Blogbeitrag

Die Strafbarkeit von Flüchtlingshelferinnen und -helfern

In den letzten Wochen und Monaten verfolgen wir eine Debatte, die uns als DRK aufhorchen lässt. Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten von Verbänden, Hilfsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen droht eine Strafbarkeit, wenn sie bestimmte Informationen an Ratsuchende, Mentees oder Bewohnerinnen und Bewohner in Flüchtlingsunterkünften weitergeben. Demgegenüber steht die Position der Justizministerin Barley, die es auf den Punkt brachte: „Menschen, die Geflüchtete unterstützen, sind keine Kriminelle.“

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