Der Grundsatz der Menschlichkeit verpflichtet die Bewegung, sich im Rahmen ihres Mandates für die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens sowie die Achtung der Würde des Menschen einzusetzen. Die »Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer« (MBE) bemüht sich durch eine einzelfallbezogene, individuelle Förderung Ratsuchenden in ihrer Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen und zu stärken und ihre Lebenssituation dauerhaft zu verbessern. Die Arbeit der MBE ist gekennzeichnet durch Respekt gegenüber den Ratsuchenden, durch Anerkennung und Wertschätzung und die konsequente Berücksichtigung der individuellen Beratungssituation.
Die MBE wirkt bei der Interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden mit und befördert damit ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung.
Jede_r Ratsuchende wird unabhängig von ihrer/seiner Nationalität, sozialer oder kultureller Herkunft, Religion und Wertevorstellung, sexueller Orientierung oder politischer Überzeugung beraten. Für die sozialen Dienste und Beratungsstellen des DRK ist der aufenthaltsrechtliche Status eines Menschen nicht entscheidend. Für den Beratungsprozess ist dabei grundlegend, dass die Akzeptanz der individuellen Situation jeder/jedes Ratsuchenden den Ausgangspunkt des Beratungsprozesse darstellt. Die MBE orientiert sich dabei bedürfnissensibel an den Ressourcen und Kompetenzen der Ratsuchenden und agiert lösungsorientiert. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt die MBE gemäß dem Maß der Not und gibt den dringendsten Fällen Vorrang.
Die MBE setzt sich dort anwaltschaftlich für Rat suchende Menschen ein, wo gesellschaftliches und politisches Denken und Handeln der Chancengleichheit und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte entgegenstehen. Dabei handelt die MBE als Anwältin im Sinne der Bedarfe, Interessen und Bedürfnisse der Ratsuchenden. Maßgabe dafür ist das Mandat und die Interessenvertretung der Anliegen der Ratsuchenden. Dies umfasst eine unvoreingenommene, empathische, kultursensible und wertfreie Haltung der Berater_innen im Beratungsprozess.
Das DRK arbeitet auf der Grundlage relevanter Bundes- und Landesgesetze. Die MBE des DRK arbeiten auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes gemäß § 45 Satz 1 AufenthG / § 9 Abs. 1 Satz 4 BVFG und der Gesetze der Länder und des Bundes. Die Arbeit des DRK in den Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer ist unabhängig von ideologischer Einflussnahme. Sie handelt auf Grundlage der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, um Beratung für Jede_n zu ermöglichen Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Migration und Integration finden dabei Beachtung in der Tätigkeit der Berater_innen.
Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.
Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.