Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ab dem 01.01.2025 vorgesehen. Dies führt bereits heute zu viel Unsicherheit und teils auch Aktionismus bei Kommunen und Entsorgern. FairWertung, der Dachverband gemeinnütziger Altkleidersammler, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kein Grund besteht, bereits bestehende Sammelsysteme unnötig anzupassen.