Die Menschenrechte

Menschlichkeit und Menschenrechte

Heute ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Dass die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 als Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet worden sind, wissen viele. Aber wussten Sie, dass eine Frau die Erklärung verlesen hat?

Es war die Witwe des ehemaligen US-Präsidenten Eleanor Roosevelt. Und es war einmalig in der Geschichte der Menschheit. Denn 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verständigten sich auf Rechte, die für alle Menschen gelten sollten. Die Einhaltung dieser Menschenrechte zu überwachen, ist die Aufgabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), das anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte seinen vierten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt hat.

Der Bericht des DIMR

Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Er konzentriert sich auf Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.

So gibt es in diesem Bericht ein Kapitel zur Wohnungslosigkeit, zur Menschenrechtsbildung als Qualitätsmerkmal in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen und zur Außergerichtlichen Abhilfe für Betroffene von Menschen­rechtsverletzungen durch Unternehmen im Ausland.

Was hat das DRK mit den Menschenrechten zu tun?

Die Arbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist von den sieben Rotkreuzgrundsätzen geprägt. Der oberste Grundsatz ist der Grundsatz der Menschlichkeit. Eines der zentralen Ziele dieses Grundsatzes ist die Schaffung von Achtung vor der Würde des Menschen. Letztlich verfolgen die Menschenrechte das gleiche Ziel: Sie formulieren Rechte, die für jeden Menschen gelten und sind von der Achtung vor dem Leben und dem Glauben an den Wert eines jeden Menschen getragen.

Daraus leiten sich die Rechte des Menschen ab, die in der Erklärung verkündet werden: Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Gedanken- und Glaubensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden sind nur einige Beispiele für Rechte, die für alle Menschen gelten.

Wie setzen wir uns für den Schutz der Menschenrechte ein?

Wir kümmern uns um die Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind. Beispielsweise um wohnungslose Menschen. So gibt es in der kalten Jahreszeit z.B. in Essen ein beheizbares Großzelt, in denen Menschen ohne Obdach nachts warm und sicher schlafen können. Die Schlafplätze verfügen über Feldbetten, Schlafsäcke sowie Klappstühle und Nachtlichter. Außerdem erhalten die Übernachtungsgäste eine warme Mahlzeit und heiße Getränke. Das Besondere an den Zelten ist, dass auch Hunde willkommen sind.

Aber nicht nur mit unserer praktischen Sozialen Arbeit unterstützen wir die verletzlichsten der Gesellschaft. Auch unsere Interessenvertretung ist davon geprägt. So hat sich gerade unter dem Dach des Deutschen Vereins eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die Empfehlungen zur Wohnungsnotfallprävention erarbeiten wird und in die wir unsere Expertise einbringen.

Über das Ergebnis werde ich gern an dieser Stelle berichten.