DRK-Stellungnahme Pflegeassistenzgesetz

Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG)

Mit dem PflAssEinfG legt der Gesetzgeber im Grunde zwei unterschiedliche Ausbildungen unterhalb des Fachkraftniveaus für die formelle Pflege vor. Eine Pflegeassistenzausbildung mit 18-monatiger Dauer und eine Pflegehilfeausbildung mit 12-monatiger Dauer. 

Trotz eines hohen Bedarfs an qualifiziertem Personal unterhalb der Pflegefachausbildung sprechen wir uns als Deutsches Rotes Kreuz unbedingt für die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung aus. 

Im Vergleich zur Pflegehilfeausbildung halten wir die Pflegeassistenzausbildung nicht nur für das effektivere Rollenbild in einem ganzheitlichen Skill- und Grade-Mix der professionellen Pflege, sie eröffnet auch Bildungswege für Zielgruppen, denen bislang kein (flächendeckender) Zugang zu einer derartigen Ausbildung möglich war. 

Auch vom Aufgabenprofil her, stellt sie die deutlich attraktivere Alternative dar. Insofern trägt die Pflegeassistenzausbildung nicht nur zu mehr Versorgungssicherheit bei, sie führt auch zu mehr Bildungschancen, Sinnstiftung und Aufstiegsmöglichkeiten, was wir als DRK außerordentlich begrüßen.