Aus dem Grundsatz der Menschlichkeit ergibt sich, dass das DRK Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten achtet, deren Menschenwürde den gleichen Stellenwert wie die eines Erwachsenen hat. Die pädagogischen Grundhaltungen sind Wertschätzung und Akzeptanz.
Kinder und Jugendliche werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Ihre Selbstbildung wird angeregt, der Blick richtet sich vorrangig auf ihre Stärken. Die Familie und die enge soziale Umgebung werden einbezogen, die Elternkompetenz gestärkt. Das DRK fördert die Entwicklung von Sozialverhalten und die Fähigkeit zur Aufnahme und Gestaltung freundschaftlicher Beziehungen.
Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe des DRK gibt die Möglichkeit, Menschlichkeit in der Beziehung mit Anderen und unter Berücksichtigung widersprüchlicher Interessen in der jeweiligen sozialen Gruppe zu lernen. Das DRK stärkt Kinder und Jugendliche und Familien in ihren Fähigkeiten zum friedlichen Zusammenleben. Mit der interkulturellen Öffnung der Einrichtungen und Dienste als Bestandteil von Inklusion wird ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung befördert.
Das DRK betreut, erzieht und bildet alle Kinder und Jugendlichen und unterstützt die Familien ohne Ansehen der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, ihres Geschlechtes, der sozialen Stellung und ihrer speziellen körperlichen, seelischen und geistigen Bedingungen. Die Grundhaltung ist geprägt von Wertschätzung, Akzeptanz, Toleranz und bezieht sich auf die individuellen Eigenschaften und Werte der Kinder, Jugendlichen und Familien. Das DRK steht ein für Inklusion und wendet sich gegen Ausgrenzung.
Die Einnahme einer neutralen Position macht es in der DRK-Kinder-, Jugend- und Familienhilfe möglich, Vertrauen zu bilden, Vermittlungsversuche zu initiieren und Konfliktlösungen zu erarbeiten.
Aus der inneren Haltung heraus, zunächst eine beobachtende und bewertungsfreie Position einzunehmen, Zusammenhänge zu verstehen und Beweggründe für das Verhalten zu erkennen, entwickelt sich das Gefühl ernst genommen zu werden. Diese Haltung ist in allen Arbeitsbereichen und gegenüber allen Menschen entscheidend, insbesondere bei der Kommunikation mit den Eltern. Nur wenn diese Voraussetzung geschaffen wurde, ist es pädagogisch Tätigen möglich, in Konfliktsituationen so zu intervenieren, dass die Beteiligten tragfähige Kompromisse finden können.
Die Verpflichtung zu politischer, religiöser und ideologischer Neutralität schließt nicht aus, für gute Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien einzutreten.
Der Grundsatz der Unabhängigkeit gibt den Gliederungen des DRK die notwendige Eigenständigkeit, um den Grundsätzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes entsprechende Arbeit in ihren Einrichtungen. Leistungen und Angeboten für junge Menschen und ihre Familien zu gewährleisten. Kostenträger, sonstige Mittelgeber oder Vertreter politischer oder ideologischer Interessen können so zum Beispiel nicht verlangen, Aufnahmeverfahren, Gruppenzusammensetzung und -stärke, personelle Besetzung und fachliches Konzept nach Kriterien vorzunehmen, die den Grundsätzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes widersprechen.
Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.
Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.
Für weitere Informationen schauen Sie auch in unserer 3. Auflage der Handreichung "Umsetzung der Rotkreuz und Rothalbmond-Grundsätze in DRK-Kindertageseinrichtungen" (veröffentlicht Februar 2021).