Die Rotkreuz-Grundsätze in der Suchtselbsthilfe


Menschlichkeit

Das DRK bemüht sich in seiner Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Es tritt aktiv für die Würde aller Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken ein, die in ihrer Gesundheit und in ihrem Leben besonders belastet und bedroht sind.

Wir in den DRK-Suchtselbsthilfegruppen sind bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu stärken. Wir hören Hilfesuchenden zu, helfen ihnen, fördern ihre Selbstheilung und treten gesellschaftlich für sie ein. Die Unterstützung in Form der DRK-Suchtselbsthilfe stellt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nicht in Frage. Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken und deren Angehörige werden in den DRK-Suchtselbsthilfegruppen in ihrer Würde und Einzigartigkeit geachtet. Wir begegnen ihnen dort mit Respekt und ohne Vorurteile.

Unparteilichkeit

Die DRK-Suchtselbsthilfegruppen haben das zentrale Anliegen, Menschen in Not zu helfen.

Wir unterstützen Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken und unterscheiden dabei nicht nach ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, gesellschaftlichem Status oder politischer Überzeugung. Auch das Geschlecht und die sexuelle Orientierung der Hilfesuchenden sind nicht von Bedeutung. Ausschlaggebend ist allein die Tatsache, dass diese Hilfe benötigen.

Unsere Suchtselbsthilfegruppen sind bemüht, den betroffenen Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen. und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Dieser unparteiliche Ansatz spiegelt sich auch im gesellschaftlichen Einsatz gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken.

Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthalten sich die ehrenamtlichen Gruppensprecher und Gruppenmitglieder zu jeder Zeit an politischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

In den DRK-Suchtselbsthilfegruppen sind die Teilnehmenden füreinander da. Hier treffen sich unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Überzeugungen und Schicksalen. In den Gruppen geht es nicht darum, anderen Gruppenmitgliedern eine Meinung aufzuzwingen oder Meinungen anderer abzuwerten. Die Gruppensprecher ergreifen keine Partei, sondern versuchen bei diesbezüglichen Auseinandersetzungen eine vermittelnde Haltung einzunehmen.

Unabhängigkeit

Die DRK-Suchtselbsthilfegruppen arbeiten nach den satzungsgemäßen Bestimmungen des DRK und gestalten ihre Arbeit auf Grundlage der Gesetze der Länder und des Bundes. Durch finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand und anderer Kostenträger wird die Suchtselbsthilfe unterstützt. 

Um jederzeit nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung handeln zu können, müssen die DRK-Suchtselbsthilfegruppen ihre Eigenständigkeit bewahren. Die Entscheidung über das Ausmaß und die Form des Einsatzes für Menschen mit Suchtproblematiken darf beispielsweise nicht durch Vorgaben von Zuwendungsgebern/Dritten, politische oder wirtschaftliche Interessen beschränkt werden.

Freiwilligkeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.

Einheit

Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.

Universalität

Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.