BAGFW

Vergaberecht versus Sozialrecht

Während die Sozialgesetzgebung ganz offensichtlich das Wohl der Menschen zum Ziel hat, erleben insbesondere die Erbringer sozialer Dienstleistungen das Vergaberecht oft als das gerade Gegenteil und zwar insbesondere dann, wenn das Vergabeverfahren am Ende doch nur das kostengünstigste Angebot ausmacht und die Qualität der Leistung und damit auch das Wohl der Menschen nur nachrangig berücksichtigt.

Das Vergaberecht, dass eigentlich nur für einen fairen Wettbewerb sorgen soll, wird damit oft zu einem ungeliebten Instrument, dessen Weiterentwicklung zur Beförderung des Sozialrechts (und nicht zu seiner Behinderung) dringend geboten erscheint.

Fachtagung Abgrenzung Sozialrecht und Vergaberecht – Ausschreibungen sozialer Dienstleistungen, Berlin, 20. September 2019

Über 80 Verbandsjuristinnen und -juristen, Geschäftsführerinnen und Richter aus dem gesamten Bundesgebiet folgten der Einladung des Deutschen Sozialgerichtstags (DSGt), des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), im Rahmen eines Fachtags – übrigens des ersten gemeinsamen überhaupt – in einem aktiven Diskurs zu vergaberechtlichen und -politischen Fragestellungen zu treten.

Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun erschienen.

Das Fazit des Fachtags: Alle Beteiligten zogen eine sehr positive Bilanz. Die Veranstalter wollen diese Form des Austausches in Zukunft fortsetzen. Auf die Einladung zur nächsten Fachtagung sind wir schon gespannt.