Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zwischen Anspruch und Umsetzung

Der Deutsche Verein hat in seiner Reihe "Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit“ den Band "Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung“ herausgegeben. Der Zeitpunkt ist gut gewählt: vor zehn Jahren, am 26.03.2009, hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet.

In seinem Vorwort verweist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Jürgen Dusel darauf, dass das BTHG eines der komplexesten sozialpolitischen Projekte der Bundesregierung der letzten Jahre ist und mahnt, u.a. die Gruppe der Menschen mit besonders hohem Assistenzbedarf nicht zu vergessen. Er sieht das Themenheft als wichtigen Beitrag zum Umsetzungsprozess des Gesetzes.

Verschiedene Autorinnen und Autoren analysieren bisherige Erfahrungen des BTHG und zeigen Erfolgsfaktoren und Nachbesserungsbedarf auf. Die Beiträge befassen sich mit dem aktuellen Umsetzungsstand in den Ländern, der Perspektive der Menschen mit Behinderung, den Instrumenten der Bedarfsermittlung, der Teilhabeplanung, dem Peer Counseling, der Trennung existenzsichernder von den Fachleistungen sowie der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege.

So geht Prof. Dr. Albrecht Rohrmann der Frage nach, ob das BTHG Ausdruck eines Paradigmenwechsels sei und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser nur sehr bedingt gelungen ist. Er kritisiert z.B., dass an der Zumutbarkeit und Notwendigkeit von stationären Einrichtungen festgehalten wird, indem den Wünschen der Leistungsberechtigten nur dann entsprochen werden muss, soweit sie angemessen sind. Auch die Ansätze des BTHG auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise das „Budget für Arbeit“ wertet der Verfasser nur als vorsichtige Reformstrategie.

Prof. Dr. Gisela Hermes und der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz Matthias Rösch erläutern in ihrem Artikel „Expertinnen und Experten aus eigener Erfahrung: Peer Counseling und die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ die Entstehungsgeschichte und die Standards des Peer Counseling. Am Beispiel der Umsetzung der EUTB in Rheinland-Pfalz stellen sie die Grenzen und Möglichkeiten eines flächendeckenden Angebotes dar. Sie ziehen das Fazit, dass bei guter Umsetzung eine große Chance für die Stärkung der Menschenrechte und für eine konkrete Ausführung des inklusiven Auftrags der UN-BRK besteht. Die Autorin und der Autor wünschen sich, dass mehr Menschen mit Behinderungen in der Methode des Peer Counseling qualifiziert und in den EUTB-Stellen eingesetzt werden. Außerdem setzen sie sich für eine langfristige Absicherung der Beratungsstellen ein.

Für die Entfristung der EUTB setzt sich auch das DRK zusammen mit den anderen Verbänden der BAGFW im gerade laufenden Gesetzgebungsprozeß zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften ein. Welche weiteren Änderungsbedarfe wir sehen und wie wir den Gesetzentwurf bewerten, finden Sie hier drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublication/2019-03-21_Stellungnahme_SGB_IX_und_SGB_XII-AEnderungsgesetz.pdf

Die Analyse zur Umsetzung des BTHG finden Sie hier https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-archiv-1564.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=234