Europakarte zeigt hohe Temperaturen an

20 Jahre nach der „Jahrhundertkatastrophe“: Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen - aber wer zahlt?

Vor zwanzig Jahren starben in dem Hitzesommer rund 70.000 Menschen in Westeuropa, davon etwa 7.000 Menschen in Deutschland. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun einen nationalen Hitzeaktionsschutzplan vorgestellt, in dem auch Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aufgerufen sind, Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen. Doch wer kann und soll die Kosten tragen?


Für viele Menschen dürfte der Hitzesommer 2003 schon in Vergessenheit geraten sein. Vermutlich auch, weil in den Jahren 2018 und 2019 ebenfalls Hitze-Extreme in Deutschland gemessen wurden.

Der Jahrhundertsommer 2003 – eine Jahrhundertkatastrophe für ältere Menschen

Damals starben in der „Jahrhundertkatastrophe“, in zwölf europäischen Ländern rd. 70.000 Menschen hitzebedingt, davon über 7.000 Menschen in Deutschland. Frankreich war besonders hart betroffen: innerhalb von nur zwei Wochen im August 2003 verloren dort mehr als 15.000 Menschen hitzebedingt ihr Leben, ein Drittel von ihnen in Paris und der Region Île-de-France.  Die Bestattungsunternehmen waren so überlastet, dass die Toten in Kühlzelten, im Forensischen Institut der Pariser Polizei und in einer Lagerhalle des Marktes aufbewahrt werden mussten. Es traf vor allem ältere Menschen: Die Sterblichkeit der 75-bis 94-ährigen schnellte um 70 Prozent in die Höhe und Frauen waren doppelt so häufig wie Männer betroffen. Die meisten von Menschen starben in Krankenhäusern, aber auch zu Hause oder in Altersheimen (45 bzw. 35 bzw. 19 Prozent). 

Frankreich hat seit 2004 Hitzeschutzpläne

Frankreich  hat aus dieser Katastrophe Konsequenzen gezogen: Bereits ein Jahr später wurden erste Hitzepläne eingeführt, die heute zwischen Juni und September ausgerufen werden können, und in allen Altersheimen und Kliniken mussten kühlere oder klimatisierte Räume eingerichtet werden. Diese Maßnahmen scheinen zu greifen, seither sind in den Hitzesommern weniger Menschen gestorben. Zwar war Frankreich auch im Hitzesommer 2022 stark betroffen: etwa 4.800 Menschen verloren hitzebedingt ihr Leben. Schlimmer stellte sich die Situation jedoch in Italien mit 18.000 Toten, Spanien (11.300 Tote) und Deutschland (8.200 Tote) dar.

Nun auch in Deutschland ein nationaler Hitzeschutzplan 

In diesem Sommer, also 20 Jahre nach der Hitzekatastrophe – hat das Bundesministerium für Gesundheit einen ersten nationalen „Hitzeschutzplan  für Gesundheit“ vorgelegt, der weiter angepasst wird. Im Hitzeschutzplan werden unter anderem folgende Ziele definiert: Die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Gruppen sollen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen sensibilisiert werden. Durch gezielte Warn- Informationen sollen Schutzmaßnahmen ausgelöst werden. Mit Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen wurde in einem Spitzengespräch mit dem Bundesgesundheitsminister Herr Lauterbach, an dem mein Teamleiter Benjamin Fehrecke-Harpke und ich auch teilnahmen, unter anderem besprochen, ob in einem zweiten Schritt eine bundeseinheitliche Empfehlung für Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten eine zusätzliche Orientierung bieten kann. Zudem hat sich der Bundesgesundheitsminister in einem Ministerschreiben an Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gewandt, um für anstehende Hitzewellen zu sensibilisieren und entsprechende spezifische Informationen für Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Pflegeeinrichtungen brauchen ausreichende Mittel für Hitzeschutz 

All diese Maßnahmen sind begrüßenswert und mit Blick auf den Klimawandel, der zu immer häufigeren, längeren und intensiveren Hitzewellen in Deutschland führen wird, auch dringend erforderlich. Hitze ist besonders für alte, pflegebedürftige und chronisch erkrankte Menschen gefährlich. Zudem nehmen sie oft Hitze zu spät wahr, ihr Durstempfinden ist gemindert und sie schwitzen weniger. 

Auch für die Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten bedeuten Hitzewellen eine erhebliche Mehrbelastung, da sie stärker auf die Bewohnerinnen und Bewohner achten müssen, ob diese zum Beispiel ausreichend trinken, temperaturangepasste Bettwäsche haben und Kleidung tragen, leicht zugedeckt sind und eventuell kalte Waschungen benötigen etc. Hinzu kommt, dass viele Altenpflegekräfte selbst schon älter sind: 39% von ihnen sind 50 Jahre und älter, mehr als jede zehnte Altenpflegekraft ist 60 Jahre und älter. Die körperlich oft anstrengende Arbeit ist für sie in einer Hitzewelle besonders belastend. 

Informations- und Sensibilisierungskampagnen sind wichtig, keine Frage. Denn sie machen auf das wichtige Thema aufmerksam. Doch Informationskampagnen allein reichen nicht aus. Denn den Pflegeeinrichtungen fehlen ausreichende Mittel für den Hitzeschutz. Bauliche Veränderungen sind kostenintensiv und werden bisher nicht über die Pflegekassen refinanziert. Schulungen für alle Mitarbeitende müssen entwickelt und in den eng getakteten Tagesablauf integriert werden. Auch organisatorische Konzepte zu veränderten Abläufen werden benötigt. All das kostet Geld und Zeit und es ist unklar, wer diese zusätzlichen Kosten tragen soll. 

Das Bundesgesundheitsministerium führte dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem ARD-Magazin Panorama aus,  dass Pflegeeinrichtungen für Investitionen selbst zuständig seien - gemeinsam mit den Ländern. Zudem gäbe es verschiedene Förderangebote, unter anderem das Programm "Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen". Dieses Programm ist allerdings nur begrenzt verfügbar: In der neuen Förderphase sollen nur vorbildhafte Modellvorhaben gefördert werden, die geeignet sind, zur Nachahmung anzuregen.  

Auch zwei Bundesländer verweisen mit Blick auf die zu tragenden Zusatzkosten auf die Träger von Pflegeeinrichtungen. Das baden-württembergische Sozialministerium führt an, dass die Träger der Pflegeeinrichtungen selbst entscheiden, welche Hitzeschutzmaßnahmen sie ergreifen. Das Sozialministerium aus Mainz schlägt vor, dass für solche betriebsbedingten Investitionen die Träger bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Umlagen erheben könnten.

Die Langzeitpflege nicht allein lassen 

Hierzu lässt sich sagen, dass ein wirksamer Hitzeschutz so kaum gefördert wird und es bedauerlich ist, dass die aktuelle Situation in der Langzeitpflege offenbar nicht überall bekannt ist. Für welche Hitzeschutzmaßnahmen werden sich Pflegeeinrichtungen realistischerweise unter Kostengesichtspunkten entscheiden (müssen), wenn sie keinerlei Unterstützung erhalten? Auch eine Umlage auf die Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ist mit Blick auf einen Eigenanteil von aktuell 2.548 pro Monat im ersten Jahr kaum denkbar.

So bleibt der Eindruck, dass hier die Langzeitpflege allein gelassen wird. Das Ganze erinnert auch ein wenig an die gesetzlich vorgeschriebene Katastrophenvorbereitung für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste: Seit 2022 bzw. Anfang 2023 sind Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtet, Krisenkonzepte für Katastrophen wie Stromausfälle oder Extremwetterereignisse vorzuhalten und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Dies ist mit Blick auf die Erfahrungen beim Hochwasser 2021 wie mit anderen Katastrophenerfahrungen richtig und wichtig. Denn pflegebedürftigen Menschen sind in solchen Krisen und Katastrophen besonders gefährdet. Aber auch diese Vorbereitungen, zum Beispiel Anschaffungen wie Notstromaggregate, kosten Geld Denkbar sind zwei Wege: die Länder übernehmen im Rahmen der Investitionskostenübernahme die Verantwortung oder es wird eine Sonderförderung geschaffen. Bisher ist nicht erkennbar, wie die Krisenvorbereitungen wie auch Hitze-Vorbereitungen finanziert werden sollen: auch hier ist die Politik gefordert.