Geflüchteten von Anfang an Integration und Teilhabe ermöglichen
Allen Menschen in Deutschland von Anfang an Integration und Teilhabe ermöglichen
Das DRK versteht unter der Integration von Geflüchteten einen gesellschaftlichen Prozess, der
  • eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht, 
  • Benachteiligungen abbaut,
  • (strukturelle) Barrieren beseitigt. 
Die Integration von Geflüchteten ist ein dynamischer und komplexer Prozess der gegenseitigen Annäherung, an dem die Gesellschaft als Ganzes beteiligt ist. Die interkulturelle Öffnung in allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein wichtiger Schritt in diesem lang anhaltenden Prozess. Das DRK fordert, dass allen Menschen in Deutschland Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht wird, wobei die individuellen Möglichkeiten, Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.
Zugang zu Sprachangeboten für Geflüchtete von Anfang an
  • Zugang zu Sprachangeboten für alle neu zugewanderten Menschen von Anfang an
  • Ausbau von Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache
  • Schulunterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche von Anfang an
  • Zugang zu Berufsschulen für junge Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration von Menschen, die nach Deutschland kommen. Alle neu zugewanderten Personen müssen unverzüglich Zugang zu Sprachangeboten erhalten. Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache müssen ausgebaut werden – sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht. Kurse müssen bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der individuellen Vorbildung gestaltet und berufs- rsp. ausbildungsbegleitend angeboten werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung. Kinder und Jugendliche sollten möglichst bald nach ihrer Ankunft am Schulunterricht in Regelschulen teilnehmen können. Sie müssen mit geeigneten Angeboten auf die Schule vorbereitet und bei der Eingliederung unterstützt werden. Das DRK regt an, die Zugangsberechtigung für Berufsschulen in allen Bundesländern zu erweitern, um für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ein Unterrichtsangebot zu schaffen, das ihre Integrations-Chancen erhöht.
Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Geflüchtete erleichtern
  • Zugang zum Arbeitsmarkt nach spätestens drei Monaten
  • Aufhebung der Vorrangprüfung
  • Identifizierung und Anerkennung vorhandener Qualifikationen
  • Flexiblere Qualifizierungsangebote
  • Entwicklung von Arbeitsmarktinstrumenten, die je nach Bedarf aufeinander abgestimmt und kombiniert werden
  • Ausbildungsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen ohne Verzögerung
Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit sind zentral für eine gelingende Integration. Möglichst bald nach der Ankunft arbeiten zu können, hilft Geflüchteten, im neuen Leben anzukommen, Fluchterfahrungen zu verarbeiten und das Leben in die eigene Hand zu nehmen. Doch Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund stoßen auf der Suche nach Arbeit nach wie vor auf viele Hindernisse. Barrieren, die es ihnen erschweren, auf dem formalisierten deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müssen abgebaut werden.
Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete stärken
  • Angemessene Finanzierung des ehrenamtlichen Engagements für Geflüchtete
  • Planungssicherheit für die ehrenamtlichen Unterstützung von Geflüchteten durch ein Fünfjahresprogramm „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Geflüchteten“
  • Förderung des Empowerments von Geflüchteten mit einem Fünfjahresprogramm
Das breite Engagement des DRK bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten schafft die Möglichkeit für viele zwischenmenschliche Begegnungen und für interkulturelles Lernen. Ehrenamtliche leisten einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass sich Geflüchtete im Alltag als Menschen wahrgenommen und geschätzt fühlen. Das ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete ist anspruchsvoll: Ehrenamtliche müssen das Potenzial der geflüchteten Menschen fördern, aber auch Zurückhaltung üben, wo es aufgrund der extrem belastenden und unsicheren Situation der Menschen geboten ist. Hauptamtliche Koordinator*innen und Unterstützer*innen müssen Ehrenamtlichen daher den Rücken stärken, sie mit Fachwissen unterstützen und bei Bedarf zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten vermitteln. Damit gewährleisten sie die Qualität und Kontinuität des ehrenamtlichen Engagements. Doch auch die hauptamtlichen Koordinator*innen müssen unterstützt und auf die Arbeit mit Geflüchteten vorbereitet werden. Sie benötigen Gelegenheiten zum fachlichen Austausch und sind auf einen sicheren Arbeitsplatz angewiesen, um den Wissenstransfer aufrechtzuerhalten und Projekte langfristig und nachhaltig durchführen zu können.
Existenzsichernde Leistungen für ein Leben in Würde und Gesundheit
  • Uneingeschränkter Zugang zu existenzsichernden Leistungen und zu den Regelsystemen der Daseinsfürsorge wie dem Gesundheitssystem
  • Angemessene Versorgung psychisch belasteter Geflüchteter
  • Spezielle Angebote für besonders schutzbedürftige Geflüchtete
  • Anspruch auf eine*n Dolmetscher*in für Zugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise und in Härtefällen darüber hinaus
Das DRK setzt sich dafür ein, der Würde aller Menschen Achtung zu verschaffen. Dazu gehört, dass die staatlichen Regelleistungen der Sozial- und Gesundheitsversorgung auch Geflüchteten ein Leben in Würde und Gesundheit ermöglichen. Die Leistungen, die Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, liegen unter dem soziokulturellen Existenzminimum der Sozialhilfe und ihre Gesundheitsversorgung ist auf die Notversorgung beschränkt. Das Gesetz sieht darüber hinaus Leistungseinschränkungen als Sanktionsmöglichkeit vor. Erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten Asylsuchende und ein Teil der Geduldeten Leistungen analog dem SGB XII. Zur angemessenen Versorgung von psychisch belasteten Geflüchteten muss die Finanzierung der psychosozialen Zentren gesichert sein. Dann können sie bedarfsgerechte, niedrigschwellige Angebote schaffen und ausbauen, etwa mit Gruppenangeboten und Akutprogrammen. Für besonders Schutzbedürftige wie kranke, schwangere, alte oder minderjährige Geflüchtete müssen spezielle Angebote geschaffen werden. Insbesondere zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland verfügen Geflüchtete häufig nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um im Kontakt mit den Sozialbehörden und dem System der Gesundheitsversorgung ihre Anliegen und Ansprüche verständlich zu machen. Damit Geflüchtete tatsächlich Zugang zu Leistungen der Daseins- und Gesundheitsfürsorge erhalten, sind sie auf Dolmetscher*innen angewiesen.
Standards für die Unterbringung von Geflüchteten schaffen
  • Beschränkung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen auf wenige Wochen 
  • Möglichst früher Zugang zum Wohnungsmarkt
  • Aufhebung der Residenzpflicht 
  • Bedarfsgerechte Unterbringung von Personen mit besonderem Versorgungs- und Betreuungsbedarf
  • Mindeststandards in Unterbringungseinrichtungen
Zu Beginn des Aufenthaltes in Deutschland sind Geflüchtete verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Zeit, die bis zu zwei Jahren dauern kann, dürfen sie den Bezirk der Erstaufnahmeeinrichtung nicht verlassen. Geflüchtete brauchen jedoch Wohnraum in privaten Wohnungen oder kleineren Einrichtungen, wo ihre Privatsphäre geschützt ist, wo sie Anschluss ans Gemeinwesen finden und sich integrieren zu können. Vulnerable Personen mit besonderem Versorgungs- oder Betreuungsbedarf benötigen bedarfsgerechte Wohneinheiten und eine angemessene Betreuung. Für traumatisierte Personen könnten beispielsweise Rückzugsmöglichkeiten in Einzelzimmern geschaffen werden. Alle Unterbringungseinrichtungen sind daher so auszugestalten, dass ein besonderer Versorgungs- und Betreuungsbedarf sichergestellt werden kann. Für Unterbringungseinrichtungen von Geflüchteten sollten verbindliche Mindeststandards gelten. Zu diesen gehören unter anderem „child friendly spaces“ (kinderfreundliche Räume), ein Gewaltschutzkonzept und die Einbindung der Bewohner*innen in den Ablauf der Einrichtungen.
Beratungsangebote nachhaltig absichern
  • Umfassende asyl, aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung von Geflüchteten mit einem Beratungsschlüssel von mindestens ein*er Berater*in auf 150 Klient*innen
  • Beratungsmöglichkeiten für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, zum Beispiel im Rahmen von humanitären Sprechstunden
  • Nachhaltige Finanzierung der Beratungsangebote
  • Bedarfsgerechte Ausstattung der Beratungsangebote
Migrationsfachdienste wie
  • Asylverfahrensberatung,
  • Sozialberatung,
  • Flüchtlingssozialarbeit,
  • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer,
  • Jugendmigrationsdienste und
  • Integrationsprojekte
leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Sie können erste Orientierung bieten und Geflüchtete in rechtlichen Fragen oder beim Zugang zu Schul- und Arbeitsmarktangeboten unterstützen. Diese Beratungsangebote vereinfachen in vielen Fällen den Zugang zu zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen.
Faire und effiziente Asylverfahren sicherstellen
  • Faire und effiziente Asylverfahren sicherstellen
  • Flächendeckende kostenlose Verfahrensberatung für Asylsuchende
  • Berücksichtigung der Bedarfe besonders Schutzbedürftiger im Asylverfahren
Das DRK erkennt die enorme Leistung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an, das in den letzten Jahren eine schnell ansteigende Zahl von Asylanträgen geprüft hat. Hierbei die Effizienz und Rechtsstaatlichkeit der Verfahren zu gewährleisten, ist eine besondere Herausforderung. Schutzsuchende müssen die Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Fluchtgründe unabhängig von ihrer Nationalität umfassend darzulegen und ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Die der inhaltlichen Prüfung von Asylgesuchen vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren sollten so kurz wie möglich ausgestaltet werden. Die Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staates muss so schnell wie möglich erfolgen. Nur so wird Schutzsuchenden ein schneller Zugang zu Schutz in dem entsprechenden Staat ermöglicht. Asylsuchende sind in ganz besonderer Weise auf Beratung angewiesen, da der Ausgang des Asylverfahrens entscheidend dafür ist, ob sie Schutz vor Verfolgung oder anderen existenzbedrohenden Gefahren finden können. Fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache und des Rechtssystems sowie die psychische und physische Belastung durch die Flucht sind große Hürden für Geflüchtete. Die eigenen Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu kennen, die Fluchtgründe in der Anhörung adäquat vorzutragen und sich in behördlichen Zuständigkeiten zurecht zu finden, ist ohne Beratung nicht möglich. Besonders schwer ist dies für Asylantragsteller*innen, die zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung besonders schutzbedürftig sind. Damit Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen im Asylverfahren Berücksichtigung finden, muss ein Verfahren zur Identifizierung dieser Bedarfe etabliert werden. Bei der Ausgestaltung dieses Verfahrens sollten die Erkenntnisse aus bereits vorliegenden Best-practice-Modellen einfließen.
Rückführungen in Sicherheit und Würde
  • Rückführungen in Würde und persönlicher, rechtlicher und materieller Sicherheit 
  • Bei jeder Rückführung Prüfung der Situation im Heimatland
  • Selbstbestimmte Ausreise auf der Grundlage einer unabhängigen Perspektivberatung
Das DRK erkennt an, dass Asylsuchende zur Ausreise verpflichtet sind, wenn in einem fairen, transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren keine Schutzwürdigkeit festgestellt wurde und kein Grund für ein Bleiberecht besteht. Das DRK setzt sich dafür ein, dass Rückführungen in Würde und in persönlicher, rechtlicher und materieller Sicherheit stattfinden. Die Situation der betroffenen Personen in ihrem jeweiligen Heimatland muss vor jeder Rückführung individuell beurteilt werden. Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, auf der Grundlage einer umfassenden, ergebnisoffenen und unabhängigen Perspektivberatung selbstbestimmt ausreisen zu können.
Ausbau der legalen und sicheren Zugangswege nach Deutschland und Europa
  • Ausbau der legalen und sicheren Zugangswege nach Deutschland und Europa
  • Neuregelung des gemeinsamen europäischen Asylsystems unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schutzsuchenden
  • Wesentliche Erhöhung des jährlichen Resettlement-Kontingents
Weltweit befinden sich mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden bleibt in ihrer Herkunftsregion oder sucht in Nachbarländern Schutz. Ihre Lage in den Erstaufnahmestaaten ist häufig prekär. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten findet Schutz in der Europäischen Union.
Es gibt nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf legalem Weg nach Europa zu gelangen. Weitere legale und sichere Zugangswege müssen geschaffen werden.
Schutzsuchende an den europäischen Grenzen oder auf Hoher See haben Anrecht auf ein faires Asylverfahren. Die Grenzsicherung darf nicht zu Verstößen gegen das völkerrechtlich geregelte Verbot von Zurückweisungen in Staaten führen, in denen Geflüchtete Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind („Refoulement“-Verbot). Die Dublin-Verordnung in ihrer aktuellen Form ist keine geeignete Grundlage für eine gemeinsame europäische Aufnahmepolitik. Bei der notwendigen Reform müssen die individuellen Ressourcen der Geflüchteten wie Familieneinheiten, persönliche Netzwerke oder Sprachkenntnisse angemessen einbezogen werden. Das DRK begrüßt die Verstetigung des deutschen Resettlement-Programms, wonach jährlich 500 schutzbedürftige Geflüchtete dauerhaft aufgenommen werden. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Zahl auf jeweils 800 Personen erhöht. Dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zufolge liegt der Bedarf jedoch allein für das Jahr 2017 bei rund 1,19 Millionen Resettlement-Plätzen. Das Resettlement-Programm ist nicht die einzige Möglichkeit, um Geflüchteten in der EU Schutz zu bieten. Für viele Geflüchtete aus Syrien eröffneten die humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder einen Weg, sicher nach Deutschland zu gelangen.
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