Samariter Statue DRK-Generalsekretariat

100 Jahre DRK – 100 Jahre Wohlfahrtsverband

1921 wurde in Bamberg der DRK e.V. mit Sitz in Berlin gegründet. Der Verein, der wenig später als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege firmierte, schloss die Rotkreuzvereine zusammen, die seit der Gründung des Roten Kreuzes 1863 in den deutschen Ländern entstanden waren: 18 Landesvereine vom Roten Kreuz, die das Gebiet des Deutschen Reichs abdeckten, und 6 Frauenvereine vom Roten Kreuz. Die mit Abstand größten Mitgliedsverbände waren, in dieser Reihenfolge, der „Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz“, der „Preußische Landesverein vom Roten Kreuz“ und der „Bayerische Landesverein vom Roten Kreuz“. Ihre Vertreter bildeten zusammen fast die Hälfte der Mitgliederversammlung.

  • 1921: Alle Kräfte zu gemeinsamer Wohlfahrtsarbeit zusammenfassen

    Das Deutsche Rote Kreuz, so die Präambel der Satzung vom 30. Mai 1921, bildet eine Vereinigung, „die alle Kräfte des Roten Kreuzes im Reiche zu gemeinsamer Wohlfahrtsarbeit zusammenfassen und dahin wirken soll, dass alle deutschen Männer und Frauen ohne Unterschiede des Standes, des religiösen Bekenntnisses und der politischen Gesinnung sich als Mitarbeiter an dem gemeinsamen Wirken des Roten Kreuzes beteiligen“ .Das Deutsche Rote Kreuz betätigt sich als, so die Satzung weiter:

  • Satzung des Deutschen Roten Kreuzes
    Satzung des Deutschen Roten Kreuzes

Das Deutsche Rote Kreuz, so die Satzung weiter, betätigt sich als „Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes [...] auf allen Arbeitsfeldern, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet.“

Die Satzung konkretisiert die Aufgaben in neun Punkten. Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs dominieren die Aufgabenstellungen „Ergänzung der amtlichen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene“ und „Vorbereitung und Erfüllung der Aufgaben, die dem Deutschen Roten Kreuz als Glied der Weltvereinigung des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Fürsorge für die im Felde Verwundeten, Erkrankten und Gefangenen sowie im Bereich der Kriegswohlfahrtspflege obliegen“. Diese Aufgaben, die wir heute mit der auxiliaren Rolle des DRK im Verhältnis zum Staat und seinen Behörden beschreiben bzw. die der Umsetzung der Genfer Konventionen dienen, rücken nun ans Ende der umfänglichen Liste.

Die Betonung der Wohlfahrt als zentrale Aufgabe nach der Neugründung des Deutschen Roten Kreuzes erklärt sich aus der damaligen historischen Situation.

Weimarer Republik: Zeit für Wohlfahrtsverbände

Zum einen setzt das Ende des Ersten Weltkriegs dem deutschen Militarismus offiziell ein Ende. Mit der Entmilitarisierung des Deutschen Reichs verbunden ist zunächst auch die Abkehr vom bisherigen Selbstverständnis der Rotkreuz-Organisationen: „Das Rote Kreuz ist das Rückgrat unseres Heeres. […] Hier kann und muss jeder Deutsche […] dienen und damit dem Vaterlande zum Sieg verhelfen“, heißt es noch in einer Mitglieder-Zeitschrift aus dem Jahre 1915.  
Zum anderen reagiert die Weimarer Republik auf die massive Not der Bevölkerung mit der Proklamation des „Wohlfahrtsstaates“. Sie setzt dieses Staatsziel der Weimarer Verfassung durch eine Reihe von Gesetzen um, die dem Deutschen Reich eine zentrale Verantwortung für die „Wohlfahrt“ und insbesondere auch für deren Finanzierung zuweisen (insb.: Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt [RJGW], 1922/1924). Die private Wohlfahrtspflege hatte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts im Umfeld der christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinden, aber auch überkonfessionell vor allem in „Vaterländischen Frauenvereinen“ und im Zusammenhang mit der  Arbeiter- und Frauenbewegung zunehmend organisiert und die kommunal verantwortete „Fürsorge“ ergänzt. In der Weimarer Republik wurde die private Wohlfahrtspflege nun zu einem wesentlichen Akteur der sozialen Arbeit, deren Vorrangstellung gegenüber staatlichen Akteuren durch die Reichsfürsorgepflichtverordnung und das RJGW faktisch festgeschrieben wurde. 
Die Neugründung des DRK als Wohlfahrtsverband schaffte die Voraussetzung dafür, unter diesen neuen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine gleichberechtigte Rolle neben den bereits existierenden Spitzenverbänden (Innere Mission/Diakonie,1848; Caritasverband,1897; Zentralwohlfahrtsstelle der Deutschen Juden, 1917; Arbeiterwohlfahrt, 1919) und dem sich 1924 gründenden „Fünften Wohlfahrtsverband“ einzunehmen, der heute den Namen „Der Paritätische Gesamtverband“ trägt. 

  • Im Ersten Weltkrieg werden viele Rotkreuzschwestern in der Verwundetenpflege an allen Fronten eingesetzt. Sie sind entsetzt über das große Elend und Leid, das sie mit Hingabe und Mut unermüdlich zu lindern suchen.
  • Neben den 6000 voll ausgebildeten Schwestern halten sich 1000 Hilfsschwestern und 7000 Helferinnen bereit.

  • Die Schwestern sind erschüttert von den Fronterlebnissen, die sich ihnen nun darbieten, wurde doch in der Heimat ein anderes, geschöntes Bild des Krieges gezeichnet.

Die Anfänge: Krieg und Frieden

Das Deutsche Rote Kreuz hatte sich damit aber gar nicht so weit von seinen Anfängen entfernt, wie es auf den ersten Blick scheint. Zwar ist die Gründungsidee des Roten Kreuzes, nämlich die völkerrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zivile Sanitätsdienste eine unparteiische Hilfe für verwundete Soldaten leisten können, eine Idee zur Linderung von Kriegsfolgen: Schon Henry Dunants im Selbstverlag veröffentlichte Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“ (1863) mündet in konkrete Vorschläge für „die Gründung von Hilfsgesellschaften für Verwundete“ und „eine internationale, rechtsverbindliche und allgemein hochgehaltene Übereinkunft“ zum Schutz des Sanitätspersonals. Diese Vorschläge finden bei den Militärs und den Regierungen zunächst in den deutschen Ländern, dann in Europa, schnell Unterstützung. Preußen, das 1864, nach Württemberg (Württembergischer Sanitätsverein, 1863) und Oldenburg (Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg,1864) die dritte Nationale Rotkreuz-Gesellschaft überhaupt gründet, rüstet in diesen Jahren auf – und die Vorschläge Dunants gefallen auch als Beiträge zu einer modernen Kriegsführung. Die Unterstützung des preußischen Kriegsministeriums und dann auch des preußischen Königshauses bilden für die weitere Verbreitung des Roten Kreuzes wichtige Voraussetzungen. Bis 1868 sind fast alle europäischen Staaten der 1. Genfer Konvention beigetreten, die bereits 1864 von zwölf Staaten unterzeichnet worden war. 
Die frühen Gründungen des Roten Kreuzes in den deutschen Ländern und dann, ab 1871 im Deutschen Reich, gehen aber auch wesentlich auf lokale oder regionale, wir würden heute sagen: zivilgesellschaftliche Initiativen zurück, die sich auch zur Aufgabe gemacht hatten, die sich im Zuge der Industrialisierung ausbreitende Notlage großer Teile der Bevölkerung zu lindern. 


Zu nennen sind vor allem die „Vaterländischen Frauenvereine“, deren meist bürgerliche und adlige Mitglieder sich um benachteiligte  Kinder, Frauen und Familien kümmern, sich aber ebenso, wie auch viele „Vaterländische Männervereine“,  auf Hilfeleistung und Unterstützung im Kriegsfall vorbereiten. Insbesondere hier fallen die Ideen und Vorschläge Henry Dunants auf fruchtbaren Boden und begünstigen ab 1863 den frühen Aufbau von Rotkreuz-Strukturen in den deutschen Ländern. Der von der Großherzogin Luise von Baden 1859 im Vorfeld eines erwarteten Deutsch-Französischen Krieges gegründete Badische Frauenverein widmete sich, als dieser Krieg ausblieb, etwa der Betreuung von Wöchnerinnen und der Ausbildung von Krankenpflegerinnen. Der Badische Frauenverein bildete so den Vorläufer der Schwesternschaften vom Roten Kreuz, die in Friedenszeiten in Krankenanstalten und im Krieg in Lazaretten wirkten.

Großherzogin Luise von Baden - Gründerin des Badischen Frauenvereins
Der Badische Frauenverein bildete so den Vorläufer der Schwesternschaften vom Roten Kreuz, die in Friedenszeiten in Krankenanstalten und im Krieg in Lazaretten wirkten.
Der Badische Frauenverein bildete so den Vorläufer der Schwesternschaften vom Roten Kreuz, die in Friedenszeiten in Krankenanstalten und im Krieg in Lazaretten wirkten.

Das DRK als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege: nicht wegzudenken

Die Freie Wohlfahrtspflege, so wie sie sich uns heute darstellt, ist ein Kind der Weimarer Republik. Auch wenn ihre Wurzeln weit ins 19. Jahrhundert zurückreichen, erst nach dem 1. Weltkrieg und auch als dessen Folge hat sie sich in der uns bekannten Grundstruktur etabliert. Dazu gehören auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Bank für Sozialwirtschaft, die auf  Gründungen der Zwanziger Jahre beruhen. 

Das Deutsche Rote Kreuz mit seinen hoch qualifizierten hauptamtlichen Mitarbeitenden, seinem  lebendigen Ehrenamt und ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagement garantiert im Verbund mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ein breit gefächertes Angebot sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen, die das Sozialstaatsgebot unserer Verfassung  selbstbewusst mit Leben erfüllen. „Das Funktionieren unseres Sozialstaates hat also viel mit dem Deutschen Roten Kreuz zu tun. Als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege ist es aus unserem Land schlichtweg nicht wegzudenken“, anerkennt Bundeskanzlerin Angela Merkel die Leistungen des DRK in ihrer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums „100 Jahre DRK – Vielfalt in Einheit“ am 8. Mai 2021. Bis dahin war es ein langer Weg!