Rahmenbedingungen für Angebote der Freien Wohlfahrtspflege

Soziale Dienste in Deutschland: Wie werden sie in Zukunft gesichert? [Live-Blog]

In einem kontinuierlichen Monitoring wollen wir im Rahmen dieses Live-Blogs über neue politische Entwicklungen zur nachhaltigen Finanzierung und rechtlichen Sicherung der Freien Wohlfahrtspflege und damit des sozialen Sektors berichten. Denn diese Faktoren entscheiden maßgeblich darüber, wie wir vulnerablen Gruppen die notwendige Unterstützung zuteilwerden lassen und unsere Angebote auch in Zukunft sichern können. Um Ableitungen für unser künftiges Handeln zu treffen, finden Sie nachfolgend Status-Updates zu (1) Themen der finanziellen Ausgestaltung des sozialen Sektors und (2) rechtlichen Fragen wie etwa der Gemeinnützigkeit. An diesen Punkten arbeiten wir bereits engagiert. Für die nächste Legislaturperiode werden wir deshalb die politische Auseinandersetzung weiterhin eng begleiten.

+++ 28.02.2022: Soziale Dienste nachhaltig finanziert: Der Newsletter zu Fördermöglichkeiten und -themen aus dem DRK-Generalsekretariat +++

#Finanzierung #Fördermittel #Förderwesen #Soziallotterien

Die Finanzierung der sozialen und gesundheitsbezogenen Arbeit ist und bleibt eine große Herausforderung. Oft gibt es tolle Ideen für neue Projekte oder andere Vorhaben, aber keine Finanzierung. Das Förderwesen im DRK-Generalsekretariat berät die Landesverbände bei der Suche nach Fördermittelgebern – mit Fokus auf den Soziallotterien, aber auch darüber hinaus – und unterstützt bei der Antragsstellung.

Mit Start der neuen Bundesregierung wird nun auch über einen neuen Bundeshaushalt verhandelt. Dies ist insofern für die frei-gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände relevant, dass viele ihrer Projekte und ihres Wirkens durch Bundeszuwendungen finanziert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt dauern die Verhandlungen über die einzelnen Finanztitel noch an. Das DRK ist hierfür im Gespräch, um die künftige Ausgestaltung der finanziellen Zuwendungen konstruktiv zu begleiten. Ab ca. Mitte März 2022 wird der Kabinettsbeschluss im Bundestag sowie im Bundesrat beraten und spätestens im Juni 2022 beschlossen werden.

Um Informationen über mögliche Finanzierungen allen Interessierten im Verband zugänglich zu machen, erscheint seit Ende 2021 ca. quartalsweise ein Newsletter mit Themen rund um die Förderlandschaft. Neben Informationen aus den Soziallotterien (Aktion Mensch e. V., Deutsche Fernsehlotterie und GlücksSpirale) wird im ersten Newsletter beispielsweise auf EU-Förderprogramme und neue Förderprogramme der Bundesministerien hingewiesen, auf interessante Veranstaltungen zum Thema Finanzierung aufmerksam gemacht und Impulse zu erfolgreichen Projekten und ihrer Finanzierung gegeben. Zukünftig sollen darüber hinaus erfolgreiche Projekte vorgestellt und aktuelle Themen aus der Förderlandschaft aufgegriffen werden.

Die Anmeldung zum Förderwesen Newsletter und weiteren interessanten Newslettern aus dem Generalsekretariat ist auf drk-wohlfahrt.de möglich. Dort finden Sie auch das Archiv zum Nachlesen der bereits veröffentlichten Newsletter.

Das Förderwesen im DRK-Generalsekretariat freut sich über Impulse aus dem Verband und Ihre Rückmeldungen zu den für Sie besonders interessanten Themen. Besuchen Sie uns deshalb gerne auf drk-wohlfahrt.de/foerderwesen.
 



+++ 11.02.2022: Das DRK in Deutschland: Was es heißt gemeinnützig zu sein. +++

#Gemeinnützigkeit #Vorrangstellung #Nachhaltige Finanzierung

Das DRK ist gemeinnützig, doch was heißt das eigentlich für unser Wirken und unsere Arbeit in Deutschland?

Der Status der Gemeinnützigkeit wird u.a. Vereinen, Organisationen und Stiftungen verliehen, die das „Wohl der Gemeinschaft“ fördern und ihre Interessen sowie ihr Wirken daran ausrichten. Beim DRK sind dies die vielfältigen Angebote, die sich allein an dem Maß der Not und Bedürftigkeit von Menschen in schwierigen Lebenslagen orientieren. In den Bereichen humanitäre Hilfe, Katastrophenschutz und zivile Rettungsdienste sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit trägt das DRK somit unmittelbar und selbstlos seinen Teil zur Verbesserung des Allgemeinwohls bei.

Ganz praktisch gesehen kommt der Begriff „gemeinnützig“ im Steuerrecht zur Anwendung und führt in einigen Steuerarten zu steuerlichen Begünstigungen. Als Beispiel ist hier die teilweise oder ganze Befreiung von der Körperschaft-, Gewerbe-, Grund-, Erbschafts-, Schenkungs- und Umsatzsteuer im ideellen Bereich zu nennen. Doch mit diesen staatlich eingeräumten Rechten gehen auch diverse Pflichten einher. So stellen vor allem die begrenzte Rücklagenbildung und Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt gemeinnützige Organisationen oft vor finanzielle Herausforderungen. Eine Vorrangstellung für gemeinnützige Leistungserbringung, verankert in allen Sozialgesetzbüchern, könnte hier Abhilfe schaffen und die Konkurrenzfähigkeit von gemeinnützigen gegenüber gewerblichen Anbietern stärken. Politisch wäre eine Umsetzung mit der geplanten Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts in der aktuellen Legislaturperiode denkbar.

Mehr Informationen dazu finden Sie in dem im November 2021 veröffentlichten Papier Das DRK: Wie wir in Deutschland arbeiten.
 



+++ 08.12.2021: Aufbruch in eine neue Legislaturperiode: Wie viel Wohlfahrt steckt im Koalitionsvertrag? +++

#Amtsantritt Scholz #Ampel-Regierung #Koalitionsvertrag

Es ist amtlich, die neue Ampel-Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bricht in eine neue Legislaturperiode auf. Mit der heutigen Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neunten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und dem Ende November vorgelegten Koalitionsvertrag (KoaV) wurden die letzten Hürden genommen. Zeit, sich die Leitlinien der neuen Bundesregierung einmal genauer anzusehen und dem DRK-Wohlfahrts-Check zu unterziehen. Dabei interessiert uns besonders: Wie geht es finanziell und formal rechtlich mit der sozialen Infrastruktur in Deutschland weiter?

Sozialstaat:

  • Es ist sehr zu begrüßen, dass die generelle, gesellschaftliche Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege im KoaV anerkannt wird und sie als zentraler Akteur bei der Förderung des gesellschaftlichen Engagements und Zusammenhalts sowie bei der Daseinsvorsorge explizit Erwähnung findet (vgl. KoaV 2021-2025, S. 78 und S. 102).
  • Gerade in Zeiten des Wandels bedarf es einer starken und befähigten Freien Wohlfahrtspflege, wie wir derzeit durch den Klimawandel, die pandemische Lage und die Digitalisierung erleben.
  • Als vielfältigen und strategischen Partner wollen wir uns als DRK-Wohlfahrt deshalb gegenüber der Bundesregierung und weiteren bundespolitischen Gremien für eine nachhaltige Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege auf allen Ebenen einsetzen und für eine Verstetigung der zentralen Zuwendungen plädieren. Denn alle Menschen sollten eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur an sozialen und gesundheitlichen Leistungen sowie Angeboten vorfinden können.

Gemeinnützigkeit:

  • Das Gemeinnützigkeitsrecht soll zwar laut KoaV modernisiert werden, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken. Eine Vorrangstellung für gemeinnützige Leistungserbringung durch eine allgemeine Regelung im SGB I enthält dieses Vorhaben allerdings nicht (vgl. KoaV 2021-2025, S. 118).
  • Vor dem Hintergrund, dass rein gewerbliche Leistungserbringer sich Investitionsmitteln am Kapitalmarkt bedienen können – was für Gemeinnützige aufgrund des Gewinnausschüttungsverbots nur beschränkt möglich ist – besteht jedoch eine faktische Benachteiligung der Wohlfahrtspflege. Hält diese Entwicklung an, dann droht eine reine markwirtschaftliche Ausrichtung, bei der offen ist, welche dringend erforderlichen Angebote bestehen bleiben, die per se nicht rentabel sein können.
  • Die Wohlfahrtsverbände sind gemeinnützig und genau hier liegt eine Chance, um die Angebotsstrukturen gezielt zu unterstützen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. Wenn dem Staat diese Strukturen am Herzen liegen, dann sollte er sie prioritär behandeln. Bei der Umsetzung der geplanten Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts könnte dies noch berücksichtigt werden.

Ehrenamtliches Engagement:

  • Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der gemeinnützigen Freien Wohlfahrtspflege ist die Mobilisierung des ehrenamtlichen Engagements. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Ampel-Regierung das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten möchte (vgl. KoaV 2021-2025, S. 117).
  • Denn, die qualifizierten ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK und der anderen anerkannten Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehren bilden das Rückgrat der Gesellschaft. Andere, neue Akteurinnen und Akteure sowie Sozialunternehmen können dies nicht leisten und letztlich nur Ergänzungen anbieten.
  • Diese können zwar punktuell sinnvoll sein, sozialstaatlich fallen sie aber kaum ins Gewicht. Bei der weiteren Diskussion politischer Lösungen zur Stärkung des Ehrenamts ist die Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege aufgrund ihrer gesellschaftlichen Verankerung und Reichweite deshalb dringend erforderlich.

Inklusion:

  • Menschen mit Behinderungen haben aktuell keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt oder die gleichen Möglichkeiten, in der Gesellschaft zu partizipieren. Das Bekenntnis der neuen Bundesregierung in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, Barrierefreiheit zu schaffen, ist vor diesem Hintergrund erfreulich (vgl. KoaV 2021-2025, S. 79).
  • Konkrete Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Einführung des Bundesprogramms Barrierefreiheit und die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
  • Für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ist die Stärkung der Angebote von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie die Umsatzsteuerprivilegierung für Inklusionsunternehmen begrüßenswert, jedoch tragen sie nur bedingt zum Abbau von Sonderstrukturen bei (vgl. KoaV 2021-2025, S. 79).

Freiwilligendienste:

  • Die Plätze in den Freiwilligendiensten sollen in der kommenden Legislatur nachfragegerecht ausgebaut, das Taschengeld erhöht sowie Teilzeitmöglichkeiten verbessert werden. Der Internationale Freiwilligendienst soll zudem gestärkt und das „FSJ digital“ weiter aufgebaut werden (vgl. KoaV 2021-2025, S. 99).
  • Das DRK begrüßt diese Maßnahmen, um die allgemeinen Rahmenbedingungen für Freiwillige zu verbessern. Damit Freiwilligendienste aber vermehrt Bestandteil von Lebensbiografien in Deutschland werden, braucht es weitere Maßnahmen.
  • Dazu zählen z.B. eine gemeinsame und ressortübergreifende politische Initiative in enger Abstimmung mit Verbänden, Trägern sowie Freiwilligen selbst, um mehr Menschen zur Teilnahme zu gewinnen.

Kinder und Jugend:

  • Im Bereich Kindertagesbetreuung ist zu begrüßen, dass der Empfehlung des DRK gefolgt wurde, das Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) in der 20. Legislaturperiode fortzuführen. Hierzu sollen die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in bundesweite Standards überführt werden (vgl. KoaV 2021-2025, S. 95).
  • Zum weiteren Ausbau von Kita-Plätzen soll zudem ein Investitionsprogramm aufgelegt werden (vgl. KoaV 2021-2025, S. 96). Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung kann somit durch Mittel des Bundes unterstützt werden.
  • Wir als DRK stehen für eine bestmögliche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beteiligung des Bundes an den für die Kindertagesbetreuung aufzubringenden, laufenden Kosten ist ein erster und wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ziele.

Für weitere, themenspezifische Informationen schauen Sie gerne auch in unsere bereits veröffentlichten Analysen zum KoaV rein, wie zu den Themen (1) Beschäftigungspolitik, (2) Pflege, (3) Soziale Klimapolitik, (4) Digitalisierung und (5) Flucht und Migration.
 



+++ 22.10.2021: Ergebnisse der Sondierungsgespräche: Ein "Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen" auch für die Wohlfahrt? +++

#Regierungsbildung #Sondierungsgespräche #Erste Einschätzung

Die Sondierungsgespräche sind abgeschlossen; die Koalitionsverhandlungen zur „Ampel“ beginnen. Zeit, sich einmal der Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse zu widmen – dem Sondierungspapier. Auch wenn dieses erst eine vorsichtige Einschätzung mit Blick auf die mögliche Themensetzung im Koalitionsvertrag erlaubt, lassen sich bereits jetzt schon Tendenzen sowie „rote Linien“ der verhandelnden Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erkennen. Was steht also drin, wenn es um die zukünftige Sicherung der sozialen Infrastruktur und der Aufrechterhaltung unserer vielfältigen Angebote geht?

Moderner Staat:

Eine starke, freie Wohlfahrtspflege benötigt einen gestaltungsfähigen und effektiven Staat, der adäquate finanzielle sowie rechtliche Rahmenbedingungen für unser Handeln setzt. Positiv zu vernehmen ist deshalb, dass die Verhandlungspartnerinnen und -partner sich für eine Modernisierung des staatlichen Handelns aussprechen. Dieses soll „schneller und effektiver werden und wirtschaftliche wie gesellschaftliche Innovationsprozesse befördern“. Als gemeinnütziger Träger hat auch die DRK-Wohlfahrt ein Interesse an einer guten sowie vereinfachten Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Bei der Beantragung von essenziellen Fördergeldern sind wir von unbürokratischen sowie reibungslosen Antragsprozessen abhängig. Zu begrüßen sind deshalb folgende Vorhaben:

  • Schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren: Im ersten Jahr der Regierung sollen alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Ziel sei es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.
  • Klarheit bei politischer Zuständigkeit: Eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen werde angestrebt. Dies betreffe die Aufgabenteilung sowie Kompetenzen bei Finanzierungsfragen.

Soziale Sicherheit:

Auch wenn die Freie Wohlfahrtspflege oder der soziale Sektor keinerlei explizite Erwähnung im Papier finden, wird die Bedeutung des Sozialstaats von den Parteien positiv hervorgehoben. Diese bekennen sich konkret zu „neuen Wegen“ im Bereich der sozialen Sicherheit, die man in der kommenden Legislaturperiode gehen möchte:

  • Verlässlicher und aktivierender Sozialstaat: Alle Menschen sollen eine Chance auf Teilhabe sowie berufliche Perspektiven erhalten. Dies solle unter Anerkennung von bisherigen Lebensleistungen erfolgen. Insgesamt wolle man Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichen Stationen ihres Lebens unterstützen, Teilhabe ermöglichen, vor Armut schützen und Lebensrisiken absichern.

Chancen für Kinder, Jugendliche und Familien:

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist ein zentrales Themengebiet in der Wohlfahrtspflege, auf der politischen Agenda jedoch oftmals unterrepräsentiert. Umso erfreulicher sind nachfolgende Verweise im Sondierungspapier, die sich zum Teil auch in den DRK-Forderungen wiederfinden:

  • Digitalpakt 2.0: Länder und Kommunen sollen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens im Rahmen eines Digitalpakts 2.0 unterstützt werden.
  • Neustart der Familienförderung: Um mehr Kinder aus der Armut zu holen, sollen bisherige Leistungen in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden. Dies solle laut Verhandelnden ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen.

Weiterhin löblich sind die Ankündigungen der drei Parteien, die 2020er Jahre zu einem „Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen“ zu machen. Denn auch die Anforderungen an die Freie Wohlfahrtspflege steigen, kostenintensive Maßnahmen wie beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes umzusetzen. Dem gegenüber steht jedoch eine restriktive Finanzierungspolitik bei gemeinnützigen Trägern sowie sich am Anschlag befindende (personelle) Kapazitäten. Öffentliche Investitionen sowie die Förderung sozialer Innovationen sind deshalb unumgänglich. Letzteres muss auch in der Wohlfahrt erfolgen! In diesem Bereich enttäuscht das Papier jedoch, das lediglich eine Innovationsförderung für Start-ups sowie mittelständische Unternehmen vorsieht. Auch wir benötigen einen Zukunftsfonds, der eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung sowie soziale Innovationen in der Freien Wohlfahrtspflege finanziell untermauert und durch entsprechende Maßnahmen konsequent umsetzt.

Wir sind gespannt auf die weitere Ausgestaltung der hier angeschnittenen Punkte. Seit dem 21. Oktober sind hierfür die Koalitionsverhandlungen bereits gestartet. Eine Einigung soll noch vor Weihnachten erfolgen, der Koalitionsvertrag bereits in der "Nikolauswoche" um den 06. Dezember präsentiert werden.
 



+++ 27.09.2021: Nach der Wahl ist vor den Sondierungsgesprächen: Was in den Koalitionsvertrag muss +++

#Nach der Wahl #DRK-Forderungen #Koalitionsvertrag

In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir alle mit Spannung auf einen Tag hingefiebert: Den 26. September, den Tag der Bundestagswahl 2021. Die Kreuze wurden gemacht, die Stimmen ausgezählt, die Ergebnisse verkündet. Nach der Wahl heißt wohl vor der Wahl, denn das Wahlergebnis lässt aktuell noch keine Schlüsse zu, wie die nächste Koalition und damit die nächste Bundesregierung aussehen wird. Während die Parteien aus SPD, Union, Grünen und FDP fleißig sondieren, sind für uns von der DRK-Wohlfahrt die Themen bereits gesetzt.

Für die nächste Legislaturperiode sehen wir vor allem fünf Themen, die die neue Bundesregierung angehen sollte! Das sind:

  • eine „große“ Pflegereform
  • eine Vorrangstellung gemeinnütziger Träger
  • einen Digitalpakt für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Soziale Innovationen in der Freien Wohlfahrtspflege
  • eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Denn diese setzen wichtige Weichen für die künftige Operabilität unserer Branche.
 



+++ 21.06.2021: Die Wahlprogramme aller im Bundestag vertretenden Parteien sind veröffentlicht: Ein erstes Fazit +++

#Vor der Wahl #Politische Ausgangslage #Wahlprogramme

Gut drei Monate vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 haben auch die Konservativen ihr Wahlprogramm vorgestellt. Sie sind die letzte der im Bundestag vertretenden Parteien, die ein solches Programm vorgelegt haben. Noch vor Beginn der sogenannten „heißen Wahlkampfphase“, in der die Politikerinnen und Politiker in ihren Wahlkreisen kräftig die Werbetrommel für sich schlagen, bereiten auch wir uns von der DRK-Wohlfahrt auf den großen Regierungswechsel in diesem Jahr vor.

Besonders relevant sind dabei Themen, die Aufschluss darüber geben, wie es um die Zukunft der sozialen Infrastruktur in Deutschland in der kommenden Legislaturperiode bestellt ist. Denn findet sich ein Punkt bereits im Wahlprogramm einer Partei wieder, stehen die Chancen nicht schlecht, dass dieser bei einer möglichen Regierungsbeteiligung Eingang in den Koalitionsvertrag findet. Der neuen Bundesregierung dient er als „Richtschnur“ für die nächsten vier Jahre – und auch wir haben mittels Koalitionsvertrag die Möglichkeit, die neue Bundesregierung an ihre vorher getätigten „Versprechen“ zu erinnern bzw. deren Umsetzung einzufordern.

Aus diesem Grund haben wir die Wahlprogramme all jener Parteien unter die Lupe genommen, deren Chancen auf eine Regierungsbildung aus unserer Sicht am größten sind. Dies umfasst die Programme von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP. Mit Blick auf die in diesem Blog behandelten Fokusthemen (1) nachhaltige Finanzierungstrukturen in der Freien Wohlfahrtspflege und (2) rechtlich formale Grundlagen unseres Handelns fällt unsere Analyse jedoch ernüchternd aus. Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege findet sich in keinem der vier Wahlprogramme wieder. Lediglich die FDP verweist explizit auf die Wohlfahrtsarbeit im Zusammenhang mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, die sie erhöhen wollen.

Unsere Erwartungen an die neue Bundesregierung sind deshalb grundlegend: Menschen, die Unterstützung brauchen, müssen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur an sozialen und gesundheitlichen Leistungen sowie Angeboten vorfinden können. Zur Realisierung dieses Ziels benötigt es aber auch das Engagement der Politik! Nur so können wir in einer vielfältigen Gesellschaft leben, in der Diversität der Normalfall und Teilhabe für alle möglich ist. Das Bewusstsein, dass hier besser früher als später gehandelt werden muss, scheint bei den Parteien durchaus vorhanden. Konkrete, ganzheitliche Lösungsvorschläge, die alle Sektoren des deutschen Sozialsystems berücksichtigen, finden sich allerdings nicht in den Programmen. Wir wollen es deshalb anpacken: Wir hören zu. Wir erzählen. Wir bewegen. Sie auch?