Jahrestagung Jugendhilfe 2019

Gemeinsam aktiv gestalten: Die zentrale Rolle der Hilfen zur Erziehung bei der Hilfeplanung

In loser Reihenfolge wird hier im Blog die Jahrestagung Jugendhilfe "Hilfeplanung MIT Kindern und Jugendlichen – die Hilfen zur Erziehung als zentraler Partner!?" am 27. - 28. 11.2019 in Berlin ausgewertet.

Insgesamt werden in zehn Blogartikeln die Diskussionen und Ideen der Jahrestagung 2019 rund um das Thema die Rolle der Hilfen zur Erziehung bei der Hilfeplanung aufgegrffen und ausgewertet. So bleiben die Diskussionen und Ideen aus der DRK Jahrestagung agil, gut auffindbar und alltagstauglich aufbereitet.

Folge 1: Haben die Hilfen zur Erziehung einen eigenständigen Gestaltungsauftrag bei der Hilfeplanung?

Haben die Hilfen zur Erziehung einen eigenständigen Gestaltungsauftrag bei der Hilfeplanung?

Das Ergebnis der Tagung ist ein eindeutiges Ja.
Die primäre Verantwortung liegt beim Jugendamt – und die Hilfen zur Erziehung haben eine „kooperative Gestaltungsverantwortung“, so Prof. Dr. Joachim Merchel. Das Zusammenspiel der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung mit dem Jugendamt sieht Merchel so:

Das Schaubild verdeutlicht Prozesse zu gelingender Hilfeplanung: Prozesse liegen in Primärverantwortung des Jugendamts/ASD - bei kooperativer Gestaltungsverantwortung der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung

Durch die vertrauensvolle Begleitung der Kinder und Jugendlichen in der Hilfeplanung und die Vertretung ihrer Interessen leisten die Hilfen zur Erziehung einen wertvollen Beitrag zu gelingender Hilfeplanung im Einzelfall.

Die kooperative Gestaltungsverantwortung geht über den einzelnen Fall überdies weit hinaus. Laut Merchel sollen die Hilfen zur Erziehung ihre Ideen und Vorschläge zu einer „guten“ Hilfeplanung einerseits in den vorbereitenden Bericht zum Hilfeplangespräch für das einzelne Kind oder die/den Jugendlichen einbringen. Ohne die Mitgestaltung durch die Fachkräfte der Einrichtungen und ambulanten Dienste ist Hilfeplanung, die angemessene Ziele setzt und Kindern und Jugendlichen gerecht wird, schließlich gar nicht möglich.

Andererseits: Es braucht auch klare Vorstellungen dazu, was generell „gute Hilfeplanung“ ausmacht! Hier können – und sollten! – die Hilfen zur Erziehung ihre Expertise einbringen.

Die Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung sind die Expertinnen und Experten für die individuellen Belange der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und begleiten sie auf ihrem Weg durch die Hilfen und Institutionen. In der individuellen Begleitung gewinnen sie Erfahrungswerte und damit wertvolle Expertise, um daraus möglicherweise generellere Gelingensbedingungen für „gute Hilfeplanung“ abzuleiten. Mit dieser Expertise könnten die Hilfen zur Erziehung selbstbewusst Kriterien und Ansprüche formulieren.
Die aus Sicht der Hilfen zur Erziehung abgeleiteten Kriterien für gute Hilfeplanung müssen formuliert und – nach Merchels Vorstellung – in die Qualitätsvereinbarungen mit dem Jugendamt eingebracht werden.

Da dieser konzeptionelle-gestalterische Auftrag von den Hilfen zur Erziehung bislang wenig wahrgenommen wird, vermutet Merchel, dass die Vorstellungen davon, wie ein gutes Hilfeplangespräch aussehen sollte, in den Hilfen zur Erziehung noch „eher verschwommen“ seien.
Zur Vergewisserung und Anregung einer bewussten Steuerung der Prozesse stellt er an die Hilfen zur Erziehung folgende Fragen:

Auf dieser Folie werden Fragen an die Hilfen zur Erziehung formuliert.

Merchel mag darin Recht haben, dass die Träger bzw. die Dachverbände der Träger der Hilfen zur Erziehung bisher keine Empfehlungen dafür entwickelt haben, wie „gute Hilfeplanung“ aussehen soll und zu verhandeln ist.

Allerdings: Die konzeptionelle Mitwirkung der Hilfen zur Erziehung ist auch heute schon nicht bloße Theorie, sondern – zumindest in einer Reihe von Einrichtungen – durchaus lebendige Praxis. Im Einzelnen gibt es viele Beispiele dafür, dass Hilfen zur Erziehung sich sehr bewusst einbringen und konzeptionelle Anforderungen an die Hilfeplanung stellen.
Das zeigten auf der Tagung die sehr praxisnahen Beispiele, die Petra Hiller, Leiterin einer großen Einrichtung, der Stiftung Overdyck, mit vielfältigen Angeboten der Hilfen zur Erziehung in Bochum, in ihren Vortrag einbrachte.

Zwei Beispiele:

Beispiel 1: Darstellung unterschiedlicher Perspektiven im vorbereitenden Bericht zum Hilfeplangespräch

Die folgende Vorgehensweise setzt konzeptionell – und nicht nur am Einzelfall – an:
In der Stiftung Overdyck werden in den Berichten zur Hilfeplanung die Sichtweisen und Bewertungen von Kind oder Jugendlicher/Jugendlichem, Elternteilen und Fachkräften getrennt systematisch dargestellt. So werden Widersprüche sichtbar und können besprochen werden. Manche Fachkräfte in den Jugendämtern schätzen das sehr – so gibt es Anknüpfungspunkte für ein „echtes“ Gespräch. Andere tun sich allerdings schwer damit, finden den Ansatz verwirrend und arbeitsaufwändig. Die Einrichtung bleibt jedoch bei ihrer partizipatorischen Berichterstattung.

Beispiel 2: Gemeinsame Fachtagung + anschließende gemeinsame Auswertung = Qualitätsentwicklung

Schon seit vielen Jahren beschreiten das Jugendamt Bochum und die Stiftung Overdyck einen besonderen Weg zur Entwicklung der Qualität der Hilfeplanung. Fragen und Probleme, die in der Hilfeplanung des Öfteren auftauchen, werden in gemeinsamen Fachtagungen behandelt – das wird zugegeben vielerorts so gemacht. Besonders ist aber, dass die Fachtagungen im Nachgang systematisch ausgewertet und in gemeinsame Vorschläge zum Vorgehen umgesetzt werden. Das Besprechen von Zielvereinbarungen wurde so weiterentwickelt, aber auch Themen, die in der Praxis die Kooperation sehr beeinflussen, wie die Vereinbarung von Fristen und Terminen. Am Rande sehr interessant: Nach Abfragen in der Stiftung Overdyck ist es auch Kindern und Jugendlichen sehr wichtig, dass sie in Terminplanungen mit einbezogen werden.

Und: Jugendamt Bochum und Stiftung Overdyck evaluieren die Umsetzung der Vereinbarungen: Wie ist es bspw. gelaufen mit Einhaltung von Fristen und Terminvereinbarungen – und wo lagen die Hürden? Das wird durch Befragung ermittelt und wiederum gemeinsam ausgewertet.

Diskussionen auf der Tagung und Fazit

Die Hilfen zur Erziehung sind sehr bedeutsam für die Gestaltung der Hilfeplanung. In den Workshops der Tagung wurde deutlich, wie häufig Fach- und Leitungskräfte einzelner Einrichtungen engagiert Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen – und wie abhängig die Qualität der Hilfeplanung von der Qualität der Kooperation mit dem ASD ist.

Deswegen an dieser Stelle einen besonderen Dank an Prof. Dr. Merchel, der den Hilfen zur Erziehung Mut macht, auch auf konzeptioneller Ebene stärker sichtbar zu werden. Die Qualitätsvereinbarungen mit dem Jugendamt sind ein Weg dazu. Einen erfolgreichen nicht-formalen Weg zeigt Petra Hiller – auch ihr herzlichen Dank – und die Stiftung Overdyck in gemeinsamen Fachtagungen, die ausgewertet und deren Ergebnisse in Vereinbarungen umgesetzt werden.

Uns interessiert: Wie ist es in Ihrer Einrichtung? Was sind Ihre Erfahrungen? Wie bringen Sie die Expertise der Hilfen zur Erziehung in den Diskurs um „gute Hilfeplanung“ ein?
Wir freuen uns über Rückmeldungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, entweder als Kommentar unter dem Blogeintrag oder gerne auch per E-Mail.

Herzlich

Charlotte Giese, Christiane Kohne und Henriette Katzenstein

Materialien:
PPP Prof. Dr. Joachim Merchel
PPP Petra Hiller

Jahrestagung Jugendhilfe 2019
PowerPointPräsentation Petra Hiller
PowerPointPräsentation Prof. Dr. Joachim Merchel