Eines der gravierendsten Probleme ist die immer noch ausstehende Anschubfinanzierung der Pflegeschulen. Dabei kommt den Pflegeschulen eine hohe Bedeutung bei der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu, da sie sich für den Unterricht und die Praxisbegleitung verantwortlich zeigen. Doch der Bund hat für das Jahr 2019 keine Haushaltsmittel für eine Anschubfinanzierung eingeplant und verweist stattdessen auf die Zuständigkeit der Länder, die nun vor der Problematik stehen, eine solche aus dem Boden zu stampfen.
Dies gilt in ähnlicher Weise für die Finanzierung der Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind. Nachdem die ursprünglich angedachte Lösung, wonach sich Bund und Länder die Kosten teilen, nun vom Tisch ist, sieht auch hier der Bund die Länder in der Pflicht. Diese spielen den Ball jedoch wieder zurück und verweisen auf den Bund. Die Pflegeschulen benötigen jedoch endlich eine finanzielle Sicherheit, um weiter planen zu können. Nicht nur die Miet- und Investitionskosten Probleme bereiten den Pflegeschulen Probleme – auch die Finanzierung der Betriebskosten und der Praxisbegleitung ist momentan gefährdet. Dies kann auch bei den Ausbildungsträgern beobachtet werden und betrifft dort vor allem die Praxisanleitung.
Die neue Pflegeausbildung kann jedoch kein Erfolg werden, wenn sie bereits unterfinanziert startet. Davon ist jedoch nach den Verhandlungsständen in den Bundesländern auszugehen. Vor dem Hintergrund der Konzertierten Aktion Pflege, die eine Steigerung der Ausbildungszahlen um 10% vorsieht, erscheint die gegenwärtige Situation daher mehr als grotesk. Die gute Nachricht ist lediglich: Es ist fünf vor zwölf! Noch ist also ein kleines Zeitfenster, in dem man durchaus noch die Stellschrauben richtig setzen kann.
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