Die Rotkreuz-Grundsätze im Gesundheitsschutz und der Blutspende

Menschlichkeit

Bereits die historische Präambel des Grundsatzes der Menschlichkeit (»entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten«) verdeutlicht die Bedeutung des Gesundheitsschutzes als Aufgabengebiet der Bewegung. Der Gesundheits(schutz)begriff hat sich seitdem verändert. Er ist nicht länger auf die Versorgung von in Kampfhandlungen zugefügten Verletzungen begrenzt, sondern umfasst im DRK Angebote von der Blutversorgung der Bevölkerung bis zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Interkulturelle Öffnung der Dienste und Einrichtungen unterstützt ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung.

Unparteilichkeit

Die Umsetzung des Grundsatzes der Unparteilichkeit verlangt in den Aufgabengebieten »Gesundheitsschutz« und »Blutversorgung« neben der subjektiven Unparteilichkeit des eingesetzten haupt- und ehrenamtlichen Personals und der Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit in der Behandlung allein nach dem Maß der Not, insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsangeboten und zum Blutspendedienst sowie eine diskriminierungsfreie Behandlung ungeachtet des Geschlechts, der Lebensweise, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, sozialen Stellung, politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung.

Neutralität

Die Umsetzung des Grundsatzes der Neutralität erfordert unter anderem eine Enthaltung an (partei)politischen Auseinandersetzungen bei gleichzeitigem anwaltschaftlichem Einsatz.

Unabhängigkeit

Der Grundsatz der Unabhängigkeit ist nicht nur für die Autonomie des im Gesundheitssektor tätigen Personals (zum Beispiel für Ärzt_innen) entscheidend, sondern ebenso für die Sonderstellung einer Nationalen Gesellschaft als freiwillige Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich – einschließlich der daraus folgenden nötigen Vorhaltung von Kapazitäten in den Aufgabenbereichen »Gesundheitsschutz« und »Blutversorgung« sowie der nötigen Erhaltung der Handlungsfähigkeit des DRK mittels eines innerverbandlichen Gesundheitsschutzes.

Freiwilligkeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.

Einheit

Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.

Universalität

Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.

Menschlichkeit

Bereits die historische Präambel des Grundsatzes der Menschlichkeit (»entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten«) verdeutlicht die Bedeutung des Gesundheitsschutzes als Aufgabengebiet der Bewegung. Der Gesundheits(schutz)begriff hat sich seitdem verändert. Er ist nicht länger auf die Versorgung von in Kampfhandlungen zugefügten Verletzungen begrenzt, sondern umfasst im DRK Angebote von der Blutversorgung der Bevölkerung bis zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Interkulturelle Öffnung der Dienste und Einrichtungen unterstützt ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung.

Unparteilichkeit

Die Umsetzung des Grundsatzes der Unparteilichkeit verlangt in den Aufgabengebieten »Gesundheitsschutz« und »Blutversorgung« neben der subjektiven Unparteilichkeit des eingesetzten haupt- und ehrenamtlichen Personals und der Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit in der Behandlung allein nach dem Maß der Not, insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsangeboten und zum Blutspendedienst sowie eine diskriminierungsfreie Behandlung ungeachtet des Geschlechts, der Lebensweise, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, sozialen Stellung, politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung.

Neutralität

Die Umsetzung des Grundsatzes der Neutralität erfordert unter anderem eine Enthaltung an (partei)politischen Auseinandersetzungen bei gleichzeitigem anwaltschaftlichem Einsatz.

Unabhängigkeit

Der Grundsatz der Unabhängigkeit ist nicht nur für die Autonomie des im Gesundheitssektor tätigen Personals (zum Beispiel für Ärzt_innen) entscheidend, sondern ebenso für die Sonderstellung einer Nationalen Gesellschaft als freiwillige Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich – einschließlich der daraus folgenden nötigen Vorhaltung von Kapazitäten in den Aufgabenbereichen »Gesundheitsschutz« und »Blutversorgung« sowie der nötigen Erhaltung der Handlungsfähigkeit des DRK mittels eines innerverbandlichen Gesundheitsschutzes.

Freiwilligkeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.

Einheit

Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.

Universalität

Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.