Website zum Nationalen Aktionsplan Integration

Der Nationale Aktionsplan Integration

Bereits vor einem Jahr, im Juni 2018, fand der mittlerweile 10. Integrationsgipfel der Bundesregierung statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien, der Länder und Kommunen, der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der Migrantenorganisationen an einem Tisch saßen. Beschlossen wurde ein Nationaler Aktionsplan Integration, der in Federführung der Integrationsbeauftragten Frau Widmann-Mauz "bestehende Integrationsangebote bündeln, ergänzen, weiterentwickeln und steuern" soll. Vergangene Woche gab es nun die Auftaktveranstaltung für das Themenforum Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Nationale Aktionsplan Integration zielt auf alle Zuwanderergruppen – Schutzsuchende, EU-Zuwanderer, Fachkräfte und diejenigen die hier schon lange leben – und umfasst die aktuellen Herausforderungen der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland. Ende 2020 sollen die Ergebnisse präsentiert werden. Die Erarbeitung des Aktionsplans ist auf fünf Phasen der Integration verteilt:
  • Phase I: Vor der Zuwanderung
  • Phase II: Erstintegration
  • Phase III: Eingliederung
  • Phase IV: Zusammenwachsen
  • Phase V: Zusammenhalt
Zu jeder Phase gibt es dann nochmal vier bis fünf Themenforen – insgesamt 24. Wir vom DRK-Generalsekretariat beteiligen uns aktiv an den folgenden Foren:
  • Werbestrategien zur Gewinnung von Fachkräften (Phase I)
  • Beratungsangebote (Phase II)
  • Integration in den Arbeitsmarkt (Phase III)
  • Bildung, Betreuung und Erziehung (Phase III)
  • Gesundheit (Phase IV)
  • Interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes (Phase V)
Für das Themenforum Integration in den Arbeitsmarkt ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend, der Auftakt fand vergangene Woche statt. Am Vormittag waren die Teilnehmenden zum offiziellen Teil im Bankettsaal des Kanzleramts mit Annette Widmann-Mauz, Hubertus Heil und weiteren Rednerinnen und Rednern eingeladen. Am Nachmittag gab es dann sechs parallele Workshops im eher schmucklosen Besucherzentrum des Bundespresseamts. Was geht bei der Ausbildungsförderung? Im Workshop "Ausbildungsförderung öffnen" ging es zunächst um die Erwartungen zu den aktuellen einschlägigen Gesetzesentwürfen, also vor allem dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und dem Gesetz zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Danach ging es um Impulse aus der Praxis zur Verbesserung bei der Ausbildungsförderung für Geflüchtete und Migrantinnen bzw. Migranten. Zum Beispiel wurde die unterschiedliche Handhabung der Einstiegsqualifizierung (EQ) in den Bundesländern diskutiert und Hamburg als besonders positives Beispiel ausgeführt. Von deren Erfahrungen sollten auch andere Bundesländer profitieren. Man bräuchte also ein Forum, bei dem sich die Länder untereinander austauschen. Weitere Themen waren zum Beispiel die Öffnung und Flexibilisierung von Sprachmodulen sowie die Verzahnung mit dem EQ, Erfahrungen zur Umsetzung der Ausbildungsduldung oder der Zugang von Migrantinnen und Migranten mit Behinderung oder Analphabetismus. Das BMAS will die Impulse mitnehmen und Ideen diskutieren. Was in diesem Themenforum darüber hinaus bis Ende 2020 passieren wird bleibt abzuwarten. Über den Fortgang des Prozesses werden wir in loser Folge berichten. Die Berichte sowohl zu diesem als auch zu den anderen Themenforen, an denen wir uns beteiligen, finden Sie dann hier in unserem Blog.