Jedoch ist der Markt der Alttextilsammlung von gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen geprägt. Der Trend zur Fast-Fashion und damit verbunden die enormen Umweltverschmutzungen durch Produktion sowie auch die nicht mehr vorhandene Verwertung am Lebensende der Textilien aufgrund der schlechten Qualität haben sowohl den Altkleidermarkt verändert als auch auf EU-Ebene zu neuen Vorgaben und Gesetzen geführt, die in nationales Recht umzusetzen sind.
Was wird sich in der Altkleidersammlung ändern (müssen)
Zum einen gilt ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Hintergrund ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Zuge der geänderten EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch Richtlinie 2018/851/EU). Aus Sicht des DRK ergibt sich allerdings kein Grund, bestehende Sammelsysteme in Kommunen oder Landkreisen zwangsläufig neu aufzustellen. Denn wie eingangs erwähnt gibt es in Deutschland bereits eine gut funktionierende und etablierte Getrenntsammlung von Alttextilien – eben auch, weil das DRK sowie andere gemeinnützige Organisationen bereits erfolgreich und seit mehr als 60 Jahren Altkleider sammeln. Jedoch sollten sich die DRK-Kreisverbände hier auf eine höhere Konkurrenz durch gewerbliche Anbieter einstellen.
Eine weitere große Veränderung für die Altkleidersammlung wird die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (Extended Producer Responsibility – EPR) durch die Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie - veröffentlicht am 5. Juli 2023 - haben. Hintergrund ist der EU Green Deal von 2019 und der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft von 2020, der den Fokus auf Textilien legt. Darauf aufbauend wurde im März 2022 die EU-Textilstrategie veröffentlicht, die u.a. eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (Extended Producer Responsibility – EPR) in der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorsieht. Mit der nun novellierten Abfallrahmenrichtline werden Hersteller von Textilien, die erstmalig innerhalb der EU auf den Markt kommen, explizit in die Verantwortung genommen, für Rücknahme, Transport sowie Entsorgung oder Wiederaufbereitung ihrer Waren zu sorgen. Dies kann/soll unter anderem durch eine Gebühr auf die Waren erfolgen, deren Einnahmen die Kosten der Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung sowie für Forschung und Wissenstransfer decken.
Bis die neue EU.-Abfallrahmenrichtlinie auf EU Ebene verabschiedet ist kann es ein Jahr dauern, danach ist Deutschland verpflichtet eine EPR für Textilien innerhalb von 30 Monaten einzuführen. Bereits jetzt werden verschiedene Modelle in Fachkreisen und dem BMUV diskutiert (Studie der Cyclos GmbH, Beratungsunternehmen zum Thema Kreislaufwirtschaft).
Wie verhält sich das DRK dazu?
Für uns als gemeinnütziger Sammler ist es wichtig in diesem System der neu gestalteten Kreislaufwirtschaft, auch mit Blick auf die kommende Getrenntsammlungspflicht, erhalten zu bleiben. Eine EPR für Textilien muss in Deutschland also so gestaltet sein, dass sie keine Marktbeschränkungen für gemeinnützige Organisationen wie das DRK bedeutet. Es ist deshalb wichtig, dass gemeinnützige Sammler in der EPR-Umsetzung berücksichtigt werden, in dem zum Beispiel eine Quote für die Sammlung durch diese Organisationen festgelegt wird.