Inklusion

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Das zurückliegende Jahr war in vielerlei Hinsicht besonders. Nicht nur hat sich die Aufnahme des Verbotes der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in unser Grundgesetz zum 25. Mal gejährt. Auch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland feierte zehnjähriges Jubiläum. Die – zumindest auf dem Papier geltende – Gleichstellung von Menschen mit Behinderung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung mahnt uns daher, nicht bei unseren Anstrengungen nachzulassen, umfängliche gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Seit 1993 wird am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Der damals als Internationaler Tag der Behinderten ins Leben gerufene Tag hat zum Ziel, das Bewusstsein für die Herausforderungen und Probleme von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und den aus meiner Sicht so wichtigen Einsatz für ihre Belange in den Mittelpunkt zu rücken.

Umfassende Teilhabe ist die Grundlage eines selbstbestimmten Lebens

Seit 1993 hat sich Vieles getan. Bereits lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland im Jahr 2009 wurde schon 1994 das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes aufgenommen. Durch diese Schritte hat sich die Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße dem Ziel verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern und zu stärken. Und das ist richtig.

Gesellschaftliche Teilhabe hat zahlreiche Facetten. Es existieren jedoch nach wie vor viele kleine wie auch große Hürden, die für die betroffenen Menschen unüberwindbar sind und so der wichtigen Teilhabe im Wege stehen. So ist für den einen der Bahnsteig nicht erreichbar, weil es keine Rampe gibt oder der Aufzug defekt ist. Für die andere wiederum ist der Bus unerreichbar, weil die Haltestelle nicht für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei ist.

Barrierefreie Mobilität

Von besonderer Bedeutung für Teilhabe – wie sie auch durch die UN-BRK definiert wird – sind die selbstbestimmte Mobilität und der freie Zugang zu öffentlichen Gebäuden. Schon heute schreibt das Personenbeförderungsgesetz richtigerweise vor, dass bis 2022 der Öffentliche Personennahverkehr vollständig barrierefrei sein soll. Doch die bestehenden Ausnahmeregelungen werden von den Ländern großzügig ausgenutzt. Viel zu lange wurde dieses wichtige Thema sträflich vernachlässigt. Für mich ist deshalb klar: Wir müssen endlich handeln und das Versprechen der barrierefreien Mobilität und des barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Gebäuden umsetzen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass alle Ausnahmeregelungen für den barrierefreien ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz spätestens 2026 auslaufen. Außerdem fordere ich, dass auch die Barrierefreiheit im schienengebundenen Nah- und Fernverkehr zur Selbstverständlichkeit wird. Aus meiner Sicht muss der Bund zudem mit gutem Beispiel vorangehen, was den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden angeht. Das bedeutet für mich, dass auch alle Bestandsbauten des Bundes durchgängig barrierefrei zugänglich gemacht werden.

Assistenzhunde für mehr Teilhabe

Teilhabe entsteht aber selbstverständlich nicht nur durch Mobilität. Denn für viele Menschen ist die Inanspruchnahme von barrierefreien Mobilitätsangeboten nicht möglich. Andere Länder wie die USA machen es vor, wie hier geholfen werden kann. So sind Assistenzhunde dort nicht nur Freund und Wegbegleiter für Menschen mit Behinderungen. Sie sind vielmehr wichtiger Unterstützer und Lebensretter. In Deutschland wird eine Unterstützung durch Hunde bisher nur für blinde und sehbehinderte Menschen von unserem sozialen Sicherungssystem ermöglicht. Für mich stehen die tollen Effekte der Hunde auch in anderen Bereichen jedoch außer Frage. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Assistenzhunde als Leistung zur Teilhabe im SGB IX anerkannt werden und in einem ersten Schritt Menschen mit Epilepsie, Diabetes und Posttraumatischen Belastungsstörungen die Möglichkeit erhalten, von einem Assistenzhund unterstützt zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass eine Evaluation belegen wird, wie positiv die Effekte für die Betroffenen sind und dass ein Hund vielen Menschen erstmals die Chance auf ein Leben in Selbstbestimmung eröffnet.

Die Zukunft gestalten – im Großen wie im Kleinen

So unterschiedlich die Herausforderungen im Großen wie im Kleinen für Menschen mit Behinderungen sein mögen – wir müssen sie gemeinsam als Gesellschaft anpacken. Mit zwei ganz unterschiedlichen Beispielen habe ich versucht zu zeigen, wie eine Verbesserung für Menschen erreicht werden kann. Doch jeder von uns kann auch in seinem ganz unmittelbaren Umfeld dazu beitragen, Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen. So können wir zum Beispiel helfen, wenn der Aufzug kaputt ist oder indem wir Menschen unterstützen, wenn der barrierefreie Zugang an eine Haltestelle nicht möglich ist. Als Freier Demokrat bin ich der Überzeugung, dass wir gemeinsam die kommenden Herausforderungen meistern werden. Und hierfür werde ich mich weiter stark machen.

Ihr

Jens Beeck                                        
Mitglied des Bundestages