Das Thema der Identitätsklärung taucht immer wieder in der Beratung auf, etwa wenn Ratsuchende eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen oder sich einbürgern lassen möchten. Wie genau kann die Identität nachgewiesen werden? Welche Verfahrensschritte sind dafür notwendig und zumutbar? Und welche Besonderheiten gibt es bei bestimmten Herkunftsländern?
Referentin ist Victoria Lies, Rechtsanwältin für Migrationsrecht, Berlin
Fragen können vorab bis zum 22. November 2024 an flucht-migration(at)drk(dot)de gesendet werden.
Programmzeiten
29. November 2024 von 09:30 bis 12:30 Uhr
Anmeldung
Anmeldefrist: 22. November 2024
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