Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege

Am 25.02.2020 wurde der 2. Zwischenbericht unter Leitung von Prof. Rothgang zum neu entwickelten Instrument für die Personalbemessung in der stationären und teilstationären Langzeitpflege in Berlin vorgestellt und diskutiert. Was drin steht und wie es weiter geht, erfahren Sie hier.

Personalbemessungsinstru­mente

Die als Ergebnis der Studie entwickelten Personalbemessungsinstrumente berechnen für (teil-) stationäre Ein­richtungen eine nach Qualifikationsgraden gegliederte Personalmenge, die zur fachgerechten Pflege er­forderlich ist. Zahl und Qualifikationsstruktur der Pflegekräfte hängt dabei von der Pflegegradzusammensetzung der Bewohnerschaft ab.

Zwischenergebnisse

Der vorliegende Zwischenbericht zeigt, dass neben der Sicherung der Pflegekräftebasis die Bereitstellung hinreichender Ausbildungskapazitäten für Assistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung ein großes Thema bei der Personalbemessung mit dem neuen Instrument werden soll.

Bezogen auf eine Einrichtung mit der bundesdurch­schnittlichen Pflegegradstruktur des Dezember 2017 ergibt sich danach insgesamt ein Personalmehrbedarf von rund 36 %. Dieser Wert bezieht sich dabei auf die Summe von Pflegefachkräften und Assistenzkräften.

© Alexander Preiss/ DRK
Professor Dr. Heinz Rothgang

Der Fachkräfteanteil würde pro Einrichtung auf durchschnittlich 38 Prozent sinken. Stattdessen werden 69% mehr Assistenzkräfte benötigt, die eine ein- oder zweijähriger Ausbildung haben sollen. 80 % des gesamten Personalmehrbedarfs entfallen auf Assistenzkräfte mit höherem Qualifikationsniveau.

Der quantitativ und qualitativ verändernde Personalmix wird dazu führen, dass die Rollen von Fach- und Assistenzkräften in Einrichtungen weiterentwickelt werden müssen. Fach­kräfte müssen deutlich stärker in Planung, Koordination und Anleitung eingesetzt werden, während andere Aufgaben stärker an Assistenzkräfte, die hierfür gezielt weiterzubilden sind, übertragen wer­den sollten.

Ausblick auf die kommende Roadmap: Stufenweise und modellhafte Einführung

Am 30. Juni 2020 wird die Entwicklung abgeschlossen sein und der Abschlussbericht vorliegen. Die Universität Bremen schlägt eine modellhafte Einführung des neuen Verfahrens in einer zunächst begrenzten Zahl von stationären Einrichtungen vor. Für weitere Schritte sind gesetzliche Regelungen notwendig.

Danach wären die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung der starren Fachkraftquote zu gehen.

Insgesamt gesehen lässt sich prognostizieren, dass der Bedarf an qualifizierten Assistenzkräften zunehmen wird. Dazu sind die notwendigen Ausbildungskapazitäten zu schaffen! Mit einer Erhöhung des Personalbestandes pro Einrichtung wird die dortige Versorgung auch teurer. Daher wird die Frage einer Finanzreform der Pflegeversicherung mit einer Deckelung von Eigenanteilen noch einmal wichtiger.

Für den ambulanten Sektor wurden im übrigen in einem Unterauftrag spezifische Hinweise für angemessene Personalrichtwerte ermittelt.

2. Zwischenbericht sowie Unterlagen zur Fachveranstaltung „Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege“ und Pressekonferenz am 25.02.2020.

Pressemeldung der BAGFW

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Professor Dr. Heinz Rothgang
Professor Dr. Heinz Rothgang