Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor. Die Arbeit am vorliegenden Bericht erfolgte in mehreren Arbeitsgruppen, Fachtagungen und zahlreichen Beiratssitzungen.
Der paritätisch besetzte Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannt werden und sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der fachlich betroffenen Interessenverbände, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammensetzen.
Zweiter Bericht mit Handlungsempfehlungen, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden kann
Und am Donnerstag war es soweit – auf beachtlichen 132 Textseiten haben wir der Bundesregierung den Zweiten Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit aktuellen Expertisen, Situationsbeschreibungen und Handlungsempfehlungen für die laufende Legislaturperiode vorgelegt.
Im Bericht des unabhängigen Beirates wird konstatiert: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren fortlaufend ansteigen und die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss stärker in den Fokus rücken. So wurden im Jahr 2021 etwa zwei Drittel der insgesamt fünf Millionen Pflegebedürftigen überwiegend von pflegenden Angehörigen versorgt. Bis 2050 werden rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Mit dem Eintritt der sogenannten der Babyboomer-Generation in den Ruhestand verschärft sich zugleich der (Fach-) Kräftemangel auf dem Arbeitsmarkt in allen Branchen.