Kleidersammlung des DRK und Altkleidercontainer
Zelck / DRK

Getrenntsammlungspflicht – Kein Grund zu Aktionismus

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ab dem 01.01.2025 vorgesehen. Dies führt bereits heute zu viel Unsicherheit und teils auch Aktionismus bei Kommunen und Entsorgern. FairWertung, der Dachverband gemeinnütziger Altkleidersammler, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kein Grund besteht, bereits bestehende Sammelsysteme unnötig anzupassen.

Hintergrund: Getrenntsammlung in einer Kreislaufwirtschaft 

Die getrennte Erfassung von Abfallströmen gilt als wichtige Voraussetzung zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, in der die im Abfall enthaltenden Ressourcen durch Wiederverwendung oder Recycling möglichst lange in der Nutzung gehalten werden sollen.  

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht ab dem 01.01.2025 in § 20 Abs. 2 Nr. 6 eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Damit setzt der Gesetzgeber einen wichtigen Aspekt der letzten EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch Richtlinie 2018/851/EU) in nationales Gesetz um. Hierbei wird die Getrenntsammlungspflicht in Deutschland dem örE in seinem Gebiet überlassen. Dabei macht der Gesetzgeber keine genauen Vorgaben zur Ausgestaltung der Sammlungspflicht, sodass der örE t einen weiten Ermessensspielraum bei der Organisation einer Sammlung hat.  

Konsequenzen 

Aus Sicht des Dachverbandes FairWertung ergibt sich aus der Sammlungspflicht in Deutschland allerdings kein Grund, bestehende Sammelsysteme in Kommunen oder Landkreisen zwangsläufig neu aufzustellen. Die etablierten, teilweise über Jahrzehnte gewachsenen Sammelsysteme bieten den privaten Haushalten eine verlässliche und akzeptierte Möglichkeit, aussortierte Textilien und Schuhe zu spenden oder in weitere Sammlungen zu geben. Eine Neuaufstellung solcher Sammlungen im Hinblick auf den 01.01.2025 ist demnach nicht notwendig oder gesetzlich erforderlich. In der Konsequenz wird die Getrenntsammlungspflicht aus Sicht von FairWertung durch das bestehende Sammelsystem in Deutschland bereits heute erfüllt. 

Etabliertes Sammlungssystem 

In Deutschland besteht aktuell ein vom Bürger akzeptiertes und weitestgehend flächendeckendes System zur Sammlung und Erfassung von Alttextilien. Insgesamt werden nach Schätzungen 1 Million Tonnen in Altkleidersammlungen gegeben. Die hohe Erfassungsquote von ca. 66 Prozent spricht ebenfalls für ein bereits umgesetztes System der Getrennterfassung in Deutschland. Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft sollten daher eher Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallberatung verstärkt werden, um die Erfassungsquote weiter zu steigern. 

Handlungsoptionen 

Kommunen oder örE, die dennoch gezwungen sind das Sammelsystem für Alttextilien zu überarbeiten oder neu aufzustellen, sollten in jedem Fall die zentrale Rolle gemeinnütziger Organisationen im bestehenden, von den Bürger*innen akzeptierten System beachten. Es bestehen hierbei unterschiedliche Möglichkeiten zur Umstrukturierung. Ziel sollte immer die Umsetzung kommunal-gemeinnütziger Sammelsysteme mit ökologisch-sozialen Kriterien sein. Der Dachverband FairWertung ist Ansprechpartner für Kommunen, örE und gemeinnützige Organisationen bei der Entwicklung solcher Konzepte. 


FairWertung e.V.

Ein Gastbeitrag von Thomas Ahlmann, Geschäftsführer Dachverband FairWertung e.V. 
Zuerst erschienen in: „FWaktuell 6/2022“ dem internen Fachblatt für FairWertung-Mitglieder