechtliche Prüfung positiv beschieden wurde.
Die Antragstellung für den Revolvingfonds läuft über den Landesverband und das DRK-Generalsekretariat ab. Bitte wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Antragsstellung zunächst an Ihren Landesverband.
Antragsformular formlos Revolvingfonds inkl. Kostenfinanzierungsplan (oder ggf. einen separaten, eigenen KoFiPlan, wenn die Vorlage nicht genutzt wird)
Eigentumsnachweis (Grundbuch) oder Kaufvertrag(sentwurf) oder Pacht-/Miet-/Überlassungsvertrag
Wenn zutreffend: Bewilligungsbescheide für andere finanzielle Zuwendungen
Wenn zutreffend: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Das formlose Antragsformular (inklusive Kostenfinanzierungsplan) erhalten Sie auf Nachfrage bei uns (revolvingfonds(at)drk.de). Die Antragsunterlagen müssen in 2xfacher Ausführung eingereicht werden.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn hat auf Grund von sachlichen und wirtschaftlichen Gründen gestellt werden. Dieser wird im Vergabeausschuss entschieden, das erfolgt im Umlaufverfahren und dauert nach Eingang des Antrags bei der Bank ca. 2-3 Wochen. Erst nach Vorlage der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns darf auf eigenes Risko gestartet werden. Die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag bewilligt wird! Deswegen raten wir davon ab den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, wenn er nicht unbedingt notwendig ist.
Für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden folgende Unterlagen benötigt: