Die Rotkreuz-Grundsätze in der Altenhilfe


Menschlichkeit

Der Grundsatz der Menschlichkeit heißt für die DRK-Altenhilfe, dass der ältere Mensch und das Leben bedingungslos geachtet, sowie seine persönlichen Werte und Rechte respektiert werden. Die Hilfe erfolgt unter Beachtung der Selbstbestimmung und unter Berücksichtigung der individuellen Biografie des älteren Menschen.

Der präventive Gehalt des Grundsatzes beginnt in der Gestaltung des Sozialraumes und der Stärkung der Fähigkeiten seiner Mitglieder. Durch die Einbeziehung von Nachbarschaft und Ehrenamtlichkeit finden die Themen Alter und Sterben einen Platz in der Gesellschaft. Das DRK unterstützt die Akzeptanz im Umgang mit älteren Menschen, hilft Ausgrenzung zu vermeiden und motiviert zu nachbarschaftlicher Hilfe.

Die Interkulturelle Öffnung der DRK-Altenhilfe als Bestandteil von Inklusion unterstützt ein gesamtgesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Anerkennung.

Unparteilichkeit

Gemäß des Grundsatzes der Unparteilichkeit werden ältere Menschen in ihrer Individualität akzeptiert, ungeachtet des Geschlechts, der Lebensweise, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, sozialen Stellung, politischen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Ihnen werden ehren- und hauptamtliche Unterstützung sowie Teilhabemöglichkeiten angeboten. Die Erbringung dieser Hilfe ist so organisiert, dass sie den individuellen Bedarf sowohl qualitativ und quantitativ, als auch kulturell und religionsspezifisch berücksichtigt.

Neutralität

In der Quartiersarbeit mit älteren Menschen spielt auch der Neutralitätsgrundsatz eine wichtige Rolle. Die Verpflichtung zu politischer, religiöser und ideologischer Neutralität schließt nicht aus, für gute Bedingungen bei älteren Menschen und für die Altenhilfe insgesamt einzutreten.

Das Einnehmen einer neutralen Position ermöglicht dabei dem Mitarbeitenden, Vertrauen zu bilden und sich in den lokalen Versorgungsnetzwerken für die älteren Menschen einzubringen.

Unabhängigkeit

Die DRK-Altenhilfe bewahrt sich gegenüber Leistungsträgern und in lokalen Versorgungsnetzwerken die erforderliche Unabhängigkeit. Nur so kann das DRK seine Dienstleistungen für ältere hilfe- und pflegebedürftige Menschen nach fachlichen Erfordernissen im Rahmen der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes erbringen. Die DRK-Altenhilfe kann nur so in allen seinen Aufgabenfeldern ein den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechendes Hilfemix, unabhängig von möglichen eigenen (auch finanziellen) Interessen, anbieten.

Freiwilligkeit

Das Deutsche Rote Kreuz ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit verpflichtet und verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes materielle Gewinnstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit unterstreicht somit auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Das DRK steht allen Interessierten offen, die die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes achten. Dabei lädt das DRK auch die von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Menschen aktiv ein und zeigt ihnen (neue) Wege für ehrenamtliches Engagement. Potenzielle Ehrenamtliche werden durch eine inklusive Verbands- und Angebotsgestaltung als Mitgestaltende gewonnen. Das DRK ist durch die Einbindung von Ehrenamtlichen im Sozialraum (regional) verwurzelt und kann aufgrund deren Kenntnisse über lokale Zusammenhänge die am besten geeigneten Wege finden, Menschen in Not effektiv zu helfen.

Einheit

Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit sind alle Mitgliedsverbände Teil des Deutschen Roten Kreuzes. Alle Verbandsgliederungen stehen im fachlichen Austausch und sichern die ständige Weiterentwicklung ihrer Arbeit, Personalpolitik und Angebotsgestaltung, um allen Menschen als Arbeitgeber, Hilfeleister oder Ort für gesellschaftliches Engagement offen zu stehen. Als Gesamtverband ist das DRK daher bemüht, gemeinsame Standards für eine zeitgemäße Engagement- und Personalpolitik sowie Angebotsgestaltung zu entwickeln, die durch eine inklusive Haltung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter_innen auf allen Ebenen geprägt ist. Das DRK und seine Gliederungen verstehen die Arbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bundesweite Notwendigkeit. Unabhängig davon, an welchem Ort sich Ratsuchende mit ihren Anliegen an das DRK wenden, erfahren sie im Handeln nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Hilfe und Unterstützung.

Universalität

Der Grundsatz der Universalität besagt, dass die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltumfassend ist und alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht haben, einander zu helfen. Im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit gibt das DRK seine Erfahrungen an andere Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften weiter. In gleicher Weise nutzt es die Erkenntnisse anderer Nationaler Gesellschaften.