Zahlen und Fakten
Gewalt gegen Frauen zieht sich durch alle Schichten. Jede dritte Frau ist einmal in ihrem Leben Opfer von Partnerschaftsgewalt.
Laut Angaben der Kriminalstatistischen Auswertung zu Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden 2018 insgesamt 140.755 Menschen Opfer versuchter und vollendeter Gewalt. 81,3 Prozent davon waren Frauen. Die Straftaten reichen von Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffen, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung bis zu Zuhälterei und Zwangsprostitution. Im Jahr 2018 sind 122 Frauen getötet worden.
Deutschland hat am 12. Oktober 2017 die Beitrittsurkunde zum "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt. Damit wurde der Ratifikationsprozess dieser sogenannten Istanbul-Konvention abgeschlossen. Anfang Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland in Kraft getreten.
Istanbul-Konvention
Gewalt meint hier alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen – körperliche, seelische und sexuelle Gewalt – aber auch Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung. Der Begriff wird weit gefasst: alle Handlungen, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen, werden sowohl als Menschenrechtsverletzung als auch als eine Form der Diskriminierung der Frau bewertet. Einen besonderen Fokus legt die Istanbul-Konvention auf häusliche Gewalt.
Die Konvention verpflichtet die Staaten zu umfassenden Maßnahmen in allen Bereichen, der Prävention, im Bereich des Rechts und zu Unterstützungsangeboten.
Das Übereinkommen hat viele Fragen aufgeworfen. Was ergibt sich aus dem Wortlautfür Deutschland? Wer ist für die Umsetzung zuständig? Wo besteht Handlungsbedarf? Welche Maßnahmen erzielen effektive und nachhaltig wirksame Strategien zur Verbesserung?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Februar 2018 eine Analyse veröffentlicht. Sie gibt einen Überblick über die Inhalte der Konvention sowie Empfehlungen für weitere Umsetzungsschritte (PDF)
Der erläuternde Bericht zur Konvention empfiehlt einen Familienplatz im Frauenhaus pro 10.000 und eine Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt pro 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Zahlen sind jedoch lediglich als Richtwerte für die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zu verstehen. So gibt es in Deutschland 7000 Plätze in Frauenhäusern, aber es werden schätzungsweise 21.000 Plätze benötigt.
Eine bundesweite Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2012, das vom BMFSFJ in Auftrag gegeben wurde, hat gezeigt, dass insbesondere Lücken bei der Versorgung einzelner Gruppen, wie psychisch erkrankten oder suchtkranke Frauen bestehen. Auch Frauen mit Beeinträchtigungen und Migrantinnen haben nur teilweise barrierefreien Zugang zu Unterstützungsangeboten (PDF)
Was macht das DRK?
Das DRK setzt sich schon seit vielen Jahren für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder ein. Dieser Anspruch muss unabhängig vom Anspruch auf Grundsicherungsleistungen und unabhängig vom ausländerrechtlichen Status sein. Jede Frau soll einen niedrigschwelligen und einfachen Zugang zu Schutz und den Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt haben.
Deshalb ist es gut, dass die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestern die Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet hat. Das Ministerium plant, in den kommenden vier Jahren mehr als 120 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung zu stellen. Die Förderung umfasst den Aus-, Um- und Neubau, die Sanierung und den Erwerb von Hilfseinrichtungen. Außerdem sollen Modellprojekte wie E-Learning-Angebote bei der Qualifizierung von Fachkräften oder Sicherheitskonzepte gegen digitale Gewalt gefördert werden.
Ich hoffe, dass es den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen eines Tages nicht mehr geben muss.